Es wird gelockert... ab Samstag, 19. Februar gelten die neuen Vorgaben der angepassten CoronaSchVO. Die bedeutet ein Wegfall der Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel und die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte. Auch kontaktfreier Sport im Freien und körpernahe Dienstleistungen sind unter 3G auch für nicht immunisierte Personen wieder zulässig. Hier eine Übersicht!

Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am Mittwoch, 16. Februar 2022, gemeinsam beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung unverzüglich um. Die neuen Regelungen treten bereits am Samstag, 19. Februar 2022, in Nordrhein-Westfalen in Kraft.

In einem ersten Schritt der verantwortungsvollen, achtsamen Öffnung entfallen mit Inkrafttreten der Verordnung ab Samstag die persönlichen Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen im privaten Bereich.

Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen blieben dagegen zunächst noch bestehen.

 

Darüber hinaus werden die 2G-Zugangsbeschränkungen im gesamten Einzelhandel aufgehoben, abgesichert durch Basisschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese ist verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Zudem ist künftig unter anderem die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wieder unter den Maßgaben von 3G möglich, gleiches gilt für Fahrschulen sowie körpernahe Dienstleistungen und Sonnenstudios.

 

Die weiteren Schutzmaßnahmen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden.

Weitere Lockerungen sind im Einklang mit den Beschlüssen der MPK zum 4. März geplant, soweit sich das Infektionsgeschehen weiterhin wie erwartet positiv entwickelt.

(Quelle: Land.NRW)

 

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