Beseitigungspflicht für Verunreinigungen wird oft missachtet

 

 

Endlich wieder Frühling ! Alles strebt bei schönstem Wetter vor die Tür.

Doch die Freude an der Bewegung im Freien kann einem ganz schnell verleidet werden, wenn man mal wieder hineingetreten ist oder sogar hineingefasst hat : in einen Hundehaufen.

Obschon auch in der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Blankenheim unter § 5 nachzulesen ist, dass die durch die Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich sowohl von Verkehrsflächen als auch von Anlagen zu beseitigen sind, nehmen manche Hundehalter diese Verpflichtung offenbar nicht ganz ernst.

Und so findet man die Tretminen zum Leidwesen aller nicht nur auf den bekannten Ausführrouten rund um die Ortslage, sondern auch im Ortsbereich selbst. So manche Ruhepause auf einer der zahlreichen in Freilingen aufgestellten Bänke wird dadurch vereitelt, dass rund um die Sitzgelegenheit Hinterlassenschaften der Vierbeiner zu finden sind.

Vor allem aber Mütter von kleinen Kindern können ein Lied davon singen, welche "Freude" es Mutter wie Kind bereitet, wenn die Kleinen auf dem Spielplatz, vor allem aber im Sand wieder einen braunen Schatz gefunden haben.

Daher noch einmal ein Appell und eine eindringliche Bitte an alle Hundehalter : Sammeln Sie die Hinterlassenschaften Ihres Tieres bitte direkt auf.

Insgesamt 65 Hunde sind in Freilingen (inklusive Campingplatz und Feriendorf) gemeldet. Diese Hunde sind unbestreitbar treue Begleiter ihrer Herrchen. Aber auch den Hundehaltern selber würde es doch nicht gefallen, wenn sie in einen Hundehaufen treten würden.

Und Hundekot ist nicht nur unterm Schuh ekelig, sondern birgt auch gesundheitliche Gefahren für Mensch und Tier. Die Übertragung  von Salmonellen und Würmern der verschiedensten Art, wie Spülwürmern, Hakenwürmern und Bandwürmern sind möglich. Sie können Ursache für unterschiedliche Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Nehmen Sie darum Rücksicht und sammeln Sie den Kot wieder auf. Geeignete Tüten sind im Handel erhältlich und können in jedem Restmüllbehälter, z.B. auch in den Abfallbehältern auf dem Dorfplatz oder den verschiedenen Sitzbänken entsorgt werden.

Und übrigens! Im Stammbereich von Bäumen (Baumscheibe) darf  der Hundekot auch nicht liegen bleiben. Die Ausrede „Ist doch Dünger“ gilt nicht, denn Hundekot und -urin fügen den Bäumen ernsthafte Schäden zu.

Auch kann die zu zahlende Hundesteuer nicht als Rechtfertigung für das "Liegenlassen" angeführt werden. Denn die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Sie ist eine Luxussteuer und wird nicht für die Säuberung von Straßen, Plätzen und Grünanlagen entrichtet!

Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht unverzüglich beseitigt, begeht vielmehr sogar eine Ordnungswidrigkeit, für die von den Ordnungsämtern ein Verwarnungsgeld erhoben werden könnte.

Also, im Interesse aller, auch in Ihrem eigenen :

Hundekot aufsammeln und auf geeignete Weise entsorgen. Danke !!!

 

 

 

 

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