Haushaltsbeschluss im März bewirkt "Nachforderung"

 


Steuer

Eigentlich haben Hauseigentümer und Baulandbesitzer bereits Ende Januar ihren gemeindlichen Bescheid darüber bekommen, wie viel sie in diesem Jahr für ihr Anwesen bzw. ihre bebaubare Fläche an Steuer entrichten dürfen. Wer aber glaubte, diese steuerlich nicht unbedingt Freude bereitende Angelegenheit wäre damit für dieses Jahr erledigt, der wird ebenso wie Landwirte und Gewerbetreibende in der nächsten Woche eines besseren belehrt, wenn die korrigierten Steuerbescheide für 2013 im Briefkasten landen. 

Auf der Ratssitzung Mitte März 2013 war nämlich nach kontroverser Diskussion und Abstimmung, letztlich mit einer Mehrheit der Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2013 verabschiedet worden. Umstrittenster Punkt in dem umfangreichen Werk war damals der Vorschlag des Kämmerers, die Grundsteuer A (agrarisch = Grundstücke der Landwirtschaft) und B (baulich = für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) sowie die Gewerbesteuer zu erhöhen. 

Anlass war die Kassenkreditsituation der Gemeinde Blankenheim: das "Girokonto" der Gemeinde Blankenheim ist mit rund 15 Mio. € überzogen und kurzfristige Besserung ist nicht in Sicht.  Man rechnet im Rathaus, dass selbst bei sparsamster Bewirtschaftung rund 1,5 Mio. € jährlich hinzukommen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Gemeinde in wenigen Jahren (voraussichtlich 2016) wahrscheindlich eine für den Haushalt entscheidende Prozentmarke hinsichtlich der Notwendigkeit einer Haushaltssicherung übersteigen wird.

Hintergrund: 

Gemeinden brauchen für ihr Handeln zum Wohl der Bürger und als Grundvoraussetzung der kommunalen Selbstverwaltung eine angemessene Finanzausstattung. Abhängig sind diese finanziellen Mittel von den Abgaben und Steuern und von den zu erfüllenden öffentlichen Aufgaben. Eigenverantwortliche Gestaltung erfordert aber nach der Gemeindeordnung eine ausgeglichene Haushaltswirtschaft. Seit dem 1. Januar 2009 führen alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ihre Haushalte auf der Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung, sog. neues kommunale Finanzmanagement (NKF) (zu den kommunalen Finanzen allgemein s. folgender Link: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW)

Grundsätzlich besteht nach der Gemeindeordnung die Verpflichtung jeder Gemeinde, den Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Haushaltsausgleich bedeutet, dass im Haushalt die Ausgaben durch entsprechende Einnahmen gedeckt werden und somit kein Haushaltssaldo entsteht. Übersteigen aber die geplanten Aufwendungen die erwarteten Erträge, muss auf die allgemeine Rücklage zurückgegriffen werden.

Zu den Grundsätzen des Haushaltsrechts gehört es aber auch, das Eigenkapital zu erhalten, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommunen zu gewährleisten. Eine generationengerechte und wirtschaftliche kommunale Haushalts- und Finanzwirtschaft muss anstreben, neue Schulden zu vermeiden und alte Schulden abzubauen. 

Ist der Rückgriff auf die eigenen Rücklagen in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren höher als 5 % der Gesamtrücklage, dann wird die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich. Dann stünden alle haushaltsrelevanten Maßnahmen für die notwendige Haushaltssanierung unter Kommunalaufsicht, sog. freiwillige Ausgaben wären dann nicht mehr möglich (zum Haushaltssicherungskonzept allgemein und seine Folgen für die Gemeinde s.a. die Ausführungen des Kämmerers vom 27. Februar 2013). 

Diesem Dilemma soll u.a. mit der Steuererhöhung gegengesteuert werden.

Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten und hängt u.a. auch davon ab, ob es der Gemeinde in den nächsten Monaten gelingt, neue Einnahmequellen aufzutun, z. B. im Bereich Windenergie, aber auch weitere, spürbare Einsparungen vorzunehmen. 

 

 

 

 

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