Einschränkungen der Bezirksregierung hinsichtlich des geplanten Grundschulverbundes

Noch im Oktober vergangenen Jahres hat sich der Ausschuss für Generationen und öffentliche Sicherheit (GöSi) wiederholt einstimmig für die Bildung des Grundschulverbundes zum Schuljahr 2012/2013 ausgesprochen, und zwar in der Form einer Neugründung einer Gemeinschaftsgrundschule mit Standorten in Blankenheim, Dollendorf und Ripsdorf.

Dieser erneute Beschluss, der zuvor schon am 24.06.2010 in dieser Form einstimmig im Rat gefasst worden war, erschien erforderlich, da die Bezirksregierung sich im Hinblick auf die Entwicklung der Schülerzahlen für die Zusammenführung der Schulen im Wege der Änderung, also der Angliederung einer Schule an die andere, ausgesprochen hatte, weil dazu nur eine geringere Schülerzahl erforderlich wäre.

Um aber den Schulfrieden zu wahren, war gerade der Weg der Zusammenführung favorisiert worden. Dies sollte dann in der Weise erfolgen, dass nach Auflösung beider Schulen im Schuljahr 2012/2013 und einer gleichzeitigen Neugründung der Gemeinschaftsgrundschule dann ab dem Schuljahr 2013/2014 in Ripsdorf nicht mehr eingeschult werden sollte. Andererseits sah der Beschluss aber auch vor, dass jedes in Ripsdorf bis dahin eingeschulte Kind diese Schule auch bis zum Ende der Klasse 4 besuchen sollte, also keine Wechsel zu einem anderen Schulstandort abverlangt würde. Der Schulstandort Ripsdorf wäre damit auslaufend aufgelöst worden.

Diese geplante Vorgehensweise scheint jetzt durch die Bezirksregierung gewaltig durchkreuzt worden zu sein. Denn in der öffentlichen Sitzung des GöSi-Ausschusses am 03.02.2011 legte Bürgermeister Hartmann ein Schreiben der Bezirksregierung vom 28.01.2011 vor, aus dem eindeutig hervorgeht, dass im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Klassenfrequenzrichtwertes die eigentlich geplante auslaufende Auflösung in Ripsdorf nicht verwirklicht werden könne. Diese  würde nämlich zu einer personellen Unterbesetzung und damit zu einer quantitativen und qualitativen Einschränkung des Unterrichtsangebotes führen, dem entgegengewirkt werden müsse. Sprich: für die Realisierung der auslaufenden Beschulung fehlt es vermeintlich schlicht an Lehrkräften.

Nach Ansicht der Bezirksregierung sei es daher unvermeidbar, bereits zum Schuljahr 2012/2013 und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant keine Eingangsklasse mehr in Ripsdorf zu bilden und im darauf folgenden Schuljahr 2013/2014 die verbliebenen Klassen in Ripsdorf auf die Standorte in Dollendorf und Blankenheim zu verteilen. Dies würde also bedeuten, dass der Schulstandort Ripsdorf ab Sommer komplett aufgegeben werden müsste und die ab dem Schuljahr 2011/2012 dort eingeschulten Kinder in keinem Fall ihre Grundschulzeit komplett in Ripsdorf verbringen könnten.

Vielmehr müssten die diesjährigen Schulanfänger in jedem Fall ihr drittes und 4. Schuljahr an einem anderen Schulstandort durchlaufen. Herr Hartmann gab dieses Schreiben mit der Bitte um Beratung in den Fraktionen relativ kommentarlos weiter.

Meines Erachtens besteht aber eine nicht unbedeutende Informationspflicht gegenüber den Eltern, die gerade erst ihr Kind ab dem Schuljahr 2011/2012 an der Grundschule Dollendorf/Ripsdorf angemeldet haben, in der Annahme, ihr für den Besuch den Schulstandortes Ripsdorf angemeldetes Kind könnte dort in jedem Fall seine Grundschulzeit auch beenden. Dem ist nach dem Schreiben der Bezirksregierung offenbar jetzt nun doch nicht so und dessen muss man sich auch bewusst sein.

Ob diese als unvermeidbar bezeichnete Vorgabe nicht doch noch im Rahmen von Gesprächen mit der Bezirksregierung und entsprechenden Protesten der Elternvertreter abgewendet werden kann und letztlich nicht doch alle in Ripsdorf eingeschulten Kinder auch ihre gesamte Grundschulzeit dort verbringen können, bleibt zu hoffen und abzuwarten . Das Risiko, dass die in Ripsdorf eingeschulten Kinder während der Grundschulzeit den Schulstandort wechseln müssen, muss dennoch allen Eltern mitgeteilt bzw. verdeutlicht werden. Aus Gründen der Fairness !

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