Abkochgebot ! - Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassernetzes in der Gemeinde Blankenheim wurde an einer Probenahmestelle eine Belastung mit Enterokkoken (1 in 100 ml) festgestellt. Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokkoken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden. Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden!

 

 

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
  • Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung sollte entweder für 1 Minute sprudelnd abgekocht oder Mineralwasser verwendet werden
  • für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden
  • die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.

Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.

Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen im gesamten Trinkwassernetz in der Gemeinde Blankenheim durchgeführt.

Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung: Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim, stellv. Betriebsleiterin Michaela Bell - Tel: 02449 / 87-200

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  • Sa 4.05. - Mo 6.05.: Freilinger Kirmes 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

  

 

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