Amtliche Informationen des Veterinäramtes zur Nutztierhaltung

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In Zeiten von regelmäßig bekannt werdenden Lebensmittelskandalen ist es schon sehr beruhigend, wenn man weiß, woher das Fleisch in der Pfanne und das Frühstücksei stammen. Gerade auf dem Land bietet es sich an, selbst z.B. ein paar Hühner, Gänse oder auch Schweine für den Eigenbedarf zu halten. 

Das Veterinäramt des Kreises Euskirchen erinnert dieser Tage jedoch noch einmal daran, dass laut Viehverkehrsordnung eine Pflicht zur Anmeldung jeglicher Nutztierhaltung besteht. Dies gilt auch für die Haltung von Bienen. 

Welche Tiere alle zu den meldepflichtigen Nutztieren gehören und was zu unternehmen ist, wenn man seiner Anmeldpflicht bisher nicht nachgekommen ist, kann dem Merkblatt für Tierhalter entnommen werden, das vom Kreisveterinäramt herausgegeben wurde. 

Dort wird auch beschrieben, warum seit dem 1. Juli 2009 alle Pferde-, Pony- und Eselhalter dazu verpflichtet sind, neugeborene Fohlen mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen.

Weitere Informationen und entsprechende Anmeldformulare findet man auf der Internetseite des Kreises Euskirchen  

 

 

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