Vorentwurf mit Finanzierungsantrag als Vorlage im Kreisausschuss

Ausbau-K-41 

Es tut sich etwas beim Thema "Ausbau der K 41", also der Ortsdurchfahrt Freilingen Lommersdorfer Straße/Martinusstraße/Reetzer Straße. 

Zwar liegen noch keine Ergebnisse hinsichtlich der im Mai von der Gemeinde Blankenheim durchgeführten Kanalsichtungen bzw. -überprüfungen vor, die Aufschluss über eine eventuell notwendige Kanalsanierung in diesem Straßenbereich geben könnten.  

Dennoch liegt dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr des Kreises Euskirchen für seine Sitzung am 12.06.2013 bzw. dem Kreisausschuss für die Sitzung am 02.07.2013 jetzt schon einmal ein Beschlussvorschlag nebst umfangreicher Planungsunterlagen vor, der die Zustimmung zum Vorentwurf zum Ausbau der K 41, OD Freilingen vorsieht und die Verwaltung mit der Vorlage eines Finanzierungsantrages nach den Förderrichtlinien des kommunalen Straßenbaus bei der Bezirksregierung Köln als finanzierende Stelle beauftragt (s. Beschlussvorschlag V23/2013).

Darin wird die bisherige Verkehrssituation beschrieben und im Ergebnis festgestellt, dass der bisherige Straßenverlauf und die jetzige Verkehrssituation in ihrer dominante Ausbildung der Fahrbahn keinen durchgängigen sicheren Verkehrsraum für Fußgänger zulässt. 

Die in den angefügten Lageplänen dargestellte Vorplanung sieht laut Vorlage eine grundsätzliche Reduzierung der Fahrbahnbreite auf ein den dörflichen Gegebenheiten angepasstes Maß von 5,50 m vor. Hierbei sei die sichere Abwicklung der Begegnungsverkehre gewährleistet und der gewonnene Raum könne den Gehweganlagen zugeschlagen werden.

Im Engbereich sei dies nicht ausreichend, um eine sichere durchgängige Fußgängerführung zu gewährleisten. Hier sei, durch eine weitere deutliche Reduzierung der Fahrbahnbreite geplant, den notwendigen Raum für Fußgänger zur Verfügung zu stellen. Im Bereich der Engstellen sei kein Begegnungsverkehr der Kraftfahrer möglich. Hier würden in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei angepasste Vorfahrtsreglungen getroffen. Neben der Gewährleistung von durchgängigen Gehwegen entfalte diese Maßnahmen im Zuge der Ortslage auf Grund ihrer Abfolge eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung.

Die Gemeinde beabsichtige, im Zuge der Maßnahme von der L 115 bis zum Marienplatz die Gehwege auf Grund ihres schlechten Zustands inkl. der Hochborde komplett zu erneuern. Im Bereich der Martinsstraße oberhalb der Kirche werde die Gemeinde die Bordanlagen erneuern. Die bestehenden gepflasterten Gehweganlagen würden dem neuen Verlauf der Fahrbahnränder angepasst.

Der Einmündungsbereich K 41 (Martinusstraße) / ehemalige K 40 (Blankenheimer Straße) solle zurückgebaut und somit den verkehrlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Wegfall des Fahrbahnteilers und die Anpassung der Ausrundungshalbmesser machten ein Halten im Zuge des Abbiegevorgangs notwendig und erhöhten somit die Verkehrssicherheit. Der gewonnene Raum ermögliche das Anlegen eines Aufenthaltsraums im Eingangsbereich der Kirche und bedeute somit ein Mehr an Sicherheit für Fußgänger.

Nach den weiteren Ausführungen in der Vorlage ist die Vorplanung mit der Gemeinde Blankenheim abgestimmt und findet deren Zustimmung. Seitens der Gemeinde Blankenheim und des Kreises Euskirchen werde eine Gemeinschaftsmaßnahme angestrebt. Es solle ein gemeinsamer Finanzierungsantrag vorgelegt werden. Der Kreis würde hierbei ebenfalls einen Finanzierungsantrag für die in der Baulast der Gemeinde liegenden Gehwege und Bordanlagen stellen. Die darauf entfallenden Eigenanteile würden durch die Gemeinde getragen.

Eine erste Bürgerbeteiligung zu der hier vorgelegten Vorplanung wurde im Rahmen der Dorfwerkstatt in Freilingen durchgeführt. Grundsätzlich finden die geplanten Maßnahmen mit ihrer verkehrsberuhigenden Wirkung die Zustimmung der Anwohner. Wünsche und Anregungen wurden damals aufgenommen und werden im Rahmen der Entwurfsplanung in Abstimmung mit der Polizei und Straßenverkehrsbehörde nun auf ihre Durchführbarkeit überprüft. 

In jedem Fall wird noch frühzeitig eine weitere Anliegerversammlung folgen, in denen die Maßnahme noch einmal dargestellt und erörtert wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt nur zu hoffen, dass die zu stellendenden Förderanträge zügig beschieden und erfolgreich sein werden.

 

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