"4 Wochen lang..." wurde in Freilingen in den Sommerferien im Juli auf der Reetzer Straße der Verkehr und damit auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der Ortsdurchfahrt gemessen, und zwar in beide Richtungen, nachdem bereits im Herbst 2022 schon einmal an dieser Stelle gemessen worden war. Das Ergebnis der Auswertung liegt nun vor und wird manche überraschen. Unabhängig von den Messergebnissen hat die Ortsvorsteherin das erste der eigens designten Banner befestigt, mit denen zum Langsamfahren aufgerufen wird. 

Die Menge des Verkehrs bei "Seewetter" bzw. in den Ferienmonaten und die Geschwindigkeit einiger Autofahrer hat in der Vergangenheit vor allem bei den Anliegern der Ortsdurchfahrt bereists mehrfach zu einigem Unmut hinsichtlich der Belastungen geführt. Gefordert wurde in diesem Zusammenhang u.a. eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kreisstraße, auf der grundsätzlich 50 km/h zulässig ist. 

Die Verkehrsbeschwerden waren vor allem im Zusammenhang mit den (inzwischen auf Eis gelegten) Planungen für eine Ferienhausanlage am Freilinger See noch einmal zur Sprache gekommen.

Die politischen Gremien in Blankenheim hatten daher die Gemeindeverwaltung bereits im Herbst 2022 beauftragt, ein Verkehrskonzept zu erörtern bzw. aufzustellen. 

Dazu wurde zunächst im Oktober 2022 und damit in den Herbstferien eine Verkehrsmessung durchgeführt, bei der die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sowie die durchschnittliche Verkehrsbelastung pro Tag ermittelt wurde. 

Maßgeblich für die Bewertung der gefahrenen Geschwindigkeiten ist die sog. V 85. Diese beschreibt die Höchstgeschwindigkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge gefahren wird. Sie ist eine in der Straßenverkehrstechnik übliche Bemessungsgröße, um das Maß von Abweichungen der tatsächlichen Geschwindigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu bestimmen. 

Das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung zeigte im Herbst 2022 eine maximale Geschwindigkeit V 85 für ankommenden Verkehr von 46 km/h, für abfahrenden Verkehr von 45 km/h.

Die gemessenen Geschwindigkeiten lagen damals somit unterhalb des Auslösewertes, der geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen nach sich ziehen könnte. Das wäre dann der Fall, wenn die Geschwindigkeiten der V 85 bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h größer als 60 km/h sind. Diese Werte wurde bei der Messung im Herbst 2022 aus beiden Richtungen jedoch nicht erreicht. 

Darüber hinaus hat die Messung eine durchschnittliche Fahrzeugmenge von 244 Fahrzeugen pro Tag bei ankommendem und 256 Fahrzeugen pro Tag bei abfahrendem Verkehr ergeben. Dieser Wert steht laut Aussage der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen weit unter den üblichen Werten einer Hauptdurchfahrtsstraße.

Bewusst war man sich bei den Ergebnissen allerdings, dass an schönen Wochenenden und insbesondere in den Ferien der touristische Verkehr zum Freilinger See zu einem Mehrverkehr führt.

Daher sollte auch in dieser Phase der Mehrbelastung die Verkehrsmessung, nicht zueletzt auch auf Anregung der Ortsvorsteherin noch einmal wiederholt werden. 

In der Zeit vom 4. bis 28 Juli 2023, also in den Sommerferien und zudem in diesem Jahr während einer längeren Schönwetterphase, wurde auf der Reetzer Straße deshalb noch einmal gemessen. 

Heraus kam diesmal ein Wert von 26 km/h für die Bemessungsgröße V 85, was also bedeutet, dass 85% aller gemessenen Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h hatten und damit die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit weit unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lag.

Auch das Fahrzeugaufkommen lag trotz der saisonalen Mehrbelastung (ankommend durchschnittlich 381 Fahrzeuge/Tag, abfahrend durchschnittlich 352 Fahrzeuge/Tag) für eine Kreisstraße immer noch im niedrigeren üblicherweise zu verzeichnenden Bereich. 

Auffällig ist bei der letzten Messung im Juli jedenfalls, dass sowohl bei den gemessenen Fahrten Richtung See als auch der in Richtung Ortsmitte im Prinzip keine Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt worden sind. Nur ein einziger Zweiradfahrer fuhr in dieser Zeit zwischen 51 - und 60 km/h und damit etwas schneller als die zulässigen 50 km/h.

Die Auswertung ergibt vielmehr, dass 97,93% des ankommenden Verkehrs und 97,16 % des abfahrenden sogar langsamer als 30 km/h fuhr, was dann letztlich zu dem Bemessungswert von 26 km/h geführt hat. 

Damit ist die geforderte 30 km/h Begrenzung zumindest im Bereich der Reetzer Straße trotz zulässiger Höchstgeschwindigkeit praktisch gegeben, auch wenn dies überraschend erscheint. 

Trotz dieser Messergebnisse hat die Ortsvorsteherin zur Sensibilisierung des Durchfahrtsverkehrs Banner designt, die zum Langsamfahren auffordern. 

Das erste Banner wurde dieser Tage am Ortseingang vom See kommend am Rande der Reetzer Straße befestigt und fordert den ankommenden Verkehr nun auf anschauliche Weise dazu auf, im Dorf vom Gaspedal zu gehen. 

Ein weiterer „Blickfang“ soll in den kommenden Tagen in der Industriestraße angebracht werden. Hier kam es in der Vergangenheit ebenfalls wiederholt zu Beschwerden der Anwohner über Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dort gibt es, anders als in der Reetzer Straße allerdings Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit, da es sich hierbei um eine Gemeindestraße handelt, die überdies dem Anliegerverkehr vorbehalten ist. Hier darf in jedem Fall höchstens 30 km/h gefahren werden.

Bleibt zu hoffen, dass die "optische Tempobremse" es von möglichst vielen Fahrzeugführern wahr- und ernstgenommen wird. 

 

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