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Herzlich Willkommen in Freilingen !

Entgegen des allgemeinen negativen demografischen Trends kann Freilingen im neuen Jahr bereits zwei neue Mitbürger begrüßen :

Zum einen heißen wir Michel Giefer in unserer Dorfgemeinschaft willkommen. Er erblickte am 22.01.2020 um 13.21 Uhr das Licht der Welt. Er misst stolze 54 cm und bringt beachtliche 3.860 gr auf die Waage. Seinen glücklichen Eltern Judith Giefer und Mario Maur gratulieren wir recht herzlich zu ihrem zweiten Nachwuchs und wünschen alles Gute, vor allem ruhige Nächte.

Zum anderen freuen wir uns über die Ankunft von Leon Scholl. Er wurde am 23.01.2010 um 10.39 Uhr geboren.  Bei einer Größe von 47 cm wiegt er 2.970 gr und hält jetzt seine jungen Eltern Esther und Andre Scholl auf Trab. Auch den beiden möchten wir hiermit einen herzlichen Glückwunsch aussprechen. Alles Gute für die weitere Zukunft zu dritt !

Was lange währt, wird endlich gut....

Nach gut zweimonatiger "Bastelphase" geht die neue Internetseite von und für Freilinger nun endlich an den Start.

"Hast du einen Garten, dann hast du alles, was du brauchst" -  Gerade in diesem Jahr kommt dieser Aussage eine ganz besondere Bedeutung zu, denn 2020 ist und wird auch wohl in den nächsten Wochen ein "Bleib zu Hause"-Jahr bleiben. Dadurch bekommt auch der eigene Garten noch einmal eine ganz besondere Bedeutung. Wir haben uns gefragt, wie die grünen Wohnzimmer in Freilingen gestaltet sind. Welchen Stellenwert hat der Garten überhaupt im Alltag? In einer kleinen Serie haben wir einige ganz besondere Gartenanlagen in Freilingen vorgestellt, die so ohne weiteres nicht von außen einsehbar sind. Dabei haben wir wunderbare Einblicke in die privaten grünen Wohlfühloasen erlangen können, die uns selber völlig überrascht haben. Im 6. und letzten Teil schauen wir gleich in zwei Gärten, nämlich in unsere eigenen - quasi in die Gärten von "WiF". Kommen Sie mit zu den Lieblingsplätzen von Simon und Simone...

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"Hast du einen Garten, dann hast du alles, was du brauchst" - das denken viele Besitzer eines solchen Rückzugsortes, wenn sie ihren privaten Grünbereich betrachten und genießen, vor allem in diesem Jahr.  Aber wie genau sehen die Erholungsorte hinter den Hausfassaden aus? Das möchten wir in unserer kleinen Gartenserie erkunden, mit der wir einige Privatgärten in Freilingen vorstellen, die zum Teil "im Verborgenen" liegen, es aber in jedem Fall wert sind, einem größeren Publikum vorgestellt zu werden. Der 5. und vorletzte Teil führt uns in den großen Nutzgarten der Familie Giefer. Wieder sehr lehrreich und interessant!

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"Hast du einen Garten, dann hast du alles, was du brauchst" - das gilt vor allem in diesem Jahr, in dem die meisten mehr oder weniger freiwillig den Urlaub auf "Terrassien und Gartanien" verbringen werden. Aber wie genau sehen die Erholungsorte hinter den Hausfassaden aus? Das möchten wir in unserer kleinen Gartenserie erkunden, mit der wir einige Privatgärten in Freilingen vorstellen, die zum Teil "im Verborgenen" liegen, es aber in jedem Fall wert sind, einem größeren Publikum vorgestellt zu werden. Im 4. Teil erkunden wir den Garten der Familie Hierlwimmer, der auch schon im Rahmen der Dorfbereisung beim Dorfwettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" die Bewertungskommission ausgesprochen begeistert hat. Sehr beeindruckend und interessant, nicht nur für Gartenfreunde!

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"Hast du einen Garten, dann hast du alles, was du brauchst" - im "Bleib zu Hause"- Jahr 2020 kommt diesem Spruch noch einmal eine ganz besondere Bedeutung zu, weil fast alle ihren diesjährigen Urlaub im heimischen Grün verbringen werden. Aber wie genau sehen die Erholungsorte hinter den Hausfassaden aus? Das möchten wir in unserer kleinen Gartenserie erkunden, mit der wir einige Privatgärten in Freilingen vorstellen, die zum Teil "im Verborgenen" liegen, es aber in jedem Fall wert sind, einem größeren Publikum vorgestellt zu werden. Dabei sind wir auf allerlei Überraschendes und Verblüffendes gestoßen, so auch im Garten der Familie Lange, in den wir im 3. Teil einen Blick werfen durften. Sehr inspirierend und interessant, nicht nur für Gartenfreunde!

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"Hast du einen Garten, dann hast du alles, was du brauchst" - der eigene Garten hat gerade in diesem verrückten Corona-Jahr eine ganz besondere Bedeutung, nicht zuletzt, weil fast alle auch ihren Urlaub in heimischen Gefilden verbringen werden. Wir haben uns gefragt, wie die grünen Wohnzimmer in Freilingen gestaltet sind. Worauf wird besonders Wert gelegt, welche Blumen bzw. Pflanzen liegen den Hobby-Gärtnern am Herzen? In einer kleinen Serie stellen wir einige ganz besondere Gartenanlagen in Freilingen vor, die so ohne weiteres nicht von außen einsehbar sind. Dabei haben wir wunderbare Einblicke in die privaten grünen Wohnzimmer erlangen können, die uns selber völlig überrascht haben. Im zweiten Teil dürfen wir einen Blick in den Garten der Familie Jäger werfen. Wieder sehr beeindruckend und nicht nur für Gartenliebhaber überaus interessant!

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"Hast du einen Garten und eine Bibliothek, dann hast du alles, was du brauchst" - das war schon vor über 2000 Jahren dem römischen Staatsmann Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v. Chr.) klar. Gerade in diesem Jahr kommt dieser Aussage eine ganz besondere Bedeutung zu, denn 2020 ist und wird auch wohl in den nächsten Wochen ein "Bleib zu Hause"-Jahr bleiben. Also macht man es sich vermehrt vor allem im eigenen Garten gemütlich. Wir haben uns gefragt, wie die grünen Wohnzimmer in Freilingen gestaltet sind. Worauf wird besonders Wert gelegt, welche Blumen bzw. Pflanzen liegen den  Hobby-Gärtnern am Herzen? In einer kleinen Serie stellen wir einige ganz besondere Gartenanlagen in Freilingen vor, die so ohne weiteres nicht von außen einsehbar sind. Dabei haben wir wunderbare Einblicke in die privaten grünen Wohlfühloasen erlangen können, die uns selber völlig überrascht haben. Den Anfang macht der Garten der Familie Ohrem. Sehr beeindruckend und nicht nur für Gartenliebhaber sehr interessant!

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Eckpunktepapier Freilinger See

In den vergangenen Jahren wurden mit unterschiedlichen Investoren Verhandlungen geführt, die letztlich jedoch alle nicht zum Erfolg geführt haben. Das lag zum Teil auch daran, dass man keine konkreten Vorgaben in Bezug auf Inhalte und Ausführung der Projekte von Seiten der Gemeinde vorgeben konnte.

Im Interesse einer weiteren Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde Blankenheim soll der Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Freilinger See jedoch weiterentwickelt und ausgebaut werden.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres war die Erarbeitung eines Eckpunktepapiers durch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit einem Vertreter des Touristikvereins Blankenheim beschlossen worden, die in zwei Sitzungen am 31.1.2012 und 30.08.2012 unterstützt vom Institut für Freizeit- und Tourismusberatung GmbH (ift) ein konsensfähiges Eckpunktepapier erarbeitet hat. 

Dieser Entwurf ist nunmehr vom Rat beschlossen worden, aufgrund dessen die Investoren- und Betreibersuche durch entsprechende Werbe- und Marketingmaßnahmen forciert werden soll. Ziel war es dabei vor allem, einen klar definierten Rahmen für die touristische Entwicklung des Freilinger Sees zu schaffen und Vorgaben für Investorengespräche zu setzen. 

Wesentlich ist dabei eine qualitativ hochwertige Entwicklung des Freilinger Sees zum touristischen Schwerpunkt der Gemeinde. Idealvorstellung ist dabei die Ansiedlung eines offen betriebenen Tourismusangebotes, das in regionaltypischer Bauweise errichtet wird und sich in das Landschaftsbild hinsichtlich Architektur und Dimensionierung einfügt. Eine geschlossene Hotel- und Ferienanlage ist daher nicht gewünscht. 

Vor allem müssen eine freie Zugänglichkeit des Ufers an allen Stellen und der Erhalt des Rundweges sichergestellt sein. 

Weiterhin sieht das Eckpunktepapier vor, dass eine weitere Entwicklung der touristischen Infrastruktur beschlossen werden sollten, um die Attraktivität des Sees weiter zu steigern. 

 

Verbesserung der Infrastruktur am Freilinger See

Zur Verbesserung der Infrastruktur am Freilinger See sind in der Ratssitzung die Bereitstellung von 15.000 € im Haushalt 2013 beschlossen worden. Ausgangspunkt dafür war ein Antrag auf Errichtung von Ablagemöglichkeiten und einfachen Umkleidekabinen für Taucher.

Eine diesbezügliche Nachfrage hatte sich im Zuge der Aufmerksamkeit ergeben, die die Tauch- und Müllsammelaktion einer Euskirchener Tauchgruppe in diesem Sommer hervorgerufen hatte. Letztlich sollen aber auch kleinere allgemeine Verbesserungen am See umgesetzt werden, die die Nutzung als Badesee attraktiver macht.

Die Verwaltung will in diesem Zusammenhang nun die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf haftungsrechtliche Fragen prüfen (Thema: Verkehrssicherungspflicht). Danach sollen konkrete Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsansatzes beschlossen werden. 

 

Thema: Gebühren und Steuern

Die Friedhofs- und Winterdienstgebühren bleiben erfreulicherweise konstant.

Die Abwassergebühr liegt im kommenden Jahr beim Frischwasser bei unveränderten 3,20 € und sinkt bei der Gebühr für versiegelte Flächen sogar von 0,59 € auf 0,52 €.

Hinsichtlich der Abfallgebühr ergibt sich nach einer notwendig gewordenen Änderung der Satzung eine gänzlich neue Regelung, die als Maßstab für die Gebührenberechnung darauf abstellt, ob ein eigenständiger Haushalt als Benutzungseinheit vorliegt. Die Neureglung kann in Einzelfällen zur Verteuerung, aber auch zu einer Absenkung der Abfallgebühr führen, je nach Eingruppierung.

Für die zahlreichen Hundehalter in unserer Ortschaft gilt, dass der jährliche Hundesteuersatz für einen Hund von bisher 56,40 € auf 60,00 € steigt. Wer zwei Hunde hält, muss insgesamt 18,00 € mehr pro Hund zahlen, nämlich 108,00 €. Bei drei Hunden verteuert sich die Haltung um 12,00 € pro Hund auf 132,00 €. Wesentlich teurer wird auch die Haltung eines sog. gefährlichen Hundes, für die man mit 600,00 € (gegenüber 480,00 € bisher) veranschlagt wird. Wer sogar zwei oder mehrere gefährliche Hunde hält, muss ab dem nächsten Jahr 1080,00 € pro Hund bezahlen (bisher 600,00 €).

 

Grüngutsammelstelle Freilingen

Bereits in der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 6.12.2012 war beschlossen worden, aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Grüngutsammlung in Freilingen diese auch im nächsten Jahr fortzusetzen. Daher sind aufgrund der tatsächlichen Kosten in diesem Jahr für eine weitere Grungutsammlung auch 19.000 € bei der Kalkulation der gemeindlichen Abfallentsorgungsgebühren berücksichtigt worden.

Allerdings soll nach einem alternativen Standort für die Annahme des Grünguts gesucht werden, weil der Leiter des Bauhofes das Gelände des Bauhofes als nicht unproblematisch für eine solche Sammlung einstuft. Als Alternativstandort wird u.a. die ehemalige Zwischenlagerstelle  der Gemeinde gegenüber dem Sportplatz geprüft.

 

Planfeststellungsverfahren hinsichtlich des Weiterbaus der A1

Ein sehr strittiger und kontrovers diskutierter Tagesordnungspunkt war die Frage, in welcher Weise die Gemeinde Blankenheim im Planfeststellungsverfahren Stellung bezieht, da mit diesem Verfahren zunächst nur für die Teilstrecke Blankenheim-Lommersdorf Baurecht geschaffen werden soll und die Realisierung die "Restlücke" zwischen Lommersdorf und Adenau nicht geklärt wird.

Der Rat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weiterbau der A1 zu begrüßen und fordert gleichzeitig, dass die Planungen für den restlichen Lückenschluss mit Hochdruck zum Baurecht geführt werden. 

 

 

 

Führt geplante Straßenbaumaßnahme des Kreis Euskirchen zu einem vorgezogenen "Kanal-Check"?

 
 
Wer auf der Hauptdurchgangsstraße von der L 115 kommend Richtung Stausee durch Freilingen fährt wird feststellen, dass sich die Fahrbahndecke in einem mehr als schlechten Zustand befindet.
 
Vor allem die Lommersdorfer Straße gleicht mehr einem Patchwork-Teppich als einer ordentlichen Kreisstraße. Außerdem kann der Kreuzungsbereich am Marienplatz mit der mittig liegenden "Verkehrsinsel" nicht gerade als straßenplanerisches Highlight angesehen werden, so dass in den vergangenen Jahrzehnten auch schon Pläne entwickelt, aber aus Kostengründen wieder verworfen wurden, diesen Bereich anders und verkehrsgünstiger zu gestalten.  
 
Der Kreis wollte nun im kommenden Jahr die schon lange geplante Sanierung der K 41 unter Inanspruchnahme von Fördermitteln endlich in Angriff nehmen. Bei den Planungen wurde berücksichtigt, dass die Förderung der Kreisbaumaßnahme in den nächsten Jahren stark eingeschränkt bzw. auslaufen wird.
 
Um aber zu vermeiden, dass eine sanierte Straße im Rahmen von gemeindlichen Kanalarbeiten wieder aufgerissen würde, hatte man die Gemeinde Blankenheim gebeten, zu prüfen, ob Kanalbaumaßnahmen in diesem Straßenbereich erforderlich wären bzw. vorgezogen werden könnten. Die Straße soll also erst ausgebaut werden, wenn alle Kanalbaumaßnahmen erledigt sind. 
 
Die Situation in Freilingen ist deshalb auch eine besondere, weil im Netz der Kläranlage Freilingen hohe Fremdwasserzuflüsse festgestellt worden sind. Bei hohem Fremdwasseranfall ist die ingenieurmäßige Erstellung eines speziellen Fremdwassersanierungskonzeptes vorgeschrieben, um eine systematische Abarbeitung der Problematik sicherzustellen. 
 
Die Frage, ob bzw. welche Kanalarbeiten erforderlich sind, wird gerade untersucht. Ein Fachunternehmen ist damit beauftragt, die Fremdwassersituation und damit auch den Zustand des öffentlichen Kanals festzustellen, um dann ein entsprechendes Fremdwassersanierungskonzept zu erstellen.
 
Grundsätzlich muss die Problematik ganzheitlich betrachtet werden, d.h. dass sowohl der öffentliche Kanal als auch die privaten Abwasserleitungen untersucht und gegebenenfalls saniert werden müssen. Bei der Frage der Prüfung der Dichtheit privater Abwasserleitung ist allerdings zur Zeit fraglich, wie § 61 a LWG, der genau diese Dichtheitsprüfung privater Anlagen vorsieht, anzuwenden ist.
 
Denn die Regelung war bereits im vergangenen Jahr landesweit in die Kritik geraten und daraufhin ausgesetzt worden.
 
Der "Kanal-Tüv" soll jetzt wegen der aufgekommenen Diskussion erst einmal nachgebessert, die bestehende gesetzliche Regelung also geändert werden. Bis zu dieser Änderung sollen die Hauseigentümer keine Dichtheitsprüfung mehr durchführen.  
 
Bei der umstrittenen Dichtheitsprüfung für Abwasserrohre an Gebäuden hat sich die Landesregierung noch nicht festgelegt: „Es gibt keine Vorentscheidung", widersprach Ministerpräsidentin Hannelore Kraft entsprechenden Berichten. „Wir prüfen, wie wir eine bürgerfreundliche Lösung hinbekommen."  In den Fraktionen von SPD und Grünen wird derweil über Kriterien für eine Prüfpflicht und mögliche Ausnahmen diskutiert (s. dazu den Bericht Münsterländische Volkszeitung vom 20.9.2012). Die geplante Gesetzesnovellierung wurde jedenfalls bis zum heutigen Tag noch nicht konkret eingeleitet.   
 
Da stellt sich natürlich die Frage, wie denn mit der privaten Dichtheitsprüfung im Rahmen des Fremdwasserkonzeptes für den öffentlichen Kanal in der K 41 zu verfahren ist. Die vom Gemeinderat im Oktober 2011 zur Umsetzung des § 61 a LWG beschlossene 2. Änderungssatzung sieht für Freilingen grundsätzlich eine Prüfungsfrist bis 2016 vor. Fraglich ist, inwiefern die Satzung hinsichtlich dieser Frist anzupassen und damit die Prüfung vorzuziehen wäre, wenn denn im Zuge der Fremdwasserbetrachtung in Freilingen auch die privaten Anschlüsse betrachten werden sollten. 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Kommunale Betriebe am Dienstag, 25. September stellte der mit der Kanalprüfung beauftragte Ingenieur Michael Hippe klar, dass trotz der Erarbeitung des Fremdwassersanierungskonzeptes die Bürger erst einmal nicht kurzfristig zur Dichtheitsprüfung verpflichtet werden sollten. Die dafür erforderliche Satzungsänderung sei zur Zeit wegen der Diskussion um den § 61 a LWG nicht unproblematisch und eine eventuell erforderliche Satzungsänderung sei auch kurzfristig möglich.
 
Eine solche Satzungsänderung hinsichtlich der Prüfungsfrist für Freilingen war seitens der Verwaltung überlegt worden, um die beschriebene Gesamtbetrachtung zu gewährleisten. Herr Hippe riet von dieser Änderung ab. Stattdessen solle jetzt erst einmal der öffentlichen Kanal, u.a. mit einer Kamera, überprüft werden. Dabei könne man dann sehen, wo denn überhaupt Fremdwasser eindringe bzw. möglicherweise aus Drainagen eingeleitet werde.
 
Je nach Menge dieser Zuflüsse könne dann eine Sanierung erforderlich werden. Möglicherweise müsse auch mit Grundstückseigentümern zwecks von ihnen selbst zu tragenden Sanierungsmaßnahmen gesprochen werden. Die privaten Anschlüsse ab der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Kanal sollten jedoch kostenfrei mit überprüft werden.
 
Er stellte einen mehrere Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise vor, der zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Danach soll der Kanal in der K 41 nun weiter geprüft werden, u.a. mit zusätzlichen Messungen und einer TV-Inspektion auch im Bereich der Anschlussleitungen. Bis zum März  2013 hofft man, die Ergebnisse ausgewertet zu haben, um dann eventuelle Sanierungsvorschläge für den gemeindlichen Kanal machen zu können, die frühestens nach der Sommerpause nach erfolgter Ausschreibung realisiert werden könnten.
 
Damit würde sich der Ausbau der K 41 bis Ende nächsten Jahres verschieben, eine eher ungünstige Zeit für den Beginn von Sanierungsarbeiten. Ein nicht ganz optimaler zeitlicher Ablauf, zumal die Frage eventueller Fördermittel hinsichtlich beider Maßnahmen, sowohl der privaten als auch öffentlichen Kanalsanierung als auch der Straßenbaumaßnahme tangiert wird. Schwierig !
 
Aber jetzt müssen erst einmal die Ergebnisse der Prüfung des öffentlichen Kanals abgewartet werden. Im Frühjahr 2013 weiß man dann hoffentlich mehr und muss dann entsprechend hinsichtlich beider Maßnahmen eine Entscheidung finden. 
 
 

Es geht voran !

 

Am 5. Juli 2012 fiel mit dem Beschluss zum Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim offiziell der Startschuss für die Gründung der Schule zum Schuljahr 2013/2014. Nach den betrüblichen Erfahrungen im Rahmen der ursprünglich geplanten Gemeinschaftsschule geht man nunmehr davon aus, trotz der Einwände einiger benachbarter Schulträger die neue Schule im nächsten Jahr reibungslos an den Start bringen zu können. 

Geplant und nunmehr auch beschlossen ist, dass die Gesamtschule mit vier Eingangsklassen mit jeweils 25 Schülern den Schulbetrieb aufnehmen soll. Es bedarf also einer Anmelderate von 100 Kindern, damit die Gesamtschule starten kann, 25 weniger, als eine alternativ mögliche Sekundarschule zur Gründung bedurft hätte, so dass hier eine niedrigere Hürde zu nehmen ist.

Außerdem werden alle Kinder erst einmal am Standort Blankenheim beschult, weil die Jahrgangsklassen der Unter- und Mittelstufe, also 5 bis 10, allesamt im Blankenheimer Schulkomplex unterrichtet werden sollen. Die künftige gymnasiale Oberstufe wird dann später am Standort in Nettersheim untergebracht.

Einstimmig ausgesprochen hat sich der Gemeinderat überdies auch für den Betrieb der Gesamtschule als Ganztagsschule, um den Anforderungen eines zukunftsfähigen Bildungssystems gerecht zu werden. 

Auch deshalb hat man die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe ab Klasse 5 beschlossen, in der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern unterrichtet und durch zusätzliche sonderpädagogische Lehrkräfte betreut werden. 

Bei der konkreten pädagogischen Ausrichtung der neuen Gesamtschule, also der Erstellung des pädagogischen Konzeptes sind neben Pädagogen und Fachleuten auch zahlreiche interessierte Eltern einbezogen. Ein erstes Treffen fand bereits am 29. August 2012 in Nettersheim statt, an dem ca. 40 engagierte Teilnehmer eifrig die ersten Vorstellungen zu Papier gebracht haben. Es besteht übrigens immer noch die Möglichkeit, in dieser Gruppe mitzuwirken. 

Der nächste wichtige und entscheidende Schritt zur Errichtung der Gesamtschule steht dann schon am 18. September 2012 an. Dann findet in Nettersheim das Moderationsverfahren statt, dass aufgrund der Einwände notwendig geworden ist und in dem der ehemalige Regierungspräsident Hans Peter Lindlar als Moderator auftreten wird. Im Mittelpunkt wird dabei die Kritik benachbarter Gymnasien stehen, die Gründung der Gesamtschule habe Auswirkungen auf den Bestand der anderen Schulen und gefährde sogar kurz- bis mittelfristig ihre Existenz (s. zu der Kritik auch Bericht des KStA vom 8.9.2012).

Das sieht man in Blankenheim und Nettersheim verständlicherweise anders. Da sowohl beide Hauptschulen der zwei Gemeinden als auch die Realschule in Blankenheim in den nächsten Jahren in der bisherigen Form nicht überlebensfähig seien, soll mit der neuen Gesamtschule ein Schulangebot für diejenigen Schüler aus den Gemeinden Blankenheim, Nettersheim und Dahlem vorgehalten werden, die diese Schulen bisher besucht haben.

Es könne schließlich nicht sein, dass es in der hiesigen Region keine weiterführende Schule mehr gäbe. Die Gymnasien allein deckten den Bedarf nach weiterführenden Schulen nicht ab.

Bleibt abzuwarten, ob die geäußerten Bedenken im Moderationsverfahren ausgeräumt werden können. Zu hoffen wäre dies, denn der demografische Wandel darf nicht zu einer Einschränkung des Bildungsangebotes aufgrund unumgänglicher Schulschließungen führen, sondern bedarf einer rechtzeitigen Umstrukturierung der Schullandschaft.

Die Gesamtschule bietet da eine schulgesetzlich etablierte und bei den Eltern anerkannte Schulform, für die auch in unserer Region Bedarf besteht, wie die hohen Anmeldezahlen in der bisher einzigen Gesamtschule im Kreis Euskirchen in Weilerswist bestätigen. 

 

 

 

 

Themen: Gesamtkonzept Windkraft für die Gemeinde Blankenheim, Schulenwicklungsplanung, Entwicklung Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Freilinger See, Müllgebühren und Grünabfallentsorgung

 

1. Gesamtkonzept Windkraft

Im Rahmen der Mitteilungen der Verwaltung wies Bürgermeister Hartmann darauf hin, dass nach dem grundsätzlich positiven Votum des Rates hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Mitte des Jahres es aufgrund des Windenergieerlasses der Landesregierung erforderlich sei, vor einer Änderung und Erweiterung der zur Windkraft schon vorhandenen Bauleitplanung ein neues, "schlüssiges Gesamtkonzept" für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen.

Dieses Gesamtkonzept soll dann die Grundlage für die sich anschließende Änderung des Flächennutzungsplans bilden. Dieses Gesamtkonzept ist insofern wichtig, als die Gemeinde anhand der Untersuchung der gesamten gemeindlichen Fläche nachvollziehbar nachweisen muss, welche Zielsetzung sie verfolgt und welche Kriterien für die Ausweisung von Vorrangzonen für die Errichtung von Windanlagen maßgeblich sind.

Dieses Gesamtkonzept wurde im folgenden Sitzungsverlauf dann auch in Auftrag gegeben.

 

2. Schulentwicklungsplanung

Nach dem Scheitern der Gründung einer Gemeinschaftsschule im Frühjahr dieses Jahres sind für unsere Region neue Abstimmungen für die weitere Schulentwicklungsplanung vorzunehmen. In Gesprächen mit der Bezirksregierung und den benachbarten Kommunen wird zur Zeit die Möglichkeit einer gemeinsamen Planung für eine zukunftsfähige Schule erörtert, um letztlich ein ausgeglichenes Bildungsangebot zu erreichen.

Diese Planung betrifft allerdings erst das Schuljahr 2013/2014, da man sich aufgrund der Erfahrungen hinsichtlich der unter Zeitdruck geplanten Gemeinschaftsschule nun entsprechend Zeit für eine ausgereifte Planung nehmen möchte.

Fraktionsübergreifend besteht Einigkeit darüber, dass das Ziel die Errichtung einer Gesamtschule sein soll. Dazu soll der Bürgermeister mittels einer Elternbefragung das Bedürfnis auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten in Blankenheim und Nettersheim prüfen. Zusammen mit einem Planungsbüro ist dann eine neue Schulentwicklungsplanung zu erstellen.

Gemeinsam mit den benachbarten Schulträgern ist in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme dabei auf eine ausgewogene und differenzierte Gestaltung der Schullandschaft zu achten.

 

3. Entwicklung Freilinger See

In den vergangenen Jahren wurden mit unterschiedlichen Investoren Verhandlungen geführt, die letztlich jedoch alle nicht zum Erfolg geführt haben. Das lag zum Teil auch daran, dass man keine konkreten Vorgaben in Bezug auf Inhalte und Ausführung der Projekte von Seiten der Gemeinde vorgeben konnte.

Im Interesse einer weiteren Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde Blankenheim soll der Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Freilinger See jedoch weiterentwickelt und ausgebaut werden. Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit einem Vertreter des Touristikvereins Blankenheim soll nun bis Mitte 2012 ein konsensfähiges Eckpunktepapier erarbeiten.

Darauf aufbauend soll dann ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Grobkonzeptes beauftragt werden. Sowohl das Eckpunktepapier als auch das Grobkonzept werden der Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung frühzeitig vorgestellt.

 

4. Müllgebühren

Ab 01.01.2012 werden die Abfallbeseitigungsgebühren um 2 % erhöht. Die jeweiligen Erhöhungen können unter folgendem Link nachgelesen werden: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung .

Die Erhöhung war wegen der Erhöhung der Entsorgungsdienstleistungen und der Einrichtung einer Grüngutsammelstelle auf dem Bauhof in Freilingen erforderlich geworden.

Auf dem Bauhof kann ab Mai nächsten Jahres an 26 Samstagen bis Oktober in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr Grün- und Heckenschnitt zur Entsorgung angeliefert werden.

Damit will man der "wilden Entsorgung" von Grüngut entgegenwirken, zumal die Problematik von den Ortsvorstehern in den letzten Jahren immer wieder angesprochen worden ist. Die Aufstellung des Containers erfolgt probeweise, da man testen möchte, wie das Angebot von den Bürgern angenommen wird.

 

Übrigens, nach der Bedarfsermittlung hinsichtlich der DSL-Versorgung werden nun weitere Schritte wie Analyse der Versorgungssituation, Durchführung eines Markterkundungsverfahren bis hin zur Beantragung der Fördermittel unternommen. Der Stand der Dinge wird jeweils mitgeteilt.

Themen : Windkraft, Eifel-Camp Freilingen, Dichtheitsprüfung, Grundschulverbund

1. Windkraft

Von der insgesamt fast 5 Stunden dauernden Ratssitzung am 30. Juni 2011 debattierte der Rat allein knapp zwei Stunden über die Frage, ob auf dem Gebiet der Gemeinde Blankenheim weitere, größere Windräder aufgestellt werden sollen. Damit wurde dieses Thema erstmals öffentlich beraten.

Im Vorfeld zu dieser Sitzung hatten sich zahlreiche Bürger aus Dollendorf mit einem Schreiben an die Ratsmitglieder gewandt, worin Bedenken verschiedenster Natur gegen die riesigen Anlagen (135 m Nabenhöhe, Rotordurchmesser 101 m) geäußert wurden, die neben einem geplanten Standort nördlich von Blankenheim auch für ein Waldgebiet südlich von Dollendorf vorgesehen sind.

Nicht zuletzt dieser "Sturmlauf" hatte dazu geführt, dass das Thema Windenergie kontrovers diskutiert wurde. CDU und UWV wollten keine vorschnelle, detaillierte und sich in bestimmten Punkten schon festlegende Beschlussfassung herbeiführen, wie von Seiten der Verwaltung angedacht. Vielmehr sollte nach einer grundsätzlichen Positionierung des Rates den Bürgern erst einmal die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Bedenken im Rahmen einer öffentlichen Diskussion zu äußern. Erst danach sollten weitere Überlegungen ( Betreibermodelle, Bürgerbeteiligung, etc.) angestellt und konkretisiert werden.

Letztlich wurde dieser vorgeschlagenen Marschrichtung auch einstimmig gefolgt : Grundsätzlich befürwortet der Rat die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet. Die Verwaltung ist nun aufgefordert, die Bürger umfassend zu informieren und einzubinden. Darüber hinaus soll eine interkommunale Zusammenarbeit geprüft werden.

 

2. Campingplatz Freilingen

Der Betreiber der Anlage beabsichtigt, die Attraktivität der Campinganlage weiter zu steigern, und zwar durch die Einrichtung eines zusätzlichen Sanitärbereichs in der Nähe der Spiel- und Freizeitanlagen. Weiterhin soll eine durch erheblichen Windwurf betroffene Fläche für weitere Campingplatzflächen erschlossen werden.

Die diesbezüglich erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans wurden im Rahmen eines Vorentwurfs erstellt, dem in der Sitzung zugestimmt wurde und auf dessen Grundlage nun die nach dem Baugesetzbuch erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird.

 

3. Dichtheitsprüfung

Die Verwaltung hat für die Gemeinde ein Konzept zur Umsetzung der nach Landeswassergesetz erforderlichen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen erstellen lassen, das der Rat nunmehr beschlossen hat. Dadurch ergeben sich Handlungsspielräume insbesondere für die gesetzlich vorgegeben Fristen zur Umsetzung der Prüfung.

Dies entzerrt den Verwaltungs- und Beratungsaufwand für die Gemeinde, da das Gemeindegebiet in insgesamt 10 Teilgebiete unterteilt wird, deren Abgrenzung und Reihenfolge unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Grundstückzahl und Sanierungsbedarf der öffentlichen Kanalisation erfolgte. Die Prüfungsfrist für Altanlagen, die eigentlich gesetzlich am 31.12.2015 endet, wird damit von 2014 bis 2023 gestaffelt.

Die für die Umsetzung dieses Konzept erforderliche satzungsrechtliche Regelung soll nun erarbeitet werden, in deren Folge auch die personellen und organisatorischen Voraussetzungen auf Seiten der Gemeinde geschaffen werden sollen.

Für Freilingen bedeutet dies alles nun folgendes : Freilingen mit dem Feriendorf hat die Gebietsnummer 3. Die hier betroffenen 502 Wohnhäuser haben eine Prüfungsfrist bis 2016 gesetzt bekommen. Nach Erlass der erforderlichen gemeindlichen Satzungen werden entsprechend des Konzeptes die aufgelisteten Teilgebiete der Reihe nach "abgearbeitet", damit stünde als erstes nun in Lommersdorf als Gebiet 1 die Dichtheitsprüfung an ( in Ahrdorf und Uedelhoven war die Dichtheitsprüfung schon durchgeführt worden, bevor man sich zu diesem Konzept entschlossen hatte).

Sobald man sich bis zur Gebietsnummer 3 durchgearbeitet hat, erfolgen seitens der Verwaltung frühzeitig und umfassend gezielte Informationen für die Ortschaft Freilingen (Bürgerversammlung, Bürgerbrief, Bekanntmachungen, Informationsbrief an die Grundstückseigentümer usw.).

Zur Zeit muss man als Eigentümer also keine weiteren Schritte in Bezug auf die Dichtheitsprüfung unternehmen, sondern kann erst einmal abwarten, bis unsere Ortschaft an der Reihe ist.

Wer sich aber dennoch jetzt schon umfassend und sehr anschaulich bzw. verständlich über dieses Thema informieren will, kann dies unter folgendem Link tun : Dichtheitsprüfung

 

4. Grundschulverbund

Dass der Grundschulverbund Dollendorf/Ripsdorf und Blankenheim zum Schuljahr 2012 / 2012 kommen soll, stand zwar aufgrund eines diesbezüglichen Ratsbeschlusses fest. Fraglich bzw. problematisch war jedoch die auslaufende Beschulung der 4. Klasse im Schuljahr 2014/2015 (s. auch der Bericht zum Thema Grundschulverbund im Februar 2011).

Nunmehr hat man sich in Rücksprache mit der Bezirksregierung und den jeweiligen Schulkonferenzen dazu entschlossen, dass die im kommenden Schuljahr letztmalig in Ripsdorf eingeschulten Kinder in jedem Fall auch dort ihre Grundschulzeit beenden können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass dann auch die 4. Klasse aus Dollendorf im Gebäude in Ripsdorf unterrichtet wird und damit den Anforderungen an die Qualität des Fachunterrichts und die Aufsichtspflicht entsprochen werden kann, da ja dann noch 2 Klassen vor Ort beschult werden.

Ein vernünftiger Kompromiss  !

 

 

Einstimmiger Beschluss für die Einführung des Schülertickets in der Gemeinde Blankenheim

Nun hat sich also auch die Gemeinde Blankenheim als Schulträger der Haupt-und Realschule in der Sitzung des Gemeinderates vom 14. 04.2011 für die Einführung des vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg beschlossenen SchülerTickets ausgesprochen.

Letztlich blieb auch keine echte andere Alternative zur Übernahme dieses Modells der VRS, da der Schülerverkehr in der Gemeinde Blankenheim ansonsten vom Schulträger sprich Gemeinde selbst vertraglich zu regeln gewesen wäre. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schülertransportkosten dann wesentlich teurer geworden wären.

Die Schüler der Haupt-und Realschule erhalten ab dem Schuljahr 2011/2012 damit eine Fahrkarte, die ganzjährig und damit ohne zeitliche Beschränkung gültig ist. Sie haben dann immer einen gültigen Fahrausweis in der Tasche, der für alle öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg gilt, egal ob an Schultagen oder am Wochenende oder in den Ferien. Damit kann dieses Ticket demnächst z.B. auch für Schul- und Klassenausflüge im Großraum Köln genutzt werden.

Allerdings gibt es das SchülerTicket, das die bisherige kostenlose Schülerjahreskarte ersetzt, nicht ohne Zuzahlung der Eltern. Für das Schülerticket müssen die bisher freifahrberechtigten Schüler der Haupt-und Realschule Blankenheim ( das sind alle Schüler, deren Schulweg länger als 3,5 km ist) monatlich 6 € dazu zahlen. Geschwisterkinder müssen 3 € zusätzlich aufbringen. Ab dem 3. Kind ist das SchülerTicket kostenfrei.

Selbstzahler, also Schüler die nicht freifahrberechtigt sind, müssen für die Inanspruchnahme des SchülerTickets 23,90 € monatlich zahlen.

Das SchülerTicket gibt es als Jahrs-Abonnement im Einzugsverfahren. Bestellanträge werden in den Schulen ausgegeben. Nach Überprüfung der Schülerdaten werden die Tickets im Scheckkartenformat ausgegeben und sind ausschließlich in Verbindung mit dem Schülerausweis mit aktuellem Lichtbild gültig und daher personengebunden und auch nicht übertragbar.

Über die Einführung des SchülerTickets für die Schüler der neuen Gemeinschaftsschule entscheidet als Träger der noch zu gründende Schulzweckverband "Gemeinschaftsschule Blankenheim-Nettersheim". Es ist aber davon auszugehen, dass sich auch dieses Gremium für die Übernahme des VRS-Modells entscheidet.

Für die Grundschulen ist ein anderes Ticketmodell erarbeitet worden. Zwar sollte das SchülerTicket ursprünglich auch im Primarbereich eingeführt worden. Allerdings war diesbezüglich erhebliche Kritik aufgekommen, da die Nutzungsmöglichkeit des Tickets für die Grundschüler im Freizeitbereich aufgrund des Alters als gering eingestuft worden ist. Daher hat man für die Grundschule das sog. Prima Ticket vorgeschlagen. Diese Fahrkarte ist rein schulwegbezogen, kann also nicht in der Freizeit genutzt werden und ist daher auch wie bisher für alle freifahrberechtigten Schüler kostenlos.

Spezielle Fragen zum Schülerticket werden von der RVK unter der RVK-Service-Nummer : 0180 4 13 13 13 beantwortet.

Mehr Infos zu diesem Thema auch unter folgendem Link : VRS-SchülerTicket.

VRS-Netz :

 

 

Alle Kindergärten in der Gemeinde bleiben erhalten

Das sah im letzten Jahr noch ganz anders aus : in einer Sitzung des Ausschusses für Generationen und öffentliche Sicherheit (GöSi) Ende Februar 2010 hatten der Vertreter vom Kreisjugendamt, Herr Hermes und des DRK-Euskirchen, Herr Klöcker ausgeführt, dass im Kindergartenjahr 2011/2012 mit der Schließung einer Einrichtung auf dem Gemeindegebiet zu rechnen sei. Damals hatte man eindeutig Blankenheimerdorf für eine Schließung ins Auge gefasst.

In der neuerlichen Sitzung des Ausschusses am 03.02.2011 war nun zu hören, dass entgegen der letztjährigen Annahme in diesem Jahr doch wieder alle Kindergärten in der Gemeinde Blankenheim aufgrund der Anmeldezahlen die erforderliche Gruppenstärke erreicht hätten.

Nachdem im Dezember letzten Jahres mittels Fragebögen der Betreuungsbedarf in den Kindertagesstätten ab dem 01.08.2011 ermittelt worden war, erfolgte Anfang des Jahres die Auswertung der Bedarfsanmeldungen. Herr Hermes und Herr Klöcker teilten mit, dass aufgrund des aktuellen Planungsstandes erfreulicherweise davon auszugehen sei, dass nicht nur alle Einrichtungen wider Erwarten erhalten blieben, sondern sogar überall eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren angeboten werden könne und damit im Bereich U 3 das beste Betreuungsangebot im gesamten Kreis vorgehalten würde.

Für die einzelnen Kindertagesstätten wurden für das kommende Kindergartenjahr folgende Zahlen mitgeteilt :

In Lommersdorf werden ab dem Sommer insgesamt 22 Kinder in einer gemischten Gruppe, also unter und über 3jährige betreut. Dollendorf kann mit insgesamt 43 Kindern zwei Kindergartengruppen bilden, ein gemischte und eine Gruppe mit Kindern über 3 Jahren. Den Kindergarten Ripsdorf besuchen im nächsten Jahr insgesamt 46 Kinder, die sich ebenfalls auf zwei Gruppen, eine gemischte und eine Ü-3 Gruppe, verteilen.

Der Kindergarten in Mühlheim wird ab dem Sommer von insgesamt 20 Kindern besucht, die ebenfalls in einer gemischten Gruppe betreut werden. In Blankenheimerdorf besuchen insgesamt 19 Kinder, sowohl unter als auch über 3 Jahren, ab dem Sommer die Kindertagesstätte. Blankenheim kann ab dem 01.08.2011 für insgesamt 34 Kinder zwei Gruppen, eine gemischte und eine reine Ü-3 Gruppe, im Kindergarten des DRK vorhalten ( der katholische Kindergarten wird im Übrigen von 47 Kindern besucht, die sich ebenfalls auf zwei Gruppen verteilen, eine davon mit einem Angebot für unter 3jährige).

Außerdem wurde berichtet, dass hinsichtlich der geplanten Investitionen in den einzelnen Kindergärten für eine qualifizierte U-3 Betreuung positive Bescheide im Hinblick auf die vorgesehenen Maßnahmen in Lommersdorf ( Einbau eines Wickeltisches), Ripsdorf ( bauliche Maßnahmen hinsichtlich eines Schlafraums, WC's und Büros) und Mühlheim ( ebenfalls Einbau eines Wickeltisches) vorlägen und die Anschaffungen bzw. Umbaumaßnahmen nunmehr realisiert werden könnten.

Für die geplanten Investitionen in den Kindergärten Blankenheim und Dollendorf lägen zur Zeit noch keine Bescheide vor. Wann diesbezüglich mit einer Bescheidung und damit einem Beginn der dort vorgesehenen Umbauten zu rechnen ist, konnte Herr Klöcker nicht darlegen. Er sei aber sicher, dass auch diese Maßnahmen trotz der angespannten Haushaltslage im Land realisiert würden, da die entsprechenden Gelder im Nachtragshaushalt vorgesehen wären.

Die erfreuliche Nachricht, dass im kommenden Jahr alle Einrichtungen erhalten bleiben und alle eine U-3 Betreuung vor Ort anbieten können, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der geplanten Fertigstellung des neuen katholischen Kindergartens in Blankenheim im nächsten Jahr weitere 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren in der Gemeinde zur Verfügung stehen werden. Dieses Angebot wirke sich laut Herrn Hermes natürlich auch auf die Kindergärten des DRKs aus, so dass in jedem Fall dann mit einer Reduzierung der Gruppen und damit letztlich auch der Schließung einer (eingruppigen) Einrichtung zu rechnen sei.

Wen es dann konkret treffen könnte, wurde diesmal nicht angedeutet. Dies hängt in jedem Fall von den entsprechenden Anmeldungen ab.

Aber das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar und daher erst einmal abzuwarten.

 

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