Ab Donnerstag, 7. Mai 2020 treten in Nordrhein-Westfalen neue Regelungen im Rahmen der Corona Schutzverordnung in Kraft, die wesentliche Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens  betreffen. Aber ab wann gilt welche Regelung, was ist wie erlaubt und was ist nach dem sog. NRW-Plan weiter vorgesehen? Hier ein umfassender Überblick über die unterschiedlichen Lockerungen und die weiterhin geltenden Beschränkungen!

Seit dem 07.05.2020 gitl in NRW die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung. Darüber hinaus plant Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen mit einem abgestuften Plan schrittweise eine Lockerung der Beschränkungen in Richtung einer verantwortungsvollen Normalität. 

Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben. Die Landesregierung bezieht alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens sowie die regionale Entfaltung in die stufenweise Öffnung ein. Die zentralen Ziele der Strategie bleiben die Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der Ausbau der Kapazitäten des Gesundheitssystems. 

Das Gesundheits- und Sozialministerium wird zum Muttertag (10. Mai 2020) die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufheben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher. Zudem sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen.

Hier eine grobe Übersicht über die aktuell geltenden Regelungen und die geplanten Lockerungen. 

Die aktuell, seit dem 07.05.2020 gültige Corona-Schutzverordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden: CoronaSchVO.

Umfassende Hinweise und Erklärungen rund um die Gültigkeit und Anwendung der aktuellen Reglungen erhält man unter folgendem Link: land nrw

 

 

 

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