Ab dem 1. Mai 2020 dürfen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Allerdings gelten für die Vorbereitung und Durchführung strenge Regeln, die beachten werden müssen. Die besonderen Messzeiten, u.a. für Freilingen und Lommersdorf und die Art der Auflagen können der nachfolgenden Information von Pfarrer Andreas Züll entnommen werden.  

 

(In Lommersdorf wird in Corona-Zeiten jeden Dienstag-Abend 19.00 Uhr und in Freilingen jeden zweiten Freitag-Abend 19.00 Uhr Messe gefeiert. Die Kirchenbänke sind in Lommersdorf und Freilingen schon so präpariert worden, dass die Sicherheits-Abstände von 1,5 m eingehalten werden können, was dazu führt, dass der Gottesdienst in Lommersdorf von 43  und in Freiligen von 23 Gläubigen besucht werden kann)

Liebe Schwestern und Brüder!

Mit großer Erleichterung nehmen wir die Nachricht auf, dass ab dem 1. Mai 2020 wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden dürfen. Allerdings gelten für Vorbereitung und Durchführung der Gottesdienste strenge Regeln, an die wir uns halten und die wir umsetzen müssen. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies in unseren Kirchengemeinden gut gelingen wird.

Ab dem 02. Mai ändert sich aber aufgrund der Bestimmungen die Gottesdienstordnung. Um vielen Menschen in unserer GdG die Möglichkeit zu geben einen Sonntagsgottesdienst zu besuchen, können wir nicht wie gewohnt die Gottesdienstordnung feiern.

Zudem gibt es Maßgaben, die zwischen dem Land und den Kirchen abgestimmt worden sind. Diese sind unbedingt zu beachten.

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während des Gottesdienstes ist empfehlenswert, jedoch (noch) keine Pflicht. Die Ausstattung mit Mund-Nasen-Bedeckungen liegt dabei in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, eine zentrale Beschaffung erfolgt nicht. Es ist selbstverständlich, dass zudem die Abstandsregelungen und Hygienebestimmungen eingehalten werden müssen. Dazu kann nicht jeder Platz in der Kirche belegt werden.

Bitte beachten Sie, dass nur mit Sitzplatzschildern geknnziechnete Plätze benutzt werden dürfen. Nur auf Plätze, die l gekennzeichnet sind, darf man sich hinsetzen. Es gibt Bänke, die dürfen NICHT besetzt werden. Diese sind ebenfalls gekennzeichnet.

Der Zugang zu den Eucharistiefeiern wird begrenzt. Er richtet sich nach der Größe der jeweiligen Kirche.

Für die Teilnahme am Gottesdienst ist eine Anmeldung erforderlich. Anmelden können Sie sich in den Pfarrbüros per Telefon: 02449 – 95140 oder 02447-422 oder aber per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Anfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bitte nennen Sie hierzu den Gottesdienst, den Sie besuchen möchten, sowie Ihren Namen und Ihre Adresse. Sollte der von Ihnen gewünschte Gottesdienst bereits nicht mehr verfügbar sein, nennen wir Ihnen freie Plätze in den anderen Gottesdiensten. Ihre Daten werden gemäß DSGVO vertraulich behandelt, dienen aber im Infektionsfall einer Rückverfolgung.

Vor dem Eintritt in den Gottesdienst nennen Sie dem Ordner bitte den Namen. Nicht angemeldete Personen haben keinen Zutritt. In Dollendorf, sowie in Reetz wird der Gottesdienst nach draußen übertragen. Auch hier gelten die Abstandsregelungen: 1,50 m.

Ein kircheneigener Ordnungsdienst sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Der Ordnungsdienst übt das Hausrecht aus!

Bitte bringen Sie ihr eigenes Gotteslob mit. Sollten Sie kein eigenes besitzen, können Sie im Pfarrbüro in Blankenheim noch eins erwerben.

Weiterhin werden wir auf den Gebrauch von Weihwasser verzichten. Auch bitten wir Sie nach Möglichkeit keine Mundkommunion zu empfangen. Für die Kollekte gilt, das Sie am Ende oder zu Beginn der Messe Ihr Opfer in die bereitgestellten Kollektenkörbchen einwerfen können.

Die Werktagsgottesdienste beginnen ab dem 05. Mai 2020 in der oben dargestellten Ordnung. Auch hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.

Leider können wir aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln in den Kapellen in Kronenburgerhütte, Hüngersdorf, Nonnenbach und Ahrdorf, sowie in der Kapelle Hülchrath und in der Kapelle Vellerhof keine Gottesdienste feiern. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Zudem werden wir in unseren Gotteshäusern nur die Eucharistie feiern. Alle anderen Gottesdienste wie Mai- oder Rosenkranzandachten, Sonntagsfeiern, Krankengebet, Wort-Gottes-feiern usw. werden in den Kirchen bis auf Weiteres entfallen.

Für die Maiandachten macht das Pastoralteam folgenden Vorschlag:

In Ihrem Ort wird an dem Tag und zu der Uhrzeit, zu der im letzten Jahr die Maiandacht gefeiert wurde, auch in diesem Jahr die Maiandacht stattfinden, nur jede und jeder betet zu Hause. (z.B. wäre in Schmidtheim immer am Mittwoch um 19.00 Uhr Maiandacht, in Ripsdorf am Freitag um 18.00 Uhr.)

Damit alle, die die Maiandacht mitfeiern möchten, wissen jetzt wird gleich die Maiandacht gebetet, werden die Glocken läuten.

Die Zeiten der Maiandachten entnehmen Sie bitte dem Pfarrbrief. Dort lesen Sie: Maiandacht zu Hause. Wenn Sie die Maiandacht zu Hause mitfeiern möchten, sprechen Sie bitte den Pfarreirat ihres Ortes oder die Personen an, die in den letzten Jahren in Ihrer Pfarre die Maiandachten geleitet haben. Sie bekommen dann eine ausgearbeitete Maiandacht in den Briefkasten geworfen. Einige Exemplare der Maiandacht liegen auch in den Kirchen aus.

So können wir gemeinsam Maiandacht feiern und ein Gemeinschaftsgefühl erleben, ohne in einem Raum zu sein. Es ist sicherlich eine ganz andere und neue Erfahrung Maiandachten zu feiern, aber das Corona Virus fordert uns heraus neue Schritte zu gehen.

Es sind sicherlich viele Einschränkungen und auch viele Regeln zu beachten, die uns daran hindern, in der gewohnten Weise Gottesdienste zu feiern. Aber Sie sind unerlässlich um füreinander Verantwortung zu übernehmen und Rücksicht zu üben. Ich persönlich bin trotz all dieser Dinge sehr dankbar, dass wir wieder gemeinsam Gottesdienstfeiern und erleben können. Deshalb appelliere ich an Sie alle, nach Möglichkeit auf Ihre eigenen Gesundheit zu achten und bitte die Risikopatienten mit Vorerkrankungen, sich weiterhin zu Hause im Gebet mit uns zu verbinden. Der Bischof selbst hat von der sog. Sonntagspflicht weiterhin dispensiert.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir diese Zeit gut miteinander überbrücken und hoffentlich bald wieder in den regulären Modus eintreten können. Die Freude über das gemeinsame Feiern und Beten wird uns dabei helfen.

So wünsche ich Ihnen für die „neue“ Zeit Gottes Segen.

Im Gebet verbunden

Ihr Pastor

Andreas Züll, Pfarrer

 

Freilinger Infobox

  • Do 18.04.: JHV Jagdgenossenschaft Bez. 13, 20.00 Uhr Bürgerhaus
  • Di, 23.04.: Markt 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr; das Markt-Café ist ab 15.00 Uhr geöffnet
  • Sa 4.05. - Mo 6.05.: Freilinger Kirmes 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

  

 

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