"Lockerungen"...Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, sollen bestimmte Erleichterungen erhalten und mehr Freiheiten genießen. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, 9. Mai. Was heißt das für die Betroffenen? Hier eine Übersicht.

 

(Foto: Bundesregierung)

Nach dem Bundestag hat am Freitag, 7. Mai auch der Bundesrat den Lockerungen für Geimpfte und Genesene zugestimmt. Damit fallen für entsprechende Personengruppen schon ab Sonntag, 9. Mai Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen weg. Grund für die Verordnung sind die zunehmenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass von Geimpften und Genesenen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht. Es geht darum, Eingriffe in Grundrechte, die nicht mehr gerechtfertigt sind, aufzuheben. „Mit der beschlossenen Verordnung wollen wir den Menschen Antworten darauf geben, welche Freiheiten sie nach einer vollständigen Impfung oder nach einer Genesung wieder ausüben können“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Was jetzt für Geimpfte und Genesene gilt und welchen Auflagen sie weiterhin unterliegen, kann man hier im Überblick nachlesen: 

 

Diese Erleichterungen der Corona-Regeln gelten für Geimpfte und Genesene

Die Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene fallen weg – sie dürften dann auch ohne besonderen Grund wieder rund um die Uhr ins Freie. Wenn sich nur vollständig Geimpfte oder Genesene treffen, zum Beispiel zum Abendessen, Feiern oder Kartenspielen, geht das künftig in beliebiger Zahl. Außerdem werden Geimpfte oder Genesene bei privaten Treffen nicht mitgezählt, das heißt: In Regionen mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen, wo sich ein Haushalt plus eine weitere Person (plus Kinder bis 14 Jahre) treffen darf, könnten beliebig viele Geimpfte oder Genesene zusätzlich teilnehmen.

Wenn man Kontakt zu Corona-Infizierten hatte, müssen Geimpfte und Genesene nicht mehr in Quarantäne.

De Verordnung stellt vollständig gegen Corona Geimpfte sowie Covid-19-Genesene mit negativ Getesteten gleich, wenn ein Test Zugangsvoraussetzung ist. In Läden oder zum Beispiel beim Friseur müssen Geimpfte und Genesene daher keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen.

Für Geimpfte und Genesene gibt es keine Quarantänepflicht nach der Einreise aus dem Ausland außer es handelt sich um ein Virusvariantengebiet oder sie sind mit einer bislang in Deutschland nicht verbreiteten Variante infiziert.

Allgemeine Hygieneregeln wie Maskenpflicht und das Abstandhalten gelten aber auch für sie weiter.

 

Ab wann gilt man denn als geimpft oder genesen?

Als geimpft gelten alle Menschen in Deutschland, die beide Impfungen bekommen haben. Um einen vollständigen Impfschutz zu gewähren, müssen nach der zweiten Impfung nochmal 14 Tage vergehen. Dann gilt man als Geimpfter im Sinne der neuen Regelung. Ausnahme: Wer mit der Einmalimpfung von Johnson & Johnson geimpft wurde, gilt 14 Tage nach der Einmaldosis als vollständig geimpft.

Als genesen im Sinne der Verordnung gelten Menschen, bei denen die Covid-19-Erkrankung mindestens 28 Tage zurückliegt – längstens aber sechs Monate.

 


Wie sieht es mit der Nachweispflicht aus?

Um diese Grundrechte wahrnehmen zu können, braucht es für Geimpfte einen Nachweis „hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auf Papier oder in einem elektronischen Dokument“. In der Regel können Bürger also erst einmal ihren gelben Impfausweis vorlegen.

Zu Beginn der Sommerferien soll eine Impfung dann nicht nur analog mit einem Eintrag im gelben Impfheft nachgewiesen werden können, sondern auch digital auf Smartphones. Wer kein Smartphone hat, kann einen Ausdruck der digital lesbaren Impfbescheinigung als QR-Code auf Papier bekommen. Auch bei Verlust oder Wechsel des Smartphones kann das Zertifikat über den ausgedruckten QR-Code erneut ins Handy eingelesen werden.

Dabei muss es sich um eine Impfung mit den in der EU zugelassenen Impfstoffen (Biontech, Moderna, Astrazeneca, Johnson & Johnson) handeln. Zudem müssen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen seien (nur bei Johnson & Johnson genügt eine Impfung).

Genesene müssen als Nachweis einen positiven PCR-Test vorlegen, der mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt. Wenn die Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, braucht es eine Schutzimpfung (statt in der Regel zwei Dosen). Dann empfiehlt es sich also, sowohl den positiven PCR-Test (zur Not noch einmal beim damaligen Arzt/Labor anfordern) plus Impfpass vorzuzeigen. Intensiv wird auch daran gearbeitet, EU-weit gleiche Regelungen zu treffen, um nicht beim Reisen Chaos zu stiften.

(Quelle: bundesregierung.de)

 

Weiter Informationen unter folgendem Link: Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Die entsprechende "COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung" kann hier eingesehenwerden: SchAusnahmV

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  • Do 18.04.: JHV Jagdgenossenschaft Bez. 13, 20.00 Uhr Bürgerhaus
  • Di, 23.04.: Markt 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr; das Markt-Café ist ab 15.00 Uhr geöffnet
  • Sa 4.05. - Mo 6.05.: Freilinger Kirmes 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

  

 

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