Hingehen und mitbestimmen !

 

 

Am  Sonntag13. Mai 2012 darf in Nordrhein-Westfalen wieder an die Urne gegangen werden: Das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland wählt nach der Auflösung des Landtages Mitte März ein neues Parlament.

Wahlen und die Art ihrer Durchführung sind wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil jeder Demokratie. Die mündigen Bürgerinnen und Bürger üben "Staatsgewalt" aus, wenn sie wählen gehen, also von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen.

Das Wahlrecht trägt wesentlich zum Bestand und der Kontinuität eines demokratischen Gemeinwesens bei. Man sollte es daher nicht ungenutzt lassen !

 

Die Wahl der Abgeordneten unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:

Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Landtagswahl teilnehmen.

Unmittelbar: Die Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt

Frei: Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem er seine Stimme gibt

Gleich: Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung

Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat

 

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach wird in jedem Landtagswahlkreis ein Abgeordneter mit relativer Mehrheit direkt gewählt. Zu den direkt gewählten Abgeordneten treten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl weitere Abgeordnete aus gesondert gewählten Landeslisten.

Im Grundsatz werden zur Zeit 128 Abgeordnete (etwa 70 v. H.) in den Wahlkreisen und 53 Abgeordnete (etwa 30 v. H.) über die Landeslisten gewählt. Das Verhältnis der Zahl der Wahlkreisabgeordneten zur Zahl der Listensitze lautet danach grundsätzlich rund 7:3.

Weitere Sitze werden aus den Landeslisten im Zuge der sogenannten Aufstockung zugeteilt, soweit dies zur Erzielung eines vollständigen Verhältnisausgleichs (mit einer ungeraden Gesamtzahl) erforderlich ist.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die "Erststimme" für die Wahl eines Direktkandidaten aus dem Landtagswahlkreis und eine "Zweitstimme" für die Wahl einer Landesliste.

Im Wahlkreis ist derjenige Bewerber direkt gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Folgende Kandidaten bewerben sich in unserem Wahlkreis ( Wahlkreis 8, Euskirchen I ) direkt um einen Sitz im Landtag von NRW:

 

 

(Infos zu den Bewerbern in den einzelnen Wahlkreisen)

 

Wahlberechtigt ist:

- wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

- wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 13.051994 geboren ist

- und wer mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 27. April 2012, in Nordrhein-Westfalen seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Das Wahlrecht darf im übrigen nicht ausdrücklich entzogen sein (infolge eines Richterspruchs oder wenn zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist).

 

Wer am Wahltag keine Zeit hat, sich persönlich in das Wahllokal zu begeben, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

Briefwahlunterlagen können bei der Gemeinde Blankenheim spätestens bis zu folgenden Zeitpunkten angefordert werden:

- grundsätzlich bis Freitag, 11.05.2012, 18.00 Uhr

- in bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann bis Sonntag, 13.05.2012, 15.00 Uhr.

Die ausgehändigten Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl sind vom Wähler zurückzusenden. Postgebühren werden vom Einsender nicht erhoben.

Da die letzte Zustellung der Post vor der Wahl am Freitag, 11.05.2012 bei den Städten und Gemeinden eingeht, müssen Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, 10.05.2012 zur Post gegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Wahlbriefe direkt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abzugeben.

Berücksichtigt werden nur Wahlbriefe, die bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung am 13.05.2012 bis spätestens 18.00 Uhr eingegangen sind.

Die Briefwahlunterlagen können auch auf www.blankenheim.de online beantragt werden.

 

Am Wahlabend findet ab ca. 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Kreishauses Euskirchen, Jülicher Ring 32, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Präsentiert werden die jeweils neuesten Teilergebnisse sowie das vorläufige amtliche Endergebnis für den Wahlkreis 8 - Euskirchen I.

Die Ergebnis-Ermittlung im Landtagswahlkreis 8 - Euskirchen I kann am Wahlabend aber auch live im Internet auf www.blankenheim.de  mitverfolgt werden. Hier werden die Ergebnisse alle Stimmbezirke im Wahlkreis in Echtzeit hochgeladen und visualisiert.

 

Also, nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und geben Sie bei der nächsten Landtagswahl Ihre Stimme ab, per Briefwahl oder direkt an der Wahlurne.

In Freilingen wird übrigens zum ersten Mal in einem neuen Wahllokal gewählt : im neuen Bürgerhaus. In der hellen und freundlichen Atmosphäre werden Sie sicherlich die richtige Wahl treffen ! Das Wahllokal hat von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

( Allgemeines zu den Landtagswahlen )

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