Coronaschutzverordnung wird bis zum 31. August verlängert
Ab Mittwoch, 12. August werden die Regelungen im Hinblick auf die Corona-Epedemie noch einmal verlängert bzw. konkretisiert, so dass die Coronaschutzverordnung weiterhin bis zum 31. August gilt. Dies ist vor allem für die Maskenpflicht bedeutsam, die weiterhin aufrecht erhalten wird und deren Missachtung in Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld geahndet wird. Außerdem gelten im Hinblick auf den Unterrichtsbeginn an den Schulen in NRW besondere Regelungen für den Schulbetrieb. Hier eine Übersicht!

























