NRW aktualisiert CoronaSchVO zum 20. August
"Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität" - Das soll die neue Fassung der CoronaSchVO darstellen, die am Freitag, 20. August 2021 in NRW in Kraft tritt. Die neue Verordnung ist geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen sollen, aber dennoch ein Schutz für Ungeimpfte gewährleistet wird. Erreicht werden soll dies durch das Fortschreiten der Impfungen, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards und der konsequenten Anwendung der "3G-Regel". Die bisherigen Inzidenzstufen entfallen damit. Hier ein Überblick.
























