Bahnbrechende Idee mit erfolgversprechender Pilotanwendung in Adenau

Gerade auf dem Land lässt die Versorgung mit schnellem Internet mancherorts einiges zu wünschen übrig. Davon kann man auch in der Gemeinde Blankenheim ein Liedchen singen.

Deshalb versucht die Gemeinde zur Zeit, mit Landesfördermitteln eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Die dafür zunächst erforderliche Bedarfserhebung in den einzelnen Ortschaften wurde im Herbst vergangenen Jahres durchgeführt. Bis Mitte Januar erfolgte dann vorschriftsgemäß die sog. Markterkundung, bei der zunächst erfragt werden muss, ob einzelne Anbieter bereit wären, einen Ausbau der Breitbandversorgung ohne öffentliche Zuschüsse durchzuführen.

Da man auf die Abfrage keine Rückmeldung erhielt, sind als weitere Voraussetzung für die Erlangung von öffentlichen Fördergeldern Anträge bei der Bundesnetzagentur zur Einsicht in den Infrastrukturatlas gestellt worden. Für die Einsichtnahme will man sich eines fachkundigen Beratungsbüros bedienen.

Für dessen Hinzuziehung wurde ebenfalls ein Förderantrag gestellt, der noch nicht beschieden wurde.

Am 21. Juni befasste sich der Ausschuss für Gemeindeentwicklung zum wiederholten Mal mit diesem Thema.

Vorgestellt wurde in der Sitzung u.a. der aktuelle Sachstand hinsichtlich der beantragten Fördermittel bzw. der aktuellen Planungen. Eines wurde dabei deutlich : Die Fördermittel wurden zwischenzeitlich von 90 % auf 75 % gekürzt und die Bewilligung als solche hat sich aufgrund der landespolitischen Entwicklungen ( es liegt immer noch kein rechtsgültiger Haushalt  in NRW vor) verzögert.

Nach der Bedarfserhebung in der Gemeinde und einer durchgeführten Markterkundung steht als nächster Verfahrensschritt die Ausschreibung an, in deren Rahmen eine Kostenabfrage hinsichtlich der 9 priorisierten Ortschaften in der Gemeinde an, die erhöhten Bedarf angemeldet hatten (u.a. Freilingen).

Selbst wenn das Verfahren jetzt zügig voranginge und nach erteilter Bewilligung das Ausschreibungsverfahren zeitnah durchgeführt werden könnte, müssten für den tatsächlichen Ausbau noch einmal 12 Monate kalkuliert werden, so dass nicht vor Ende 2013 mit einem Abschluss des Ausbaus und damit einer schnelleren Internetverbindung zu rechnen sei, so Dipl.-Ing. Helmut Frauenkron vom Beratungsbüro fnk-consult in der Sitzung. Fnk-consult unterstützt als Fachbüro das Förderverfahren.

Auf der anderen Seite mehren sich die Beschwerden in der Gemeinde Blankenheim, die eine zügige Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet anmahnen und Wettbewerbsnachteile hinweisen.

Mit dem Problem der lückenhaften Breitbandversorgung im ländlichen Gebiet schlagen sich jenseits der Landesgrenze auch unsere Nachbarn in der Verbandsgemeinde Adenau im Kreis Ahrweiler herum.

Dort hatte Landrat Dr. Jürgen Pföhler daher die Initiative "DSL für alle" ins Leben gerufen, die bei der Kreiswirtschaftsförderung des Kreises Ahrweiler angesiedelt und auf Hochtouren läuft. Man setzte dort bisher auf einen Mischung verschiedener Technologien (Satellit, Funk und Glasfaser), mit der bereits viele Lücken im Kreisgebiet geschlossen werden konnte. Viele, aber eben nicht alle.

Vor allen Dingen im dünnbesiedelten Westteil des Kreises mit den Verbandsgemeinden Altenahr und Adenau zeigten sich noch viele weiße Flecken in der Breitbandversorgung. Für eine schnelle und kostengünstige Abhilfe könnte jetzt dort ein innovatives Verfahren sorgen, das bereits Ende März von den Stadtwerken Bonn und dem Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr der Öffentlichkeit präsentiert wurde : Internet durch die Wasserleitung.

In dem neuen Verfahren wird das Glasfaserkabel durch den Wasserhausanschluss in die Gebäude geführt. Im Rahmen üblicher Erneuerungsarbeiten kann ohne weiteren Tiefbau ein Glasfaserhausanschluss hergestellt werden. Da üblicherweise mehr als 70 % der Kosten eines Glasfaseranschlusses auf den Tiefbau entfallen, revolutioniert dies die bisherige Technik und erlaubt es jetzt, auch bisher weniger lukrative Objekte anzuschließen.

Die neue Technik ist dabei vergleichbar mit einem Katheter. Hierbei wird ein Leerrohr aus Kunststoff, ein Microductrohr, durch den bestehenden Wasserhausanschluss von der Straße bis in das Haus geschoben. Das Microductrohr wird dann mit speziell entwickelten Formstücken mit der Trinkwasserleitung druckdicht verschweißt. Über dieses Rohr wird dann die Glasfaserleitung in das Haus geführt (s.auch Artikel der SWB-Regional).

 

 

Das Wasser-Faser(Fiber)-System (WFS) wurde im Oktober in Adenau in zwei bestehenden Hausanschlüssen als Pilotanwendung realisiert. Um mögliche Auswirkungen auf das Trinkwasser zu untersuchen, wurde gemeinsam mit dem Leiter des Hygieneinstitutes der Universität Bonn und Vorsitzendem der Trinkwasserkommission, Prof. Dr. Martin Exner, ein umfangreiches Untersuchungsprogramm festgelegt.

Aufgrund der sehr positiven Ergebnisse konnte der ursprünglich vorgegebene Überwachungszyklus zwischenzeitlich verdoppelt und die Untersuchungsparameter deutlich reduziert werden.

Derzeit läuft schon das grundsätzliche Genehmigungsverfahren beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) zur Zulassung. Auch hier wurden bisher keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet.

Die beiden Pilotanwendungen, die vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium gefördert werden, bestätigen die Umsetzbarkeit des Konzeptes. In einem nächsten Schritt soll dies in einem groß angelegten Feldversuch getestet werden.

Hermann-Josef Romes, Verbandsbürgermeister von Adenau, sieht in dem Verfahren eine große Chance für den ländlichen Raum. Er ist mit Landrat Dr. Phöhler einer Meinung, dass die neue Technik der einzige Weg für einen Glasfaserausbau zu vertretbaren Kosten für Flächenländer wie Rheinland-Pfalz sei.

Und was in Rheinland-Pfalz zu realisieren ist, müsste doch auch jenseits des Aremberger Forstes umzusetzen sein. Warten wir mal ab, was der großflächige Feldversuch an Ergebnissen bringt. Informieren schadet ja nicht !

Vielleicht bekommt dann auch die Gemeinde Blankenheim in naher Zukunft schnellere Internetverbindungen !

(s. zu allem auch der Bericht in Blick aktuell Adenau Ausgabe Nr. 14/2012 vom 7.April 2012)

 

 

 

 

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