Kirchen ab 1. Mai unter Auflagen wieder für Gottesdienste geöffnet
Ab dem 1. Mai 2020 dürfen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Allerdings gelten für die Vorbereitung und Durchführung strenge Regeln, die beachten werden müssen. Die besonderen Messzeiten, u.a. für Freilingen und Lommersdorf und die Art der Auflagen können der nachfolgenden Information von Pfarrer Andreas Züll entnommen werden.
























