Maskenpflicht entfällt weitestgehend... Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April die Corona-Schutzmaßnahmen in NRW erheblich reduziert. Die bisherigen 3G und 2G+ Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen, Krankenhäusern oder ÖPNV.
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