"Parken am Freilinger See"...ist auf der Westseite des Sees zwar unverändert auf drei Parkplätzen möglich, aber nur noch zwei der drei Flächen werden von der Gemeinde Blankenheim betrieben. Der dritte Parkplatz auf der Seite des Campingplatzes wird vom Eigentümer selbst "vermarktet". Das hat u.a. Auswirkungen, wenn auf dieser nunmehr privaten Parkfläche Parkverstöße geahndet werden. Hier die Hintergründe!

 

Wenn es bei gutem Wetter an den See lockt, sind neben den Liegeplätzen vor allem auch die Parkplätze begehrt.

Hierfür stellt die Gemeinde entsprechend Parkflächen in direkter Nähe zum See zur Verfügung.

Diese Parkflächen sind gebührenpflichtig. 

Verwarnungen und Bußgelder wegen Verstößen gegen die Parkordnung, weil entweder kein Parkticket erworben wurde oder es bereits abgelaufen ist, sorgen immer wieder für Unmut. Manche ärgern sich auch darüber, dass die Parkplätze am See überhaupt kostenpflichtig sind.

Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Nutzung des Sees und der gesamten Infrastruktur ansonsten kostenfrei ist. 

Ein solcher kostenfreie Zugang ist keine Selbstverständlichkeit, denn auch eine solche Anlage muss erhalten werden. Die Einnahmen durch die Parkgebühren fließen mittelbar auch wieder in die Unterhaltung zurück.

Das gilt übrigens für alle gemeindlichen Parkplätze: Mit Hilfe der so eingenommenen Parkgebühren kann die Gemeinde Projekte wie den Bau von Spielplätzen, Kindertagesstätten oder Schulen voranbringen. Auf diese Weise kommen die Parkgebühren allen zugute.

Auf der Westseite des Freilinger Sees, wo sich die meiste Infrastruktur befindet, u.a. der Kinderspielplatz und die Seebar, umfasste das gemeindliche Parkplatzangebot bisher drei Flächen.

Der Parkplatz auf der Campingplatzseite, der bisher von der Gemeinde gepachtet war, wird nach der Kündigung des Pachtvertrages vom Eigentümer jetzt selbst betrieben. 

Das bedeutet, dass diese Parkfläche nicht mehr von der Gemeinde betreut wird, auch wenn sie natürlich weiterhin genutzt werden kann. Einnahmen fließen allerdings ausschließlich in die Kasse des privaten Betreibers.

Auch werden die Verstöße gegen die Parkordnung nicht mehr von der Gemeinde überwacht, sodass Beschwerden über geahndete Verstöße auch nicht mehr an die Gemeinde zu richten sind. 

Die Gemeinde bittet, dies zu beachten. 

 

Freilinger Infobox

  • Sa 4.05. - Mo 6.05.: Freilinger Kirmes 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

  

 

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