Geändertes Landesgesetz sieht Prüfungspflicht für private Hausbesitzer nur noch in Wasserschutzgebieten vor

 
 

 

Jetzt gibt es nun doch eine klare gesetzliche Regelung: nachdem zwei Jahre lang erbittert im Düsseldorfer Landtag darüber gestritten wurde, wie denn der sog. Kanal-Tüv, die Dichtheitsprüfung privater Kanalanschlüsse konkret umgesetzt werden soll, hat man am Mittwoch Abend, 27.02.2013 nun einen Schlussstrich unter die Debatte gezogen, die letztlich vor allem die privaten Hausbesitzer verunsichert hat. SPD und Grüne setzten ihr Gesetz zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren durch.

Danach besteht nur in Wasserschutzgebieten eine gesetzliche Überprüfungspflicht für den Kanalanschluss. Für vor 1965 errichtete Gebäude in Wasserschutzgebieten muss eine Überpfüfung bis Ende 2015 durchgeführt werden. Besitzer jüngerer Gebäude haben dagegen Zeit bis zum Jahr 2020. Diese Frist gilt zudem landesweit für alle gewerblichen Gebäude.

Hausbesitzer außerhalb von Wasserschutzgebieten sind damit grundsätzlich erst einmal von einer Prüfungspflicht ausgenommen bzw befreit. Allerdings liegt es im Belieben der Kommune, ob sie an einer zwingenden Funktionsprüfung der Rohre festhält. Viele Städte hatten in der Vergangenheit dazu bereits Vorgaben und Fristen in ihre Satzungen aufgenommen, die SPD und Grüne auf Wunsch der Kommunen unangetastet lassen.
 
Auch in der Gemeinde Blankenheim gibt es eine entsprechende satzungsrechtliche Regelung. Im Oktober 2011 wurde zur Umsetzung der bisherigen Regelung des § 61 a LWG eine 2. Änderungssatzung beschlossen, die für Freilingen grundsätzlich eine Prüfungsfrist bis 2016 vorsieht.
 
 
Allerdings gibt es in der gesamten Gemeinde Blankenheim kein ausgewiesenes Wasserschutzgebiet, so dass eigentlich landesgesetzlich keine Prüfungsverpflichtung mehr begründet wird. 
 
Die Gemeinde muss nun entscheiden, ob sie die satzungsrechtliche Regelung dem neuen Gesetz anpasst und damit die Prüfungspflicht aufhebt oder weiter die Überprüfung privater Abwasserrohre auch außerhalb von Wasserschutzgebieten vorschreibt und für Freilingen im Hinblick auf eine u.U. erforderliche Sanierung des öffentlichen Kanals in der K 41 sogar eine vorverlegte Prüfung privater Anschlüsse verlangt (s. auch Bericht Thema Dichtheitsprüfung; der öffentliche Kanal in der Ortsdurchfahrt wird voraussichtlich ab Ende März auf seine Dichtheit geprüft, mit ersten Ergebnissen wird dann Ende April gerechnet). 
 
Nach Ansicht der Opposition im Landtag aus CDU und FDP habe die Landesregierung mit dem Gesetz jedenfalls alles andere als eine bürgerfreundliche Lösung gefunden. In gleicher Weise protestierten zahlreicher Bürgerinitiativen gegen diese Regelung. „Sie übertragen keine Verantwortung an die Kommunen, Sie schieben ihnen den Schwarzen Peter zu“, sagte der FDP-Abgeordnete Henning Höne. Er warf der SPD vor, damit ihr Wahlversprechen zu brechen. Als „Mogelpackung“ bezeichnete CDU-Fraktionsvize Josef Hovenjürgen das Gesetz, für die Bürger werde es teuer.
 
Beide Fraktionen hatten einen eigenen Entwurf vorgelegt, der eine Prüfung auch in Wasserschutzgebieten nur bei einem begründeten Verdacht vorsah. Die Landesregierung lehnte das Gegenkonzept aber als „völlig unzureichend“ ab. Es übergehe Belange der Wasserwirtschaft. (vgl. Bericht in den Westfälischen Nachrichten KStA und in der Kölnischen Rundschau vom 27.02.2013)
 
Es bleibt nun abzuwarten, wie die Verwaltung der Gemeinde Blankenheim hinsichtlich der geänderten gesetzlichen Vorgaben reagiert. 
 
 
 
 
 
 

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