Die Gemeinde Blankenheim bemüht sich seit Jahren neben der Investorensuche darum, das touristische Angebot am Freilinger See zu verbessern. In der Vergangenheit scheiterte dies im wesentlichen an haftungsrechtlichen Fragen hinsichtlich eines Badebetriebes, einer fehlenden Gesamtkonzeptionierung und einer passenden Förderkulisse. In seiner letzten Sitzung Ende Mai konnte der Ausschuss für Gemeindeentwicklung jetzt mit mehrheitlichem Beschluss für ein vorgelegtes Gestaltungskonzept einen wesentlichen Schritt in Richtung Weiterentwicklung der Infrastruktur am Freilinger See machen. 

See-Rundweg-1 

(Foto: Erwin Mungen)

In den vergangenen Jahren wurden immer mal wieder Verhandlungen mit unterschiedlichen Investoren geführt, die letztlich jedoch alle nicht zum Erfolg führten. Das lag zum Teil auch daran, dass man keine konkreten Vorgaben in Bezug auf Inhalte und Ausführung der Projekte von Seiten der Gemeinde vorgeben konnte.

Einig war man sich jedoch fraktionsübergreifend immer, dass im Interesse einer weiteren Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde Blankenheim der Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Freilinger See weiterentwickelt und ausgebaut werden sollte.

Im November 2011 wurde im Ausschuss für Gemeindeentwicklung daher beschlossen, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe ein sog. Eckpunktepapier erarbeiten sollte. Auf dessen Grundlage sollte dann anschließend ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Grobkonzeptes beauftragt werden. 

Es wurde ein Arbeitskreis Freilinger See gebildet, der in mehreren Sitzungen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Freizeit- und Tourismusberatung GmbH (ift) das Eckpunktepapier erstellte, mit dem die Investoren- und Betreibersuche durch entsprechende Werbe- und Marketingmaßnahmen forciert werden sollte. Ziel war es dabei vor allem, einen klar definierten Rahmen für die touristische Entwicklung des Freilinger Sees zu schaffen und Vorgaben für Investorengespräche zu setzen, z.B. was die Architektur und Dimensionierung einer baulichen Maßnahme betraf. 

Weiterhin war vorgesehen, dass eine weitere Entwicklung der touristischen Infrastruktur beschlossen werden sollten, um die Attraktivität des Sees weiter zu steigern.

Das Eckpunktepapier wurde im Dezember 2012 vom Rat beschlossen. Der einstimmige Ratsbeschluss umfasste überdies die Erstellung eines Grobkonzeptes durch ein Planungsbüro.

Im Juni 2013 wurde die Resort Development AG mit der Erstellung eines Grobkonzeptes zur touristischen Entwicklung des Freilinger Sees beauftragt. Die Ergebnisse des erstellten Tourismuskonzeptes wurden im Dezember 2013 zunächst dem Arbeitskreis zur Beratung und im April 2014 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Nach Vorstellung des Konzeptes und anschließender Diskussion wurde einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen, dass die Gemeinde Blankenheim auf die aktive Bewerbung zur Umsetzung eines Feriengroßprojektes am Freilinger See verzichtet. Ziel für den Freilinger See sollte danach vorrangig eine der Landschaft angepasste Hotelanlage sein, wobei die Vorgaben des Eckpunktepapiers eingehalten werden sollten. 

Unabhängig von der Suche nach einem Investor für die Bauflächen des Freilinger Sees war man jedoch weiterhin darum bemüht, die Attraktivitätssteigerung des Gewässers voran zu treiben.

In einer weiteren Sitzungen des Gemeindeentwicklungsausschusses im November 2014 wurde daher nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, ein Konzept zur Attraktivierung des Freizeitangebotes am Freilinger See in Zusammenarbeit mit der ift GmbH zu erstellen, das Grundlage für ein Leaderprojekt bzw. eine Leaderförderung sein sollte.

Im Vorfeld sollte dazu eine Abstimmung mit der GVV Kommunal-Versicherung erfolgen, wie ein ordnungsgemäßer Badebetrieb am See organisiert werden könnte, bei dem die Aufsichts-und Verkehrssicherungspflichten in einem überschaubaren finanziellen Rahmen eingehalten werden könnten.

Das von der ift GmbH für einen entsprechenden LEADER-Förderantrag erstellte Konzept sieht einen Ausbau generationsübergreifender Sport-, Gesundheits-, Spiel- und Aktivangebote rund um den Freilinger See vor.

Geplant wurde u.a. eine hochwertige Basisinfrastruktur für Taucher (Unterwasser-Aquapark, Tauchsteg, Umkleide und Sanitärbereich), eine Wasserspiellandschaft, eine Beach-Volleyball-Anlage, ein naturnahes Klettergerüst und ein Wassertretbecken. Überdies ist der Bau eines Erlebnis-Steges mit Holzdock als Seeterrasse für die Nutzung durch Gastronomie und eine ausgeweitete Möglichkeit für einen Kanu- und Tretbootverleih und die Anlage einer in das Gelände modulierten Seeterrasse in das Konzept aufgenommen worden (Gesamtkosten rund 490.000 €).

KonzeptFreilingerSee

Im März 2015 traf sich dann der Arbeitskreis in einem Ortstermin am Freilinger See, bei dem das von der ift GmbH erarbeitete Konzept vorgestellt wurde und der Deutschen Gesellschaft für Badewesen zur Fertigung einer gutachterlichen Stellungnahme zur Klärung der Frage übergeben wurde, ob und wie die Planungen sich haftungsrechtlich auswirken.  

Das umfassende rechtliche Gutachten wurde Mitte Mai der Gemeinde übermittelt. Es stellt klar, dass unter Berücksichtigung gewisser Vorgaben die im Konzept vorgesehenen Maßnahmen entsprechend der aktuellen Richtlinien zur Anlage einer sog. offenen Badestelle umgesetzt werden können.

Dabei wird dann für einen abgegrenzten Bereich des Freilinger Sees ein offizieller Badebereich eingerichtet. Eine ständige Beaufsichtigung des Badebetriebes ist für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht nicht erforderlich.

Nach der Nr. 3 der DGfdB-Richtlinie R 94.13 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. in der Fassung August 2011 ist eine Badestelle eine jederzeit frei zugängliche Wasserfläche eines Badegewässers,
-deren Nutzung gestattet und nicht untersagt ist,
-in der üblicherweise eine große Zahl von Personen badet,
-in der Sprungeinrichtungen, Badestege, Wasserrutschen und andere bädertypische Anlagen im Wasser nicht vorhanden sind.

Es wurde gutachterlich festgestellt, dass das Vorhandensein von Liegeweisen, Parkplätzen, Toiletten, Duschen, Umkleidekabinen, einer Gastronomie, eines Spielplatzes, Beachvolleyballfeld etc. an Land nichts an der Einstufung als zulässige Badestelle ändert.

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung Ende Mai diesem Konzept bzw. dem Beschlussvorschlag der Verwaltung bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt. Seit Mitte Mai 2015 steht überdies fest, dass die nordrhein-westfälische Eifel wieder im Rahmen des EU-Förderprogramms LEADER Fördermittel erhält.

Daher soll jetzt die Gesamtmaßnahme in einem Antrag zur LEADER-Förderung eingereicht werden. Die Umsetzung soll dann jeweils zur Hälfte 2016 und 2017 erfolgen.

Die gesamten Ergebnisse der Planungen hinsichtlich der Entwicklung des Freizeit- und Erholungsschwerpunktes Freilinger See werden nach der Bürgermeisterwahl im Herbst der Bevölkerung im Rahmen einer Bürgerversammlung präsentiert und ausführlich vorgestellt.

Nähere Informationen auch in der öffentlichen Vorlage Nr. 76/2015.

 

 

 

 


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