Am 8. Februar geht Marmagen an den Start... um eine Woche verschoben, nämlich nicht wie ursprünglich geplant am 1., sondern erst am 8. Februar erfolgt auch im Impfzentrum des Kreises Euskirchen der Startschuss. Dann können sich hier Senioren und Seniorinnen ab dem 80. Lebensjahr impfen lassen. Voraussetzung ist, dass zuvor ein Termin vereinbart wurde. Dies ist ab dem 25. Januar telefonisch unter 0800/116 117 01 oder online unter www.116117.de möglich. Außerdem steht ab Mittwoch, 20. Januar ein Bürgertelefon zur Verfügung, wo man alle Fragen rund um die Impfung beantwortet bekommt. Hier alle Informationen im Überblick!

 

Eigentlich sollte am 1. Februar auch das regionale Impfzentrum des Kreises Euskirchen in der ehemaligen Eifelhöhenklinik Marmagen seine Türen öffnen. Dieser Termin ist aber am 20. Januar um eine Woche verschoben  worden auf Montag, den 8. Februar. Dies wurde aktuell von der Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt und betrifft alle Impfzentren in NRW.

Am weiteren Plan hat sich allerdings nichts geändert. Vor allen Dingen bleibt es dabei, dass die Terminvergabe ab dem 25. Januar starten soll. 

Zunächst können sich alle Menschen, die 80 Jahre und älter sind, impfen lassen. Stichtag ist der 31. Januar 2021. Wer erst danach 80 Jahre alt wird, ist zu einem späteren Zeitpunkt dran. 

Die Impfung ist freiwillig. In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Die Impfung, die kostenlos ist, wird aber besonders für die Risikogruppen empfohlen und bietet nach Aussage aller Experten einen guten Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung.

„Ich freue mich sehr, dass wir jetzt loslegen können“, sagt Landrat Markus Ramers kurz vor Beginn der Impfkampagne. „Gegen Ende dieser Woche erhalten alle Seniorinnen und Senioren im Kreis Euskirchen einen Brief, in dem die wichtigsten Fragen beantwortet werden.“

Dieser Brief enthält zwei Schreiben. Zum einen erklärt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann allgemeine Fragen rund um die Impfung, zum anderen beschreibt der Landrat darin die Abläufe im Kreis Euskirchen. Dazu gehört auch eine einfache Grafik, die den Weg von der Anmeldung zuhause bis ins Impfzentrum in Marmagen beschreibt.

„Die Corona-Schutzimpfung wurde von uns allen lange herbeigesehnt. Nutzen Sie das kostenlose Angebot zur Impfung“, so der dringlicher Appell von Markus Ramers .

Der Kreis Euskirchen hat ab Mittwoch, 20. Januar ein Bürgertelefon eingerichtet. Wer Fragen zum Impfen hat, kann sich täglich von 8 bis 20 Uhr unter Tel. 02251 / 15-800 melden. Fragen können auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!gestellt werden. 

Wenn Sie darüber hinaus Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an die Generationengenossenschaft GenoEifel eG wenden (montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 02441/888-61 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). 

Die GenoEifel eG unterstützt Senioren im Kreis Euskirchen bei der Planung und Durchführung der Impfaktion. Angeboten werden, je nach Verfügbarkeit, eine Unterstützung bei der Online-Anmeldung für einen Termin im Impfzentrum Marmagen, eine Mitfahrgelegenheit vom Wohnort nach Marmagen und zurück sowie die Begleitung und Unterstützung während des Aufenthaltes im Impfzentrum. 

Hier alle wichtigen Informationen zur Imfpung im Überblick: 

 

Wo und wie kann man sich anmelden?

Die Impfberechtigten können sich ab dem 25. Januar 2021 für einen Impftermin anmelden – telefonisch unter 0800 / 116 117 01 oder online unter www.116117.de. Eine Impfung ist nur mit Termin möglich. Es macht keinen Sinn, ohne Termin zum Impfzentrum zu kommen, denn die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen wird genau auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt sein. Sie erhalten eine Terminbestätigung per Post mit allen Unterlagen. Bitte füllen Sie diese nach Möglich keit aus, bevor Sie zum Impfzentrum fahren.

Die Impfung muss zweimal erfolgen. Die Zweite Impfung erfolgt drei Wochen nach der ersten Impfung. Den Termin für die zweite Impfung erhalten Sie bereits bei der Zusendung der Bestätigung für den ersten Impftermin.

Wenn Sie Hilfe bei der Terminvereinbarung benötigen, können Sie sich auch an die Geno Eifel wenden Tel.: 02441 / 888 61 (Mo - Fr von 9 bis 16 Uhr).

Die Generationengenossenschaft GenoEifel eG unterstützt Senioren im Kreis Euskirchen bei der Planung und Durchführung der Impfaktion. Angeboten werden, je nach Verfügbarkeit, eine Unterstützung bei der Online-Anmeldung für einen Termin im Impfzentrum Marmagen, eine Mitfahrgelegenheit vom Wohnort nach Marmagen und zurück sowie die Begleitung und Unterstützung während des Aufenthaltes im Impfzentrum.

Wer Hilfe benötigt, wird gebeten, sich montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 02441/888-61 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu wenden.

 

Wo ist das Regionale Impfzentrum des Kreises Euskirchen und wie kommt man dahin?

Das Impfzentrum befindet sich in der ehemaligen Eifelhöhenklinik in Nettersheim-Marmagen. Die genaue Adresse lautet: Dr.-Konrad-Adenauer Str. 1 in 53947 Nettersheim.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, dorthin zu kommen. Sie können mit dem PKW anreisen. Am Impfzentrum stehen ausreichend kostenlose Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Vor Ort sind Parklotsen im Einsatz. Die maximale Entfernung zwischen Parkplatz und Haupteingang beträgt 350 Meter.

Es besteht aber auch die Möglichkeit der Anreise mit Bus und Bahn. Die Gemeinde Nettersheim ist über Bus und Bahn an alle Kommunen im Kreis Euskirchen angebunden. Ab Nettersheim Bahnhof/Zutendaalplatz zur Eifelhöhenklinik Marmagen wird ein zusätzlicher Bus auf der Linie 820 eingerichtet. Der Umstieg ab Nettersheim Bahnhof in den Bus am Zutendaalplatz ist ausgeschildert. Der Bus fährt auf direktem Weg und muss vorher nicht bestellt werden.

- Von Nettersheim fährt der Bus stündlich zwischen 13:40 Uhr bis 19:40 Uhr nach Marmagen
- Von Marmagen zurück nach Nettersheim fährt der Bus ebenfalls stündlich von 14:05 Uhr bis 20:05 Uhr. Die letzte Fahrt von Marmagen fährt um 20:40 Uhr bis Kall Bahnhof

Am Bahnhof in Nettersheim besteht Anschluss an die Bahn in Richtung Weilerswist und Dahlem. Für die letzte Fahrt nach Kall besteht am Bahnhof in Kall auch Anschluss an die Bahn in Richtung Weilerswist und Dahlem.

Wichtig: An den Tagen der Impfungen können der Impfling (Menschen über 80 Jahre) und die Begleitperson die Busse und Bahnen im Kreisgebiet kostenlos für die Hin- und Rückfahrt nutzen. Die schriftliche Terminbestätigung für dir Impfung gilt zusammen mit dem Personalausweis als Fahrkarte für den Impfling und die Begleitperson. Diese sollen bereitgehalten werden.

Sollten Schwierigkeiten bestehen, die passende Verbindung zu finden oder Unklarheiten bezüglich der Anfahrt mit dem ÖPNV bestehen, steht das Team ÖPNV telefonisch unter 02251/15-115 oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Beachten Sie bitte auch die Online-Fahrplanauskunft unter www.vrs.de

 

Ein besonderer Service für die Fahrt zum Impfzentrum bietet wie bereits eingangs ausgeführt die GenoEifel an. Die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen der GenoEifel eG bieten älteren Menschen eine Mitfahrgelegenheit vom Wohnort nach Marmagen und zurück. 

Auch die Taxiunternehmen im Kreis Euskirchen stehen auch für Fahrten zum Impfzentrum zur Verfügung. Die Fahrzeuge erfüllen die hygienischen Bedingungen, die für den Transport die erforderliche Sicherheit vor Ansteckungen bieten können. Auch Krankentransportkapazitäten stehen zur Verfügung.

Die Kosten sind vom Impfling grundsätzlich selbst zu übernehmen. In besonderen Fällen besteht jedoch ein Anspurch für gesetzlich Krankenversicherte, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. 

Einen solchen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zur Corona-Impfung haben:

Personen mit Schwerbehinderung mit den Merkzeichen: - aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Bl (blind) oder
- h (hilflos) Pflegebedürftige in den Pflegegraden 4 oder 5
• Pflegebedürftige im Pflegegrad 3 bei besonderer Beeinträchtigung der Mobilität (u.a. Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G)

(weitere Informationen dazu unter: corona.kreis-euskirchen.de)

 

Was muss man mitbringen?

Folgende Unterlagen sollten Sie zur Impfung mitbringen: 

- Terminbestätigung, incl. aller von der Kreisverwaltung zugesandten Unterlagen

- Impfpass (falls vorhanden)

- Elektronische Gesundheitskarte (falls vorhanden)

- Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Herzpass, Allergiepass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste – falls vorhanden)

- Nachweis für die priorisierte Berechtigung zur Impfung (den erhalten Sie mit der Post nach der Terminvereinbarung).

Bitte nutzen Sie bereits auf der Anfahrt zum Impfzentrum Mund-/ Nasen Schutz oder FFP2 Masken. Im Impfzentrum ist die Nutzung von FFP2-Masken notwendig, die bei Bedarf vor Ort bereitgestellt werden können.

 

Wie ist der Ablauf im Impfzentrum?

Die Impfung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung und nur, wenn keine Komplikationen vorliegen. Das wird in einem Anamnese- und Einwilligungsbogen abgefragt, den Sie bitte gut durchlesen und ausgefüllt zur Impfung mitbringen.

Nach der Einlasskontrolle sind die Hände zu desinfizieren, verbunden mit einer berührungsloser Temperaturmessung (wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben.).

Die mitgebrachten Unterlagen des Impflings werden zur Registrierung benötigt. Je nach Auslastung der Impfstellen werden die Impflinge direkt den Impfstellen zugewiesen. Im Gebäude steht ein großer Wartebereich, der die erforderlichen Mindestabstände gewährleistet, zur Verfügung.

In der Impfstelle erfolgt die Impfung durch medizinisches Fachpersonal. Offene Fragen können im Bedarfsfall mit den dortigen Ärzten geklärt werden.Nach der Impfung wird ein rund 30-minütiger Aufenthalt im Nachbeobachtungsbereich empfohlen. Der Nachbeobachtungsbereich wird durch medizinisches Fachpersonal überwacht und durch ein Notfallteam unterstützt.

Der Impfstoff wird in den Oberarmmuskel gespritzt (i. m). Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zweimal verabreicht werden.Zwischen der 1. und der 2. Impfung sollten mindestens 3 Wochen (Comirnaty®-BioNTech/Pfizer) bzw. 4 Wochen (COVID-19 Vaccine Moderna®) liegen. Bei beiden Impfstoffen sollten zwischen den beiden Impfungen jedoch nicht mehr als 6 Wochen liegen. Bei der 2. Impfung muss der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung.

Die Studien zeigen bei den bisher verfügbaren Impfstoffen keine größeren Gefahren an. Leichte Neben-wirkungen sind bei Impfungen nichts Ungewöhnliches (z.B. Kopf- und Gliederschmerzen, leichtes Fieber, Müdigkeit und eine schmerzende Schwellung an der Einstichstelle). Meist ist das ein gutes Zeichen - das Immunsystem reagiert auf den Impfstoff. Achten Sie allerdings darauf, dass die Symptome nicht zu stark ausfallen und schnell wieder abklingen. Falls das nicht der Fall ist: Nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt auf.

Dass es in seltenen Fällen zu schwereren Nebenwirkungen kommt, lässt sich bei Impfstoffen nicht ganz ausschließen. In sehr seltenen Fällen ist es zu allergischen Reaktionen gekommen. Auch das ist für Impfstoffe nicht ungewöhnlich - und Mediziner können darauf reagieren. Wissen Sie von Allergien bei sich, sollten Sie das vor der Impfung ansprechen.

 

Warum sollte man sich impfen lassen?

Die bisher verfügbaren Impfstoffe haben nach den Angaben der Hersteller in den Studien eine hohe Wirksamkeit gezeigt. BioNTech und Moderna geben an, dass nach einer Doppelimpfung rund 95 Prozent einen Schutz vor einer Erkrankung hatten.

Es ist zur Zeit noch nicht klar, ob die Impfungen „nur“ vor einem schweren Krankheitsverlauf schützen oder ob die Mehrzahl der Geimpften im Falle einer Erkrankung auch andere nicht mehr ansteckt. Im Zweifel erleichtert die Impfung dem Körper zwar den Kampf gegen das Virus, man kann aber durchaus eine Zeit lang ansteckend für andere sein. Durch die Impfstoffe selbst kann man nicht an COVID-19 erkranken!

Die erste Immunität stellt sich zehn bis 14 Tage nach der ersten Impfung ein. Der vollständige Impfschutz stellt sich zehn bis 14 Tage nach der zweiten Impfung zu erwarten.

 

Wer kommt nach Ü80 dran?

Zur zweiten Kategorie mit hoher Priorität zählen:

- alle Menschen ab 70

- Menschen mit einem sehr hohen oder hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf - etwa Demenzkranke, Menschen mit Trisomie 21 und Transplantationspatienten

- enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren

- Mitarbeiter in stationären und ambulanten Einrichtungen für geistigbehinderte Menschen

- Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen mit hohem Kontaktrisiko – etwa Ärzte, Personal bei Blut- und Plasmaspendediensten oder Corona-Testzentren

- Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst, die zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur nötig sind

- Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften

- Polizisten und Ordnungskräfte, die zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung nötig sind (etwa bei Demonstrationen).

 

Zur dritten Gruppe gehören:

- alle Menschen ab 60

- stark Übergewichtige mit einem Body-Mass-Index über 30

- Menschen mit chronischer Nieren- oder Lebererkrankung

- Patienten mit Immundefizienz und HIV-Infizierte

- Menschen mit Diabetes, Herzerkrankungen oder Bluthochdruck

- Krebs- und Asthmakranke sowie Menschen mit Autoimmun- oder rheumatischen Erkrankungen

- Mitarbeiter von Verfassungsorganen, Regierungen und Verwaltungen, Streitkräften, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Justiz, sowie dem Lebensmitteleinzelhandel

- Erzieher und Lehrer
- Menschen in prekären Arbeitsbedingungen, wie etwa Saisonarbeiter

 

Die vierte Gruppe:

Im Anschluss können alle anderen Menschen geimpft werden. Man geht davon aus, dass die Impfungen dann auch in den Hausarztpraxen stattfinden können.

Anspruchsberechtigt sind generell alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich hier länger- fristig oder regelmäßig aufhalten. Aber auch diejenigen, die in bestimmten Gesundheits- oder Pflegeein- richtungen arbeiten, aber nicht in Deutschland wohnen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind die bisher verfügbaren Impfstoffe nicht zugelassen.

 

(Quelle: Kreis Euskirchen)

Alle Informationen können auch unter folgendem Link abgerufen werden: corona.kreis-euskirchen.de

 

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