Interesse an einem "ehrenamtlichen Richteramt"? - Gesucht werden potenzielle Haupt- und Hilfsschöffen bzw. Jugendschöffen, die am Landgericht Aachen und Amtsgericht Schleiden als Vertreter des Volkes aus der Gemeinde Blankenheim an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Interessenten können sich für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter bis zum 15. März 2023 bei der Verwaltung bewerben

 

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt an keine Weisungen gebunden. Sie fällen ihre Urteile gemeinsam und gleichberechtigt mit ihren juristisch ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen.

Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.

Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. 

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Es wird daher eine gewisse Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Von den Bewerbern für ein Schöffenamt werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt sind dagegen nicht erforderlich.

Im ersten Halbjahr 2023 werden nun bundesweit die Jugendschöffen und Schöffen in allgemeinen Strafsachen (Erwachsene) für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

In der 1. Stufe stellen die Gemeindevertretungen und Jugendhilfeausschüsse Vorschlagslisten mit geeigneten Personen für das Schöffenamt auf. Vorbereitung und Beschluss über die Listen werden durch Arbeitshilfen (z. B. Mustertexte, Formulare) unterstützt.

In der 2. Stufe wählt der gerichtliche Wahlausschuss aus den Vorschlagslisten der Kommunen die aus der Kommune benötigte Zahl von Haupt- und Ersatzschöffen an den Amts- und Landgerichten für die nächste Amtszeit. 

Bewerbungsverfahren für die nächste Wahlperiode:

Eine Bewerbung zur Vorschlagsliste 2024 bis 2028 ist ab sofort über die Gemeinde Blankenheim bis zum 15. März 2023 möglich. Dazu gibt es auf dieser Internetseite ein Bewerbungsformular für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sowie für das Amt eines Jugendschöffen.

Außerdem können sich Interessenten im Rathaus (Marco Trappen, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim; 02449/87-104; mtrappen(@)blankenheim.de) melden und dort ein entsprechendes Formular ausfüllen. Weitere Informationen unter: www.schoeffenwahl.de.

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffenwahl

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl

Um Schöffe zu werden, werden bestimmte formale Voraussetzungen verlangt. Schöffe kann nur werden, wer

die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
die deutsche Sprache ausreichend beherrscht
zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen die beziehungsweise den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte
zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist
zum Zeitpunkt der Wahl (2023) in der Gemeinde Blankenheim wohnt
Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

In der Ratssitzung am 16. März wird dann über die Zusammensetzung der Vorschlagslisten entschieden. 

Freilinger Infobox

  • Sa 4.05. - Mo 6.05.: Freilinger Kirmes 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

  

 

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