Im Rathaus der Gemeinde Blankenheim trifft sich regelmäßig ein ganz besonderes Gremium, der "SAEP" - Stab für das außergewöhnliche Ereignis einer Pandemielage (SAEP). Dieser Krisenstab, dem u.a. der Bürgermeister und die Fachbereichsleiter angehören, berät über die zur Eindämmung des Infektionsrisikos in unserer Gemeinde zu treffenden Maßnahmen und geltenden Regelungen. Hier eine aktuelle Information der Gemeinde über die wichtigsten Maßnahmen des SAEP und solche Vorgaben, die ohnehin per Verordnung der Landesregierung gelten und u.a. den Schulbetrieb, die Sport- und Freizeiteinrichtungen, den Freilinger See und die Grüngutsammelstelle betreffen, und zwar bis zum 3. Mai 2020.
Nachfolgenden Maßnahmen gelten bis zum 3. Mai 2020:
- Schulbetrieb:
1. In der Gesamtschule Eifel, Standort Blankenheim wird ab dem 23. April 2020 der Schulbetrieb mit Unterricht bzw. prüfungsvorbereitenden Maßnahmen für 116 Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10 wieder aufgenommen.
2. In der Ahr-Grundschule wird an beiden Standorten ab dem 4. Mai 2020 der Unterricht für den 4. Jahrgang wieder aufgenommen. Derzeit befindet sich die Gemeinde in enger Abstimmung mit den Schulen zur Vorbereitung der Hygienemaßnahmen sowie mit dem Kreis Euskirchen zum Thema Schülerbeförderung.
- Zusammenkünfte in Sport- und Freizeiteinrichtungen sind weiterhin untersagt. Die Sporthallen und Sportplätze im Gemeindegebiet bleiben geschlossen. Jugendzeltplätze, Leichenhallen, Bürgerhäuser, Spielplätze etc. bleiben ebenso weiterhin geschlossen. Auch das Areal am Freilinger See bleibt weiterhin gesperrt.
- Bücherei und Jugendzentrum bleiben geschlossen. Für die Bücherei findet ein „Lieferservice“ statt.
- Restaurants,Gaststätten und Imbisse sowie Hotels und Ferienwohnungen (bei Übernachtungen zu touristischen Zwecken) etc. müssen geschlossen bleiben. Für Restaurants und Gaststätten gestattet ist ein Abhol- und Lieferservice.
- Zulässig bleibt insbesondere der Betrieb des/von Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken und Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen, Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen. Neben Lebensmittelgeschäften, Drogeriemärkten etc. dürfen auch andere Geschäfte des Einzelhandels mit bis zu 800qm Ladenfläche öffnen. Buchhandlungen, Autohandel und Fahrradhandel dürfen öffnen. Es sind geeignete Vorkehrungen zu Hygiene, Zutritt und Mindestabstand zu treffen.
- Aufgrund der Verlängerung des Kontaktverbotes bis zum 03.05.2020 sind Veranstaltungen untersagt. Hierbei sind insbesondere die Aktivitäten im Rahmen der Brauchtumspflege zum 1. Mai zu beachten, die nicht gestattet sind. Die Junggesellenvereine werden von der Verwaltung separat informiert.
- Friseure, Massagestudios und Nagelstudios sowie Fitnessstudios dürfen weiterhin nicht öffnen.
- Fahrschulen dürfen unter Beachtung der Auflagen öffnen.
- Die Grüngutsammelstelle bleibt bis zum 03.05.2020 geschlossen. Altpapiersammlungen finden bis zum 03.05.2020 nicht statt.
- Die Verwaltung bleibt weiterhin geschlossen, aber die Bearbeitung der Anliegen erfolgt weiterhin kompetent unter hohem Bürgerservice, hierfür vermehrt digital und per Telefon. Die Mitarbeiterschaft wurde in zwei Teams eingeteilt, wobei jeweils ein Team im Homeoffice arbeitet. Das ist deshalb notwendig, um im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger kritische Aufgaben der Daseinsvorsorge zu gewährleisten, wenn es zu Infizierungen kommen sollte. Termine sind nach Vereinbarung möglich, wenn sie unabdingbar sind.
- Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete sind weiterhin zulässig, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden. Weggefallen ist mit der Änderung, dass nur „im engsten Familienkreis“ bestattet bzw. beigesetzt werden soll. Nach den Vorgaben des Bistums Aachen finden Beerdigungen weiterhin statt, jedoch ohne Trauerfeier in Kirche oder Trauerhalle. Diese kann später nachgeholt werden. Der Kreis der Anwesenden bei Beerdigungen ist möglichst „klein zu halten. Dies ist dahingehend konkretisiert, dass die Teilnehmerzahl auf maximal bis zu 20 Personen bei Einhaltung eines Schutzabstandes von je 1,5 Metern beschränkt wird. Die gemeindlichen Trauer- und Leichenhallen bleiben weiterhin nur für den/die Bestatter/in zugänglich.
- Großveranstaltungen sind bis zum 31.08.2020 untersagt. Die Definition einer Großveranstaltung liegt noch nicht vor. In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der Verlängerung des Kontaktverbotes bis zum 03.05.2020 alle Veranstaltungen untersagt sind.
Überwachungsteams sind weiterhin im Einsatz und werden in den Orten, an touristisch besonders bedeutsamen Plätzen etc. Kontrollen vornehmen. Insbesondere im Hinblick auf die Aktivitäten im Rahmen der Brauchtumspflege zum 1. Mai wird verstärkt Präsenz gezeigt.
Insbesondere aufgrund der Lockerungen wird die Bevölkerung gebeten, weiterhin alle Schutzmaßnahmen zu beachten: Hygiene, Abstand, Beachtung des Kontaktverbotes etc.
Für Fragen steht Ihnen das Bürgertelefon unter 02449-87-206 zu den üblichen Erreichbarkeitszeiten der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Die CoronaSchVO ist auf der Webseite der Gemeinde Blankenheim einsehbar: www.blankenheim.de
Die Entscheidungen werden sich in den nächsten Tagen stetig verändern, weshalb Sie gebeten werden, die aktuellen Informationen den Kanälen der Gemeinde Blankenheim in den Sozialen Medien sowie der Webseite der Gemeinde Blankenheim zu entnehmen.