Was bringt das neue Jahr 2017 ? Um das voraussagen zu können, müsste man hellsehen können. Keine besonderen wahrsagerischen Fähigkeiten benötigt man allerdings, um feststellen zu können, wie es mit den Gebühren in der Gemeinde Blankenheim aussieht, die ab Januar 2017 dem Bürger von der Verwaltung, z.B. für Abfallentsorgung oder Abwasser abverlangt werden. Hier einmal eine Übersicht zur allgemeinen Information.

gebuhrenrechner-abfallwirtschaft

 

Die Gebühren, die eine Gemeinde erhebt, gelten nach der Gemeindeordnung NRW als vorrangige Einnahmequelle. Allerdings dürfen die Gebühren nicht wahllos festgesetzt werden, sondern müssen aufgrund des sog. Deckungsgebotes die voraussichtlichen Kosten decken. Daher muss am Ende eines jeden Jahres eine sog. Gebührenbedarfsberechnung vorgenommen werden, nach der genau zu prüfen ist, ob und inwieweit der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührensatz die tatsächlichen Kosten deckt. Dabei erfolgt die Kalkulation für das neue Jahr aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre.

Und manchmal führt dies auch zu dem Ergebnis, dass in der Vergangenheit die tatsächlichen Kosten niedriger waren als vorher für die Gebühren veranschlagt, so dass dann für das neue Gebührenjahr die Gebühren gesenkt werden können, so genau zum Teil geschehen in der letzten Ratssitzung am 15. Dezember 2016.

Wie sieht es nun mit den verschiedenen Gebühren in der Gemeinde Blankenheim aus:

 

Abfall

Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2017 erfolgte auf der Basis der derzeitigen Anzahl der Abfallgefäße und der durchschnittlichen Abfallmenge der Jahre 2013 – 2015. Die Berechnung für das Jahr 2017 hat ergeben, dass die Abfallentsorgungsgebühren zum 01.01.2017 gesenkt werden können. Die Absenkung der Gebühren beträgt durchschnittlich 21,62%.

Ursächlich hierfür ist der Einstieg in den Entsorgungsvertrag aufgrund der EU-weiten Ausschreibung und die Absenkung der Deponiegebühren des Kreises für Hausmüll und Sondermüll. 

Hier ein Gebührenvergleich:

 

Wasser

Auch das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim muss die zu erhebenden Gebühren überprüfen.

Die Gebührenberechnung der Wassergebühren hat ergeben, dass für das Wirtschaftsjahr 2017 die Gebühren für

- Standrohrausleihungen (Mindestgebühr von 15,00 €, Tagesgebühr von 0,50 €, Aufstell- und Abbaugebühr von 45,00 € und Verbrauchsgebühr von 1,18 € je cbm)

- die zählergrößenabhängigen Grundgebühren (mtl. 8,10 € für den Zähler QN 2,5, mtl. 19,40 € für den Zähler QN 6, mtl. 32,40 € für den Zähler QN 10, mtl. 48,60 € für den Zäh- ler QN 15 und mtl. 129,60 € für den Zähler QN 40)

- und die Verbrauchsgebühr von 1,18 € je cbm

unverändert bleiben können.

 

Abwasser

Auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser wurden die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser und Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben überprüft. Die vorgenommene Gebührenkalkulation für die Kanalbenutzung (Schmutz- und Niederschlagswasser) für das Wirtschaftsjahr 2017 hat ergeben, dass eine Erhöhung der Gebühren notwendig ist.

- die Schmutzwassergebühr wird dabei von 3,20 €/cbm auf 3,30 €/cbm angehoben.

- die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,48 €/m2 auf 0,54 €/m2.

- auch die Entsorgungsgebühr für die Kleinkläranlagen musste von 56,00 € auf 62,00 € je m3 abgefahrenen Klärschlamm erhöht werden.

- die Gebühr für die je m3 ausgepumpte / abgefahrene Menge aus abflusslosen Gruben bleibt dagegen unverändert bei 13,80€.

 

Friedhofswesen

Die Gebührensätze im Friedhofswesen können für 2017 grundsätzlich unverändert bestehen bleiben.

In den letzten beiden Jahren sind bereits auf verschiedenen Friedhöfen Friedhofswege geteert worden. Für die Zukunft ist die Erneuerung von weiteren Wegen geplant, sowie die Instandsetzung von Leichenhallen bereits in Ausführung bzw. vorgesehen. Sobald alle Wege und Leichenhallen instandgesetzt sind, kann evtl. bei gleichbleibendem Gebührenaufkommen eine Senkung in Folgejahren in Betracht gezogen werden. 

 

Winterdienst/Straßenreinigung

Der derzeitig in der Satzung festgelegte Gebührensatz beträgt 1,10 €/lfdm. der anrechenbaren Frontlänge des Grundgrundstücks, an dem die Winterräumung erfolgt.

Für das Kalkulationsjahr 2017 kann der Gebührensatz um 0,20 €/lfdm. auf 0,90 €/lfdm. abgesenkt werden. 

Freilinger Infobox

  • Sa 4.05. - Mo 6.05.: Freilinger Kirmes 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

  

 

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