Erfreulich: Abfallgebühren werden ab dem 1.1.2014 gesenkt


Abfuhrkalender-2014-1

In den nächsten Tagen flattert er ins Haus: der Abfallkalender 2014 der Gemeinde Blankenheim. Daraus kann man dann die Entsorgungstermine für das kommende Jahr entnehmen.

Und diesmal ist damit sogar ein kleines "Geschenk" der Verwaltung verbunden, denn ab dem neuen Jahr werden die Abfallentsorgungsgebühren gesenkt. Der Haupt-und Finanzausschuss hat dem in seiner Sitzung am 5.12.2013 bereits zugestimmt.

Jetzt sollte aber niemand glauben, dass die Gemeinde auf einmal Geld zu verschenken hätte und daher großzügig die Gebühren senken würde. Weit gefehlt. Denn auch im nächsten Jahr drückt die Schuldenlast schwer auf den gemeindlichen Haushalt.

Nach  § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW gelten Gebühren zwar als vorrangige Einnahmequelle. Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen aber die voraussichtlichen Kosten decken (Deckungsgebot). Das Prinzip der Kostendeckung umfasst  auch das Kostenüberschreitungsverbot, wonach das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht überschreiten soll, so dass die Gebühren u.U. eben auch gesenkt werden müssen, auch wenn die Einnahmen eigentlich allgemein in der Gemeindekasse dringend benötigt würden.  

Um dem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind daher jährlich wiederkehrenden Gebührenbedarfsberechnungen vorzunehmen.
Zum Ende eines Kalkulationszeitraumes wird geprüft, ob und inwieweit ein in der Satzung festgelegter Gebührensatz die ansatzfähigen Kosten deckt.
Durch Gebührenbedarfsberechnungen, auch Gebührenkalkulation genannt, sind die Abfallentsorgungsgebühren zu kalkulieren.

Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2014 erfolgte auf der Basis der derzeitigen Anzahl der Abfallgefäße und der durchschnittlichen Abfallmengen der Jahre 2009 – 2012.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2014 hat nun ergeben, dass die Abfallentsorgungsgebühren zum 01.01.2014 gesenkt werden können. Ursächlich hierfür ist in erster Linie die durch den Kreis Euskirchen geplante Absenkung der Deponiegebühren für Haus-, Sperrmüll und kompostierbaren Abfälle.  Nachstehend ergeben sich daher folgende neue Gebührensätze:

 

Benutzungseinheit

Neu

bisher

Grundpreis je Haushalt

40,10 €

48,90 €

Grundpreis je andere Nutzung

40,10 €

48,90 €

 

Abschläge

   

Eigenkompostierungsabschlag

31,87 €

37,19 €

 

Entsorgungsgebühren

(1,35 €/Liter)

(1,50 €/Liter)

Entsorgungsgebühr 80 Ltr. Gefäße graue Tonne-1-Person- HH

81,00 €

90,00 €

Entsorgungsgebühr 80 Ltr. Gefäße graue Tonne

108,00 €

120,00 €

Entsorgungsgebühr 120 Ltr. Gefäße graue Tonne

162,00 €

180,00 €

Entsorgungsgebühr 240 Ltr. Gefäße graue Tonne

324,00 €

360,00 €

Entsorgungsgebühr 1.100 Ltr. Gefäße - Restmüll

1.485,00 €

1.650,00 €

 

Gebühren für zusätzliche Biomüllbehälter

(0,29 €/Liter)

(0,36 €/Liter)

Für jeden Behälter mit 80 Ltr. Inhalt

23,00 €

28,40 €

Entsorgungsgebühr 120 Ltr. Gefäße graue Tonne

35,00 €

42,60 €

Entsorgungsgebühr 240 Ltr. Gefäße graue Tonne

70,00 €

85,30 €

Entsorgungsgebühr 1.100 Ltr. Gefäße - Restmüll

320,00 €

390,90 €

     




Der Entsorgungskalender und alle wichtigen Hinweise zur Abfallentsorgung können demnächst auch unter folgendem Link heruntergeladen werden: Abfallkalender Gemeinde Blankenheim bzw. sind bei der Ortsvorsteherin erhältlich. 

Und wer sich näher über die Gebührenkalkulation informieren möchte, kann sich die genaue Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung unter folgendem Link näher zu Gemüte führen: Berechnung der Abfallgebühren

 

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