Was bringt uns das neue Jahr 2023 ? Um das voraussagen zu können, müsste man hellsehen können. Keine besonderen wahrsagerischen Fähigkeiten benötigt man dagegen, um die Gebühren und Steuern in der Gemeinde Blankenheim zu berechnen, die ab dem 1. Januar 2023 dem Bürger, z.B. für Abfallentsorgung oder Abwasser abverlangt werden. Hier eine Übersicht zur allgemeinen Information!

 

Gebühren

Die Gebühren, die eine Gemeinde erhebt, gelten nach der Gemeindeordnung NRW als vorrangige Einnahmequelle. Allerdings dürfen die Gebühren nicht wahllos festgesetzt werden, sondern müssen aufgrund des sog. Deckungsgebotes die voraussichtlichen Kosten decken.

Daher muss am Ende eines jeden Jahres eine sog. Gebührenbedarfsberechnung vorgenommen werden, nach der genau zu prüfen ist, ob und inwieweit der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührensatz die tatsächlichen Kosten deckt. Dabei erfolgt die Kalkulation für das neue Jahr aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre.

Und manchmal führt dies auch zu dem Ergebnis, dass in der Vergangenheit die tatsächlichen Kosten niedriger waren als vorher für die Gebühren veranschlagt, so dass dann für das neue Gebührenjahr die Gebühren gesenkt werden können. Andererseits muss die Gebühr angehoben werden, wenn die Einnahmen nicht kostendeckend waren.

Wie sieht es nun mit den verschiedenen Gebühren in der Gemeinde Blankenheim aus?

Wasser

Das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim muss ebenfalls die zu erhebenden Gebühren überprüfen.

Die Gebührenbedarfsberechnung hat ergeben, das für das Wirtschaftsjahr 2023 die Gebühren für die Standrohrausleihungen, und zwar die Mindestgebühr mit 15,00 €, die Tagesgebühr mit 0,50 € und die Aufstell- und Abbaugebühr mit 45,00 € sowie die zählergrößenabhängigen Grundgebühren (Q3 = 4 cbm/h mit 9,00 €, Q3 = 10 cbm/h mit 22,50 €, Q3 = 16 cbm/h mit 36,00 €, Q3 = 25cbm/h mit 56,20 €, Q3 = 63 cbm/h mit 141,70 € und Q3 = 100 cbm/h mit 224,90 €) unverändert bleiben

Die Verbrauchsgebühr beträgt weiterhin 1,12 € je cbm (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer).

 

Abwasser

Auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser wurden die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser und Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben überprüft.

Nach der Gebührenkalkulation der Kanalbenutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser einschl. Grund-, Drainage- und Kühlwasser) für das Wirtschaftsjahr 2023 bleibt die Gebühr für Schmutzwasser von 3,90 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr von 0,62 €/m² unverändert.

Auch die Gebühr für Grund-, Drainage- und Kühlwasser von 0,86 €/cbm , für die je cbm abgefahrene Menge aus Kleinkläranlagen mit 105,60 € und die Gebühr für die je cbm ausgepumpte / abgefahrene Menge aus abflusslosen Gruben mit 20,00 € bleiben unverändert.

 

Abfall

Die Kalkulation hat ergeben, dass der Grundpreis je Haushalt/andere Nutzung 2023 von 34,00 € auf 42,00 € zum 01.01.2023 zu erhöhen ist. Ursächlich für die Anhebung sind
Erhöhungen bei den beiden Entsorgungsdienstleistern.

Die übrigen Gebühren bleiben unverändert:

Die Entsorgungstermine können wie immer dem Abfallkalender entnommen werden, der unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden kann. : Abfuhrkalender 2023.

 

 

Friedhofswesen

Die Gebührensätze im Friedhofswesen können für 2023 unverändert bestehen bleiben.

 

Winterdienst/Straßenreinigung

Der derzeitig in der Satzung festgelegte Gebührensatz beträgt 0,90 €/lfdm der anrechenbaren Frontlänge des Grundstücks, an dem die Winterräumung erfolgt.

Für das Kalkulationsjahr 2022 kann der Gebührensatz unverändert bestehen bleiben.

 

Steuern

Grund- und Gewerbesteuer

Hinsichtlich der von der Gemeinde Blankenheim von den Bürgern erhobenen Steuern gibt keine Änderung:

Es gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) gilt ein Hebesatz von 650 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) gilt ein Hebesatz von 650 v.H.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 450 v.H.

 

Hundesteuer

Die Hundesteuer bleibt unverändert. Es gelten weiterhin folgende Sätze:

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam

- nur ein Hund gehalten wird 60,00

- zwei Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund

- drei oder mehr Hunde gehalten werden 132,00 € je Hund

- ein gefährlicher Hund gehalten wird 600,00 €

- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 1.080,00 € je Hund.

Freilinger Infobox

  • Sa 4.05. - Mo 6.05.: Freilinger Kirmes 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

  

 

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