Zur Umsetzung des Kontaktverbots in Zeiten der Corona-Krise hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz. Hier ein Informationsschreiben des Bürgermeisters Rolf Hartmann zu den landesrechtlichen Vorgaben und der Umsetzung vor Ort, sowie der umfangreiche Straf- und Bußgeldkatalog im Überblick. Bitte beachten!