Maskenpflicht entfällt weitestgehend... Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April die Corona-Schutzmaßnahmen in NRW erheblich reduziert. Die bisherigen 3G und 2G+ Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen, Krankenhäusern oder ÖPNV.

 

Weiter Informationen auch auf: www.land.nrw/corona

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  • Di 28.05.: Markt am Bürgerhaus, 15.30 -18.00 Uhr, mit Markt-Café ab 15.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

  

 

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