"Gerangel" um angemeldete Schüler für den Schulversuch in Blankenheim/Nettersheim

Es wird immer undurchsichtiger, verworrener und unnachgiebiger in der aktuellen Diskussion um die geplante neue Gemeinschaftsschule in Blankenheim. In Zeiten, in denen auf verschiedenen Feldern über interkommunale Zusammenarbeit nachgedacht wird, erlebt man im Bereich Schulentwicklungsplanung Kirchturmspolitik vom Feinsten.

Nicht ganz unschuldig an dem ganzen Gerangel um die zukünftigen Schüler der neuen Gemeinschaftsschule, die nicht aus den Gemeinden Blankenheim und Nettersheim stammen, sondern aus den benachbarten Kommunen Mechernich und Kall kommen, ist die Vorgehensweise und Verfahrenstechnik des Schulministeriums in Düsseldorf. Dort wurde zunächst eine Genehmigung für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Blankenheim und Nettersheim erteilt, so dass in Folge dessen ein Anmeldeverfahren für die Schüler durchgeführt werden konnte und mittlerweile auch eine kommissarische Schulleitung mit Marliese Schopen und Arno Heinrichs ihre Arbeit aufgenommen hat.

Jetzt wird im Hinblick auf die geringeren Anmeldezahlen auf einmal eine Zustimmung der Nachbarkommunen hinsichtlich der Abwanderung ihrer Schüler zu den neuen Schule gefordert und verlautbart, dass die Genehmigung der Schule von diesem Schulkonsens abhängig sei und es nicht zur Bildung der Gemeinschaftsschule kommen könne, wenn dieser Konsens versagt bliebe ( s. Artikel in der Kölnischen Rundschau vom 21.05.2011). Andererseits wird aber betont, dass die bereits erfolgten Anmeldungen Bestand haben würden, da man von einem erfolgreichen Antrag aus Blankenheim und Nettersheim ausginge.

Die beiden Kommunen haben nach einer gemeinsamen Sitzung am 12.05.2011 den Antrag auf einen fünfzügigen Betrieb der Gemeinschaftsschule gestellt und damit auf die geringeren Anmeldungen reagiert. Dieser Antrag muss jetzt wiederum vom Ministerium genehmigt werden.

Tritt der Fall ein , dass man die für einen fünfzügigen Betrieb der geplanten Gemeinschaftsschule im Minimum erforderlichen 115 Anmeldungen auch ohne die Schüler aus Mechernich und Kall erreicht, dann dürfen auch die Schüler aus den Nachbarkommunen diese Schule besuchen, auch wenn jetzt im Vorfeld die Zustimmung versagt wird, da dann der Grundsatz der freien Schulwahl wieder in Kraft tritt. Die Anmeldungen dürfen eben nur für das Zustandekommen der Schule nicht mitgerechnet werden ( s. Artikel Kölnische Rundschau ).

In Mechernich jedenfalls hat man sich in der Sitzung des Rates am Dienstag, 17.05.2011, mit knapper CDU/FDP Stimmenmehrheit ( 16 zu 15, ein Mitglied der SPD Fraktion hatte übrigens kurz vor der Abstimmung den Sitzungssaal verlassen) dagegen ausgesprochen, dem Abwanderungsgesinnen von 6 Schülern die Zustimmung zu erteilen. Man hat sich damit gegen den erklärten Elternwillen gestellt.

Dass im kommenden Schuljahrgang weitere 53 Schüler der Stadt Mechernich den Rücken zuwenden, um eine weiterführende Schule außerhalb des Stadtgebietes zu besuchen, ließ die Ratsmehrheit seltsamer Weise unbeeindruckt. Hier habe man keine Einflussmöglichkeit, da dies Anmeldungen zu Regelschulen beträfe, so Vertreter der CDU Fraktion.

Einerseits stellt man in Mechernich das eigene dreigliedrige Schulangebot als hervorragend, gut funktionierend und allseits, insbesondere bei den Eltern anerkannt dar und preist die mit hohen Investitionen in den letzten Jahren modernisierte Schulinfrastruktur. Andererseits fürchtet man hier das neue Schulangebot in der Nachbarkommune auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung als gefahrenbringende Konkurrenz. Warum die mittlerweile auch auf Landesebene angekommene Erfordernis einer Veränderung der Schullandschaft (s. dazu Artikel der Kölnischen Rundschau vom 23.05.2011) bei der Basis in Mechernich noch nicht angekommen ist, konnte in der Sitzung letztlich nicht ganz nachvollziogen werden.

Der Kaller Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 24.05.2011 über die Frage ab, ob man der Anmeldung der Kinder aus dem Gemeindegebiet Kall zur Gemeinschaftsschule seinen Segen erteilt. Die Verwaltung jedenfalls lehnt dies ab. Dies kann hier wohl kaum an ideologischen Bedenken hängen wie in Mechernich, da man in Kall selbst über die Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Zusammenwirken mit Schleiden und Hellenthal nachdenkt.

Bürgermeister Hartmann selbst geht davon aus, dass man die erforderlichen 115 Anmeldungen auch ohne Kall und Mechernich erreichen werde. Die Eltern hätten nun mal die schriftliche Zusage vom Land erhalten und könnten sich deshalb sicher sein, dass ihre Kinder die Schule besuchen könnten (s. Artikel Kölnische Rundschau und die Stellungnahme im KStA vom 21.05.2011: "Wir leben nicht im totalitären Staat")

Es bleibt nur zu hoffen, dass Blankenheim und Nettersheim es tatsächlich ohne Anmeldungen aus den Nachbarkommunen schaffen, die notwendigen Zahlen für den Genehmigungsantrag zu erreichen. Letztlich könnte wohl kaum einem Schüler nachvollziehbar erklärt werden, warum in einem so grundlegenden und wichtigen Bereich wie der Bildungspolitik ein solcher Zick-Zack-Kurs gefahren wird, der geprägt zu sein scheint von juristischen Fallstricken, behördlichen Unerfahrenheiten und kommunaler Interessenspolitik.

Dass letztlich genau die Schüler darunter zu leiden haben, denen als schwächstes Glied der Bildungskette doch gerade die Chance eines verbesserten und dennoch wohnortnahen Bildungsweges eröffnet werden sollte und müsste, bleibt bei manchen Entscheidungsträgern scheinbar vernachlässigt oder gar unberücksichtigt.

 

( s. zu allem auch folgende Artikel :

www.euskirchen-online.ksta.de/html/artikel/1305884905421.shtml

www.euskirchen-online.ksta.de/html/artikel/1305651201884.shtml

 

 

 

 

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