Änderung der Coronaschutzverordnung ab 28. Dezember
Zur Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Dienstag, 28. Dezember 2021 weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen. Mit der Änderung der CoronaSchVO werden u.a. nun Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen ausgeweitet. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal zehn Personen zulässig, sofern alle Personen geimpft oder genesen sind. Hier eine Übersicht über alle Änderungen!