Neue Coronaregeln ab dem 8. März
Nach dem Treffen und den umfangreichen Beratungen am vergangenen Mittwoch zwischen der Bunderkanzlerin und den Länderchefs ist heute die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst worden. Diese wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse von Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten vor allem auch für den Handel, Kultur- und Freizeitbetriebe und die Gastronomie soll für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen sorgen. Hier ein Überblick über die Regelungen, die ab kommenden Montag, 8. März gelten.

























