Zum Abschluss ihrer Unterschriftensammlung haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Keine weitere Ferienanlage auf Grundstücken der Gemeinde im Wald am Freilinger See“ in einem zweiten Schritt am 28. Dezember weitere Unterschriften im Rathaus dem allgemeinen Vertreter Erwin Nelles vorgelegt, so dass insgesamt über 1500 Unterschriften gesammelt wurden. Diese werden nun auf ihre Gültigkeit geprüft. Bereits beim ersten Besuch im Rathaus Mitte Dezember wurden weit mehr als die für den Gang des weiteren Verfahrens mindestens erforderlichen 699 gültigen Unterstützerunterschriften überreicht, so dass nun in jedem Fall der Rat noch einmal über die Sache entscheiden muss. 

 

(Dirk Schumacher überreicht dem allgemeinen Vertreter Erwin Nelles (links) die letzten Unterschriften)

Die Unterschriftensammlung zu dem Bürgerbegehren „Keine weitere Ferienanlage auf Grundstücken der Gemeinde im Wald am Freilinger See“ (s. auch Bericht) startete am 15.11.2022 und wurde nun am 28.12.2022 beendet.

Bereits am 12.12.2022 wurden die ersten 840 Unterschriften der Gemeindeverwaltung Blankenheim übergeben, damit diese dort schon vorab auf ihre Gültigkeit geprüft werden konnten.

810 Unterschriften wurden als gültig bestätigt, so dass das für den weiteren Gang im Bürgerbegehren erfoderliche Quorum von 699 Unterschriften bereits Mitte Dezember erreicht war. 

Dennoch wurde weitere Unterschriften gesammelt, so dass am 28.12.2022 zum Abschluss zusätzliche 790 Unterschriften bei der Gemeindeverwaltung Blankenheim eingereicht werden konnten. 

Gerechnet wird seitens der Bürgerinitiative nach der weiteren Prüfung mit mehr als 1.500 gültigen Unterschriften, was mehr als 20% der Wahlberechtigten der Gemeinde Blankenheim entspräche, die letztendlich im Rahmen des angestrebten Bürgerentscheides erforderlich wären. 

"Wir sind beeindruckt von der breiten Unterstützung, die uns und dem Bürgerbegehren aus der Bevölkerung entgegenkommt. Die vielfältigen und schönen mitmenschlichen Begegnungen, die wir auf unseren Wegen durch die Ortschaften der Gemeinde bis jetzt erfahren durften, hinterlassen uns zufrieden und glücklich", so Dirk Schumacher von der Bürgerinitiative mit Blick auf die Durchführung der Unterschriftensammlung. "Wir möchten uns an dieser Stelle auch dafür sehr bedanken".

Laut § 26 Abs. 6 GO NRW ist der Rat nun aufgefordert, unverzüglich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu überprüfen. Falls keine Sondersitzung einberufen wird, würde das Thema auf der nächsten Ratssitzung am 16. März auf der Tagesordnung stehen.

Dann kann sich der Gemeinderat, wenn die offizielle Zulässigkeitsprüfung positiv ausfällt, entweder dem Inhalt des Bürgerbegehrens anschließen oder an dem Verkaufsvorhaben festhalten.

Im letzteren Fall käme es letztendlich zu einem Bürgersentscheid, der innerhalb von drei Monaten durchzuführen wäre und bei dem alle Wahlberechtigten abschließend über die Planungen der Fa. Neugrad am Freilinger See (s. Bericht) entscheiden würden. 

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