Was bringt uns das neue Jahr 2026 ? Um das voraussagen zu können, müsste man hellsehen können. Keine besonderen wahrsagerischen Fähigkeiten benötigt man dagegen, um die Gebühren und Steuern in der Gemeinde Blankenheim zu berechnen, die ab dem 1. Januar 2026 dem Bürger, z.B. für Abfallentsorgung, Abwasser oder Grundsteuer abverlangt werden. Hier eine Übersicht zur allgemeinen Information, was sich im nächsten Jahr alles ändert. Hier eine Übersicht!

Gebühren
Die Gebühren, die eine Gemeinde erhebt, gelten nach der Gemeindeordnung NRW als vorrangige Einnahmequelle. Allerdings dürfen die Gebühren nicht wahllos festgesetzt werden, sondern müssen aufgrund des sog. Deckungsgebotes die voraussichtlichen Kosten decken.
Daher muss am Ende eines jeden Jahres eine sog. Gebührenbedarfsberechnung vorgenommen werden, nach der genau zu prüfen ist, ob und inwieweit der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührensatz die tatsächlichen Kosten deckt. Dabei erfolgt die Kalkulation für das neue Jahr aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre.
Und manchmal führt dies auch zu dem Ergebnis, dass in der Vergangenheit die tatsächlichen Kosten niedriger waren als vorher für die Gebühren veranschlagt, so dass dann für das neue Gebührenjahr die Gebühren gesenkt werden können. Andererseits muss die Gebühr angehoben werden, wenn die Einnahmen nicht kostendeckend waren. Oftmals bleiben die Gebühren aber auch unverändert.
So ist es dann auch in diesem Jahr in der Gemeinde Blankenheim, für die der Rat in seiner letzten Sitzung am 11. Dezember die entsprechenden Gebühren für das neue Jahr festgesetzt hat.
Wie sieht es nun mit den verschiedenen Bereichen aus?
Wasser
Die Gebührenbedarfsberechnung des Wasserwerkes hat ergeben, das für das Wirtschaftsjahr 2026 die Gebühren für
- die Standrohrausleihungen, und zwar die Mindestgebühr mit 15,00 €
-die Tagesgebühr mit 0,50 € und die Aufstell- und Abbaugebühr mit 45,00 €
- sowie die zählergrößenabhängigen Grundgebühren (Q3 = 4 cbm/h mit 9,00 €, Q3 = 10 cbm/h mit 22,50 €, Q3 = 16 cbm/h mit 36,00 €, Q3 = 25cbm/h mit 56,20 €, Q3 = 63 cbm/h mit 141,70 € und Q3 = 100 cbm/h mit 224,90 €)
unverändert bleiben können.
Die Verbrauchsgebühr beträgt weiterhin 1,12 € je cbm (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer).
Die Wassergebühren werden daher im neuen Jahr insgesamt nicht erhöht.
Abwasser
Auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser wurden die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser und Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben überprüft.
Der Haushaltsentwurf 2026 weist einen deutlichen Fehlbetrag aus. Daher wurde beschlossen, mittels einer Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung bei der eigenbetriebsähnlichen einrichtung Abwasserwerk auf 2 % vorzunehmen. Die hat dann zwangsläufig Auswirkungen auf die Gebührenbedarfsberechnung und damit letztlich auf die Gebührensätze.
Im Bereich Abwasser wird es also allgemein teurer.
Nach der Gebührenkalkulation der Kanalbenutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser einschl. Grund-, Drainage- und Kühlwasser) für das Wirtschaftsjahr 2026 müssen die Gebühren für Schmutzwasser von 4,30 € auf 4,80 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr von 0,67 € auf 0,75 m² erhöht werden
Die Gebühr für Grund-, Drainage- und Kühlwasser steigt von 0,92 € auf 1,03/cbm.
Ebenso verteuert sich die Gebühr für die je cbm abgefahrene Menge aus Kleinkläranlagen von 134,10 € auf 140,00 €.
Auch die Gebühr für ausgepumpte/abgefahrene Menge aus abflusslosen Gruben muss von 23,40 € auf 24,50 € angehoben werden.
Abfall
Bei den Abfallgebühren erfordert die Kalkulation ebenfalls eine Gebührenanhebung.
Die Kalkulation hat ergeben, dass der Grundpreis je Haushalt/andere Nutzung zum 01.01.2026 von 45,00 € auf 48,00 € anzuheben ist.
Darüber hinaus erhöht sich die jährliche, behälterbezogene Entsorgungsgebühr. Ursächlich hierfür sind die gestiegenen Kosten im Bereich Restmüll sowie gestiegene Deponiekosten.
Die Entsorgungsgebühr richtet sich dann nach der jeweiligen Behältergröße (für 1-3 Personen: 80 l; für 4-5 Personen 120 l; für 6-9 Personen 240 l ).
Die Gebühren steigen wie folgt:
80 l graue Tonne (1 Personen-Haushalt) von 84,00 € auf 97,00 €
80 l graue Tonne (2-3 Personen-Haushalt) von 112,00 € auf 130,00 €
120 l graue Tonne von 168,00 € auf 194,00 €
240 l graue Tonne von 336,00 € auf 389,00 €
1.100 l Gefäß-Restmüll von 1.540,00 € auf 1.782,00 €
Die Gebühren für zusätzliche Biomüllbehälter gestalten sich wie folgt:
für jeden 80 l Behälter 24,00 € (vorher 22,00 €)
für jeden 120 l Behälter 36,00 € (vorher 32,00 €)
für jeden 240 l Behälter 72,00 € (vorher 65,00 €)
Die zusätzliche Saison-Biotonnen kosten ab dem 01.01.2026 für eine 80 l Tonne 12,00 € (vorher 11,00 €), für eine 120 l Tonne 18,00 € (vorher 16,00 €) und für eine 240 l Tonne 36,00 € (vorher 32,50 €).
Die Entsorgungstermine können wie immer dem Abfallkalender entnommen werden, der unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden kann. : Abfuhrkalender 2026
Friedhofswesen
Die Gebührensätze im Friedhofswesen konnten bei stetig steigenden Kosten in den vergangenen Jahren konstant gehalten werden. Die Kalkulation für 2026 hat aber nun ergeben, dass die Erhöhung verschiedender Gebührensätze im nächsten Jahr unumgänglich sind.
Hier eine Übersicht:

Winterdienst/Straßenreinigung
Der derzeitig festgelegte Gebührensatz von 1,20 €/lfdm kann auch für 2026 bestehen bleiben.
Steuern
Auch hinsichtlich der von der Gemeinde Blankenheim von den Bürgern erhobenen Steuern ergibt sich eine Änderung:
Grund- und Gewerbesteuer
Es gelten folgende Hebesätze:
a) für die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) gilt ein Hebesatz von 500 v.H. (zuvor 468 v.H.)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) gilt ein Hebesatz von 800 v.H. (zuvor 750 v.H.)
c) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 510 v.H. (zuvor 475 v.H.)
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird ebenfalls erhöht. Im neuen Jahr gelten folgende Sätze für den Vierbeiner:
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam gehalten wird bzw. werden
- ein Hund 80,00 € (vorher 60,00 €)
- zwei Hunde 160,00 € je Hund (vorher 108,00 € je Hund)
- drei oder mehr Hunde 240,00 € je Hund (vorher 132,00 € je Hund)
- ein gefährlicher Hund 800,00 € (vorher 600,00 €)
- zwei oder mehr gefährliche Hunde 1.440,00 € je Hund (vohrer 1.080,00 € je Hund)
Sie haben Fragen?
Bei Steuerangelegenheiten und der Veranlagung von Winterdienstgebühren hilft Ihnen gerne Frau Manuela Berend weiter ( Tel.: 02449- / 87 125 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Für Angelegenheiten der Abfallentsorgung steht Frau Esther Backes bereit ( Tel.: 02449 / 87 130 ; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)










