Einzelhandel wieder geschlossen - Noch vor der bundeseinheitlichen Regelung lässt der Krisenstab des Kreises Euskirchen die Test-Option für den Einzelhandel und andere Bereiche auslaufen. Die Allgemeinverfügung des Kreises vom 28. März läuft am Sonntag, 18. April aus. Damit endet die Möglichkeit, Geschäfte, die Waren über den täglichen Bedarf hinaus anbieten, mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis betreten zu können. Es bleibt dann ab Montag, 19. April im Rahmen der Notbremse des Landes NRW für diese Geschäfte beim „click and collect“, also der Abholung bestellter Waren. Nur Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Apotheken und alle Geschäfte, die bislang ohne negatives Testergebnis betreten werden durften, bleiben auch weiterhin geöffnet.