Führt geplante Straßenbaumaßnahme des Kreis Euskirchen zu einem vorgezogenen "Kanal-Check"?

 
 
Wer auf der Hauptdurchgangsstraße von der L 115 kommend Richtung Stausee durch Freilingen fährt wird feststellen, dass sich die Fahrbahndecke in einem mehr als schlechten Zustand befindet.
 
Vor allem die Lommersdorfer Straße gleicht mehr einem Patchwork-Teppich als einer ordentlichen Kreisstraße. Außerdem kann der Kreuzungsbereich am Marienplatz mit der mittig liegenden "Verkehrsinsel" nicht gerade als straßenplanerisches Highlight angesehen werden, so dass in den vergangenen Jahrzehnten auch schon Pläne entwickelt, aber aus Kostengründen wieder verworfen wurden, diesen Bereich anders und verkehrsgünstiger zu gestalten.  
 
Der Kreis wollte nun im kommenden Jahr die schon lange geplante Sanierung der K 41 unter Inanspruchnahme von Fördermitteln endlich in Angriff nehmen. Bei den Planungen wurde berücksichtigt, dass die Förderung der Kreisbaumaßnahme in den nächsten Jahren stark eingeschränkt bzw. auslaufen wird.
 
Um aber zu vermeiden, dass eine sanierte Straße im Rahmen von gemeindlichen Kanalarbeiten wieder aufgerissen würde, hatte man die Gemeinde Blankenheim gebeten, zu prüfen, ob Kanalbaumaßnahmen in diesem Straßenbereich erforderlich wären bzw. vorgezogen werden könnten. Die Straße soll also erst ausgebaut werden, wenn alle Kanalbaumaßnahmen erledigt sind. 
 
Die Situation in Freilingen ist deshalb auch eine besondere, weil im Netz der Kläranlage Freilingen hohe Fremdwasserzuflüsse festgestellt worden sind. Bei hohem Fremdwasseranfall ist die ingenieurmäßige Erstellung eines speziellen Fremdwassersanierungskonzeptes vorgeschrieben, um eine systematische Abarbeitung der Problematik sicherzustellen. 
 
Die Frage, ob bzw. welche Kanalarbeiten erforderlich sind, wird gerade untersucht. Ein Fachunternehmen ist damit beauftragt, die Fremdwassersituation und damit auch den Zustand des öffentlichen Kanals festzustellen, um dann ein entsprechendes Fremdwassersanierungskonzept zu erstellen.
 
Grundsätzlich muss die Problematik ganzheitlich betrachtet werden, d.h. dass sowohl der öffentliche Kanal als auch die privaten Abwasserleitungen untersucht und gegebenenfalls saniert werden müssen. Bei der Frage der Prüfung der Dichtheit privater Abwasserleitung ist allerdings zur Zeit fraglich, wie § 61 a LWG, der genau diese Dichtheitsprüfung privater Anlagen vorsieht, anzuwenden ist.
 
Denn die Regelung war bereits im vergangenen Jahr landesweit in die Kritik geraten und daraufhin ausgesetzt worden.
 
Der "Kanal-Tüv" soll jetzt wegen der aufgekommenen Diskussion erst einmal nachgebessert, die bestehende gesetzliche Regelung also geändert werden. Bis zu dieser Änderung sollen die Hauseigentümer keine Dichtheitsprüfung mehr durchführen.  
 
Bei der umstrittenen Dichtheitsprüfung für Abwasserrohre an Gebäuden hat sich die Landesregierung noch nicht festgelegt: „Es gibt keine Vorentscheidung", widersprach Ministerpräsidentin Hannelore Kraft entsprechenden Berichten. „Wir prüfen, wie wir eine bürgerfreundliche Lösung hinbekommen."  In den Fraktionen von SPD und Grünen wird derweil über Kriterien für eine Prüfpflicht und mögliche Ausnahmen diskutiert (s. dazu den Bericht Münsterländische Volkszeitung vom 20.9.2012). Die geplante Gesetzesnovellierung wurde jedenfalls bis zum heutigen Tag noch nicht konkret eingeleitet.   
 
Da stellt sich natürlich die Frage, wie denn mit der privaten Dichtheitsprüfung im Rahmen des Fremdwasserkonzeptes für den öffentlichen Kanal in der K 41 zu verfahren ist. Die vom Gemeinderat im Oktober 2011 zur Umsetzung des § 61 a LWG beschlossene 2. Änderungssatzung sieht für Freilingen grundsätzlich eine Prüfungsfrist bis 2016 vor. Fraglich ist, inwiefern die Satzung hinsichtlich dieser Frist anzupassen und damit die Prüfung vorzuziehen wäre, wenn denn im Zuge der Fremdwasserbetrachtung in Freilingen auch die privaten Anschlüsse betrachten werden sollten. 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Kommunale Betriebe am Dienstag, 25. September stellte der mit der Kanalprüfung beauftragte Ingenieur Michael Hippe klar, dass trotz der Erarbeitung des Fremdwassersanierungskonzeptes die Bürger erst einmal nicht kurzfristig zur Dichtheitsprüfung verpflichtet werden sollten. Die dafür erforderliche Satzungsänderung sei zur Zeit wegen der Diskussion um den § 61 a LWG nicht unproblematisch und eine eventuell erforderliche Satzungsänderung sei auch kurzfristig möglich.
 
Eine solche Satzungsänderung hinsichtlich der Prüfungsfrist für Freilingen war seitens der Verwaltung überlegt worden, um die beschriebene Gesamtbetrachtung zu gewährleisten. Herr Hippe riet von dieser Änderung ab. Stattdessen solle jetzt erst einmal der öffentlichen Kanal, u.a. mit einer Kamera, überprüft werden. Dabei könne man dann sehen, wo denn überhaupt Fremdwasser eindringe bzw. möglicherweise aus Drainagen eingeleitet werde.
 
Je nach Menge dieser Zuflüsse könne dann eine Sanierung erforderlich werden. Möglicherweise müsse auch mit Grundstückseigentümern zwecks von ihnen selbst zu tragenden Sanierungsmaßnahmen gesprochen werden. Die privaten Anschlüsse ab der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Kanal sollten jedoch kostenfrei mit überprüft werden.
 
Er stellte einen mehrere Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise vor, der zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Danach soll der Kanal in der K 41 nun weiter geprüft werden, u.a. mit zusätzlichen Messungen und einer TV-Inspektion auch im Bereich der Anschlussleitungen. Bis zum März  2013 hofft man, die Ergebnisse ausgewertet zu haben, um dann eventuelle Sanierungsvorschläge für den gemeindlichen Kanal machen zu können, die frühestens nach der Sommerpause nach erfolgter Ausschreibung realisiert werden könnten.
 
Damit würde sich der Ausbau der K 41 bis Ende nächsten Jahres verschieben, eine eher ungünstige Zeit für den Beginn von Sanierungsarbeiten. Ein nicht ganz optimaler zeitlicher Ablauf, zumal die Frage eventueller Fördermittel hinsichtlich beider Maßnahmen, sowohl der privaten als auch öffentlichen Kanalsanierung als auch der Straßenbaumaßnahme tangiert wird. Schwierig !
 
Aber jetzt müssen erst einmal die Ergebnisse der Prüfung des öffentlichen Kanals abgewartet werden. Im Frühjahr 2013 weiß man dann hoffentlich mehr und muss dann entsprechend hinsichtlich beider Maßnahmen eine Entscheidung finden. 
 
 
 
 
 

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