Was bringt uns das neue Jahr 2021 ? Um das voraussagen zu können, müsste man hellsehen können. Keine besonderen wahrsagerischen Fähigkeiten benötigt man dagegen, um die Gebühren und Steuern in der Gemeinde Blankenheim zu berechen, die ab dem 1. Januar 2021 dem Bürger, z.B. für Abfallentsorgung oder Abwasser abverlangt werden. Hier eine Übersicht zur allgemeinen Information!

 

Gebühren

Die Gebühren, die eine Gemeinde erhebt, gelten nach der Gemeindeordnung NRW als vorrangige Einnahmequelle. Allerdings dürfen die Gebühren nicht wahllos festgesetzt werden, sondern müssen aufgrund des sog. Deckungsgebotes die voraussichtlichen Kosten decken.

Daher muss am Ende eines jeden Jahres eine sog. Gebührenbedarfsberechnung vorgenommen werden, nach der genau zu prüfen ist, ob und inwieweit der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührensatz die tatsächlichen Kosten deckt. Dabei erfolgt die Kalkulation für das neue Jahr aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre.

Und manchmal führt dies auch zu dem Ergebnis, dass in der Vergangenheit die tatsächlichen Kosten niedriger waren als vorher für die Gebühren veranschlagt, so dass dann für das neue Gebührenjahr die Gebühren gesenkt werden können. Andererseits muss die Gebühr angehoben werden, wenn die Einnahmen nicht kostendeckend waren.

Wie sieht es nun mit den verschiedenen Gebühren in der Gemeinde Blankenheim aus?

Abfall

Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2021 erfolgt auf der Basis der derzeitigen Anzahl der Abfallgefäße und der durchschnittlichen Abfallmengen der Jahre 2017 – 2019.

Die Berechnungen haben ergeben, dass die Gebühren für das neue Jahr unverändert bleiben können. 

Die Entsorgungstermine können wie immer dem Abfallkalender entnommen werden, der unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden kann. : Abfuhrkalender 2021. 

Wasser

Das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim muss ebenfalls die zu erhebenden Gebühren überprüfen.

Die Gebührenbedarfsberechnung hat ergeben, dass die Gebühren für die Standrohrausleihungen, und zwar die Mindestgebühr mit 15,00 €, die Tagesgebühr mit 0,50 €, die Aufstell- und Abbaugebühr mit 45,00 € und die Verbrauchsgebühr für die Wasserentnahmen über Standrohre mit 1,18 € je cbm sowie die Verbrauchsgebühr (außerhalb der Standrohrausleihungen) mit 1,18 € je cbm unverändert bleiben

Angehoben wurden die zählergrößenabhängigen Grundgebühren. Die monatliche bzw. jährliche Mehrbelastung, abhängig vom eingebauten Wasserzähler, stellt sich wie folgt dar:

Rund 98,5 % der Anschlüsse sind mit dem Wasserzähler Q3 = 4 cbm/h ausgestattet, so dass hier mit jährlichen Mehrkosten von 10,80 € gerechnet werden muss.

 

Eine Änderung hat sich im Übrigen auch bei den Anschlussgebühren ergeben. 

Wegen Ablauf der Kalkulationsperiode war es erforderlich, die Beiträge neu zu kalkulieren. Die Beiträge wurden auf der Basis des durchschnittlichen Aufwandes ermittelt, wobei als Kalkulationszeitraum die Jahre 2020-2025 herangezogen wurden.

Daraus ergaben sich folgende Beitragssätze je m2 Veranlagungsfläche:

- Wasseranschlussbeitrag von 2,76 € / m2 Veranlagungsfläche zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

- Kanalanschlussbeitrag von 10,03 € / m2 Veranlagungsfläche.

Die Beitragssätze werden damit im Vergleich zu den vorherigen Beiträgen der letzten Jahre angehoben

 

Abwasser

Auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser wurden die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser und Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben überprüft.

Hiernach bleibt die Gebühr für Schmutzwasser von 3,90 €/cbm unverändert.

Die Niederschlagswassergebühr wird von 0,66 €/m2 auf 0,62 €/m2 gesenkt. Entsprechend wird die Gebühr für Grund-, Drainage- und Kühlwasser von 0,91 €/cbm auf 0,86 €/cbm ebenfalls gesenkt.

Die Gebühren für die je cbm abgefahrenen Menge aus Kleinkläranlagen in Höhe von 98,00 € bzw. der Gebühr für die je cbm ausgepumpte / abgefahrene Menge aus abflusslosen Gruben in Höhe von 21,00 € bleiben ebenfalls unverändert

 

Friedhofswesen

Die Gebührensätze im Friedhofswesen können für 2021 unverändert bestehen bleiben.

Da weiterhin eine Überdeckung i.H.v. rd. 110.000,00 € im Friedshofshaushalt vorhanden ist, können weitere Maßnahmen auf den Friedhöfen und eventuell auch Arbeiten an einzelnen Trauerhallen finanziert werden.

Hinsichtlich der konkreten Arbeiten soll eine Vorberatung durch den noch zu bildenden Arbeitskreis Friedhof erfolgen. In dieser Runde soll auch der grundsätzliche weitere Umgang mit den gemeindlichen Trauerhallen einmal in den Blick genommen werden, da diese insgesamt aufgrund vermehrter Urnenbestattungen rückläufig genutzt werden. Es stelltt sich nämlich die Frage, ob die bisherige Anzahl an Trauerhallen in der Gemeinde überhaupt noch erforderlich ist und die hier entstehenden Kosten nicht vielmehr eingespart werden können. 

 

Winterdienst/Straßenreinigung

Der derzeitig in der Satzung festgelegte Gebührensatz beträgt 0,90 €/lfdm der anrechenbaren Frontlänge des Grundstücks, an dem die Winterräumung erfolgt.

Für das Kalkulationsjahr 2021 kann der Gebührensatz unverändert bestehen bleiben.

 

Steuern

Grund- und Gewerbesteuer

Hinsichtlich der von der Gemeinde Blankenheim von den Bürgern erhobenen Steuern gibt keine Änderung: 

Es gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) gilt ein Hebesatz von 650 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) gilt ein Hebesatz von 650 v.H.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 450 v.H. 

 

Hundesteuer

Die Hundesteuer bleibt unverändert. Es gelten weiterhin folgende Sätze:

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam

- nur ein Hund gehalten wird 60,00

- zwei Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund

- drei oder mehr Hunde gehalten werden 132,00 € je Hund

- ein gefährlicher Hund gehalten wird 600,00 €

- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 1.080,00 € je Hund.

Freilinger Infobox

  • Di 28.05.: Markt am Bürgerhaus, 15.30 -18.00 Uhr, mit Markt-Café ab 15.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

  

 

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