Konzept für die Beseitigung des Fremdwassers liegt jetzt vor

Fremdwasser-Kanalsanierung-Freilingen

Die Kläranlage Freilingen hat ein Fremdwasserproblem. Fremdwasser ist Wasser, das zwar in die Kanalisation gelangt, aber dort eigentlich nicht hingehört - wie etwa durch Undichtigkeiten eindringendes Grundwasser, unerlaubt eingeleitetes Drainagewasser sowie Wasser aus z.B. an die Kanalisation angeschlossene Quellen, Gewässern und Wegeseitengräben.

Da es nicht durch den häuslichen oder gewerblich-industriellen Gebrauch verunreinigt wurde, ist Fremdwasser in der Regel relativ sauberes Wasser, das daher eigentlich nicht gereinigt werden muss und das Kanalsysteme und die Kläranlagen aufgrund seine Menge unnötig belastet bzw. zusätzliche Kosten verursacht. Denn durch Verdünnung werden die Konzentration des Abwassers und die Abwassertemperatur verringert, womit letztlich auch der Wirkungsgrad der Kläranlage beeinträchtigt wird. 

Insbesondere gegen Fremdwasser durch Undichtigkeiten im angeschlossenen Kanalisationsnetz, also Zufluss aufgrund von Schäden an den Rohren, den Rohrverbindungen, den Schächten sowie durch unsachgemäß ausgeführte Hausanschlüsse soll nun effektiv vorgegangen werden. 

Das vom Land NRW im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie aufgestellte Maßnahmenprogramm fordert u.a. für die Einzugsbereiche der Kläranlage Freilingen, dass Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung bis 2015 geplant und umgesetzt werden. 

Liegt wie in Freilingen ein hoher Fremdwasseranfall vor, ist aufgrund der komplexen Verhältnisse für eine systematische Abarbeitung des Problems zunächst die Erstellung eines sog. Fremdwassersanierungskonzeptes erforderlich.  

Ein solch detailliertes Konzept zur Beseitigung des Fremdwassers wird dem Ziel aufgestellt, den Sanierungsaufwand so gering wie möglich zu halten, aber dennoch das maßgebliche Ziel der Fremdwasserreduzierung zu erreichen. Die Sanierung von privaten und öffentlichen Kanälen und eventuell diffuser Fremdwasserquellen mit einem überproportionalen Bauaufwand soll hierdurch vermieden werden. Insbesondere soll vermieden werden, dass als Ergebnis grundsätzlich der Umbau des Mischsystems zu einem reinen Trennsystem zu erfolgen hat (s. auch Verwaltungsvorlage 153/2013 ).

Ein solches Fremdwasserbeseitigungskonzept für die Kläranlage Freilingen und damit den Einzugsbereich Freilingen/Lommersdorf wurde am 29. September in der Sitzung des Ausschusses für Kommunale Betriebe vorgestellt, das vor allem den Sanierungsbedarf des öffentlichen Kanals wiedergibt (s. mehr unter folgendem Link: Fremdwassersanierungskonzept)

Für das Konzept wurden im Frühjahr 2013 insbesondere Messungen im Kanalnetz und eine TV Inspektion der öffentlichen Kanalsammler im gesamten Einzugsgebiet der Kläranlage Freilingen incl. der Transportsammler bei feuchter Witterung bzw. nach längeren Regenereignissen durchgeführt. 

Da während der Erstellung dieses Konzeptes vom Kreis Euskirchen mitgeteilt worden war, dass beabsichtigt sei, die Kreisstraßen in den Ortslagen Freilingen und Lommersdorf zu erneuern und im Vorfeld der geplanten Straßenbauarbeiten sichergestellt werden müsse, dass in der näheren Zukunft keine Bauarbeiten in offener Bauweise in diesen Straßen erforderlich sei, z.B. auch Sanierung von Grundstücksanschlussleitungen in offener Bauweise, wurden bei der TV Befahrung auch die Grundstücksanschlussleitungen einschließlich der Regeneinläufe innerhalb der Kreisstraßen (Reetzer Straße, Martinusstraße, Lommersdorfer Straße, Nippes, Neuhofer Straße und Aremberger Straße) mituntersucht und ausgewertet, insgesamt 186 Anschlüsse.

Für Freilingen wurden bei diesen Messungen und Inspektionen folgende schadhaften Stellen im Kanal festgestellt: 

 Kanalsanierung-Plan-Freilingen-2013-2

In dem Plan wird überdies veranschaulicht, in welcher Weise der öffentliche Kanal saniert wird. Eine offene Sanierung, d.h. dass für diese Maßnahmen die Straßendecke aufgerissen werden muss, ist nur an wenigen Stellen im Auenweg, in der Mittelstraße und in der Reetzer Straße vorgesehen. In der Martinusstraße wird der Kanal etwa von der Kapelle bis zur Höhe Martinusstr. 12 in offener Bauweise saniert.

Sanierungsbedarf besteht aber auch an insgesamt 38 Hausanschlussleitungen in Freilingen (2 in Lommersdorf) im Bereich der Kreisstraße, die ja im Hinblick auf die Straßensanierung wie erwähnt mit untersucht wurden. Hinsichtlich dieserr Ergebnisse wurde ebenfalls ein Übersichtsplan erstellt.

Fremdwasserproblem-Hausanschlsse

Wessen Hausanschlussleitungen in welcher Weise instand gesetzt werden müssen, wird zur Zeit noch konkret ausgewertet. Die betroffenen Hauseigentümer werden aber in den nächsten Wochen seitens des Abwasserwerkes der Gemeinde Blankenheim noch hinreichend darüber informiert.

Wichtig ist aber in jedem Fall, dass kein Fremdwasserkanal gebaut werden muss, also kein Umbau vom Mischsystem zu einem Trennsystem erfolgen muss. Festgestellt wurde allerdings, dass ein stetiger Wasserzufluss in den öffentlichen Kanal aus dem Feriendorf Freilingen erfolgt. Wegen dieses besonderen Fremdwasserzuflusses wird nun mit dem Betreiber das Gespräch gesucht.

Die Kosten für die Sanierung des öffentlichen Kanals in Freilingen und Lommersdorf belaufen sich  auf rund 280.000 €. Dazu soll nach Beschluss des Ausschusses eine Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen – Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW (ResA) beantragt werden, wodurch 50 % der Kosten über ein zinsgünstiges Darlehn finanziert werden können. 

Dagegen hat man von einem Antrag auf Förderung der Sanierung privater Kanäle abgesehen, da dies zur Voraussetzung gehabt hätte, dass alle privaten Hausanschlüsse im Sanierungsgebiet, also sowohl in Freilingen als auch in Lommersdorf,  auf ihre Dichtigkeit hätten geprüft werden müssen, wozu dann eine entsprechende Satzung erforderlich gewesen wäre. Auf eine verbindliche Dichtigkeitsprüfung für private Hausanschlüsse war aber nach der Änderung der Landeswassergesetzes im März 2013 gerade bis auf bestimmte Ausnahmen verzichtet worden (s. Bericht), so dass man nicht auf diesem Wege eine Belastung aller privaten Haushalte herbeiführen wollte. 

Die erforderlichen Kanalsanierungsmaßnahmen werden nun im Winter 2013/2014 öffentlich ausgeschrieben und sollen ab 2014 dann umgesetzt werden. Wichtig war dem Ausschuss dabei, dass diese Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen und damit den geplanten Straßensanierungsmaßnahmen durchgeführt wird. 

Sobald diesbezüglich nähere Informationen vorliegen, werden diese natürlich an dieser Stelle bekannt gegeben. 

Der Sanierungsplan für Lommersdorf ist unter folgendem Link einsehbar: Kanalsanierungsplan Lommersdorf  

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