Thema Freibad - Informationen rund um die Bürgerbefragung

Nun kommt sie also...die Bürgerbefragung zum Thema Freibad Blankenheim. In seiner letzten Sitzung im alten Jahr am 11. Dezember 2014 einigte sich der Rat der Gemeinde Blankenheim auf den Inhalt des zu verteilenden Fragebogens und die Modalitäten der Befragung.

Der Fragebogen mit folgendem Inhalt soll am 7. Januar 2015 mit einem Anschreiben an alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Blankenheim im Alter ab 14 Jahren (spätester Geburtstermin 26.01.2001) versandt werden:

 

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Dieser Fragebogen soll ausgefüllt bis zum 26. Januar 2015 an die Gemeinde zurückgegeben werden. Hierfür wird ein portofreier Rücksendeumschlag mit versandt, der für die Rücksendung genutzt werden kann.
Die öffentliche Auswertung der Rücksendungen erfolgt in einer Sitzung des Arbeitskreises Freibad am 29. Januar 2015, an der jeder Interessierte teilnehmen kann.

Im Rahmen dieser Bürgerbefragung kann jeder stimmberechtigte Einwohner seine Meinung zu diesem Thema äußern.
Bitte nehmen Sie dieses Möglichkeit zur Meinungsbildung wahr und an dieser Bürgerbefragung teil. Zwar muss der Rat als politischer Entscheidungsträger letztlich einen Beschluss und damit eine verantwortungsbewusste Entscheidung über die Zukunft des Freibades treffen. Nichts desto trotz soll das Ergebnis der Befragung eine Grundlage für die Abstimmung im Rat sein, die in jedem Fall mit entsprechenden Konsequenzen verbunden sein wird (Sanierung bzw. Neubau des Freibades oder Schließung und Rückbau mit den jeweiligen finanziellen Folgen).
Das tatsächliche Meinungsbild und der mehrheitliche Wille in der Bevölkerung spielt für diese weitreichende Entscheidung eine große Rolle, wobei dies allerdings nur bei einer hohen Beteiligungsquote auch repräsentativ und aussagekräftig sein kann. Daher ist eine möglichst hohe Teilnahme der Bevölkerung nicht nur wünschenswert, sondern unbedingt erforderlich, um das Stimmungsbild für eine sachgerechte Entscheidung über die Zukunft des Freibades einzubeziehen.

Für all diejenigen, die sich vor ihrem Votum noch einmal umfassend über das Thema Sanierung Freibad Blankenheim und die Sachlage informieren möchten, sind nachfolgend noch einmal die wichtigsten Punkte aufgeführt. Dabei wird vor allem auf die Frage der Fianzierbarkeit, die allgemeine Haushaltssituation und die Konsequenzen für die Finanzen der Gemeinde und damit auch jedes einzelnen Bürgers eingegangen. 

 

a) Das Thema Freibad im Gemeinderat

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Über das inzwischen über 50 Jahre alte Freibad und dessen Sanierungsproblematik wird schon seit Jahren in den politischen Gremien mit unterschiedlichster personeller Zusammensetzung kontrovers diskutiert.
Während auf der einen Seite die Sanierung bzw. eine u.U. sogar notwendige Neugestaltung im Hinblick auf die bisher in die Diskussion eingebrachten Kosten nicht zuletzt wegen der mehr als prekären Haushaltslage der Gemeinde abgelehnt wurde (die in den Raum gestellten Zahlen schwankten in den letzten Jahren zwischen 1,5 Mio und 3,2 Mio für eine Sanierung), setzt man sich auf der anderen Seite für die Erhaltung des Freibades ein.
So gründete sich im März 2013 die Interessengemeinschaft Freibad Blankenheim. Diese Bürgerinitiative wurde in den Arbeitskreis Freibad, der im Juli 2013 ins Leben gerufen wurde, einbezogen.

Eine politische Entscheidung über eine grundlegende Sanierung wurde in den vergangenen Jahren immer wieder verschoben (s.a. Bericht vom Februar 2014). Die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen hat man indes durchgeführt, um den Betrieb des Bades aufrecht zu erhalten. Dies reichte aber letztes Jahr dann nicht mehr aus. Wegen zu großer gesundheitlicher Gefahren durch und im maroden Bad blieb das Freibad im Jahr 2014 geschlossen.

Dabei hatte man eine notwendige umfassende Sanierung eigentlich schon vor über 10 Jahren auf den Weg bringen wollen.

Bereits im Dezember 2001 wurde im Rat beschlossen, eine Beratungsfirma mit einer "Objektkonzeption für die Modernisierung des Freibades" zu beauftragen. Dieses Konzept wurde dann Mitte 2002 vorgelegt und enthielt eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und ein Planvorschlag für die zu diesem Zeitpunkt notwendigen Umbau bzw. Modernisierungsmaßnahmen. Diese Pläne, die eine Instandsetzung des bestehenden Freibades und die Errichtung eines Hallenbades im Bereich des Nichtschwimmerbeckens vorsahen, wurden im September 2002 den politischen Gremien vorgelegt und erläutert.
Laut dieses Gutachtens wären die durchschnittlichen Zuschüsse für Freibad und Lehrschwimmbecken in den Jahren 1999 bis 2003 von rund 181.000 € pro Jahr nach einer Sanierung auf rund 123.000 € zu reduzieren gewesen bei geschätzten Besucherzahl von rund 35.000 pro Jahr in einem neu sanierten Bad (in den Jahren 1999 bis 2002 besuchten durchschnittlich rund 11.500 Besucher das alte Bad bei einem durchschnittlichen Zuschuss von 140.000 € und Einnahmen durch Eintritte von rund 17.000 € in diesen Jahren für das Freibad). Auch die Frage der Bezuschussung der Baumaßnahme durch die Bezirksregierung Köln bzw. das Land Nordrhein-Westfalen wurde erläutert. Umgesetzt wurden diese Sanierungspläne damals jedoch nicht.

Im März 2004 wurde dann in einer erneuten Vorlage zum Sachstand bzw. Situation im Freibad festgestellt, dass ein erheblicher Wasserverlust zu verzeichnen sei. In den Jahren 2000 bis 2003 hatte sich der Wasserverbrauch des Freibades von rund 10.000 cbm auf rund 21.000 cbm nahezu verdoppelt. Das durchschnittliche Defizit allein für den Freibadbetrieb für die Jahre 1999 bis 2003 lag damals bei rund 135.000 € pro Jahr.

Ende März 2009 beschloss der Haupt-und Finanzausschuss die Übernahme einer Großwasserrutsche der Stadt Euskirchen für einen kalkulierten Gesamtwert von 76.000 €. Die tatsächlichen Kosten betrugen nach Fertigstellung der Rutsche dann über 90.000 € (s.a. Vorlage 332/2011)

Im Februar 2010 wurde ein Beschlussvorschlag eingebracht, der vorsah, mit den Fördergeldern aus dem Konjunkturpaket II (350.000 €) sowie fremdfinanzierter Mittel vom Kapitalmarkt (850.000 €) und einem inneren Darlehn von 300.000 € vom Eigenbetrieb Forst ein Edelstahlbecken zum kalkulierten Höchstwert von 1,5 Mio. € einzubauen. Dieser Antrag wurde u.a. wegen des nicht abschätzbaren Höchstwertes und des Umstandes, dass die Fördergelder eigentlich für die energetische Sanierung der Grundschulen vorgesehen waren, mehrheitlich abgelehnt. Man beschloss dann vielmehr, die Verwaltung zu beauftragen, erst einmal weitere Konzepte zu erstellen.

Im März 2010 wurde dann seitens der Verwaltung in einer erneuten Vorlage umfassend dargestellt, in welchem stark sanierungsbedürftigen Zustand sich das 1962/1963 gebaute Freibad befindet. Auch hier wurden wiederum die voraussichtlichen Kosten für den Einbau einer Edelstahlwanne dargelegt, wobei unter Einbeziehung der Sanierung des Kinderbeckens dieses Mal eine geschätzte Gesamtsumme von rund 2,1 Mio von der Sanierungsfirma Berndorf, Bäderbau ermittelt wurde, mit der man Kontakt aufgenommen hatte, da diese Firma u.a. die Bäder der Stadt Heimbach und Stadt Münster saniert hatte.

Im Frühjahr 2013 wurde schließlich die Wasserwelt Projekt GmbH mit einer Voruntersuchung der Gestaltungsmöglichkeiten des Blankenheimer Freibades einschließlich der Schätzung der damit verbundenen Kosten sowie der Erstellung einer Investorenmappe für das Freibadgrundstück beauftragt. Beides wurde Ende Mai 2013 der Öffentlichkeit in der Ratssitzung präsentiert. Es wurden dabei drei verschiedene Konzeptvarianten für die Sanierung beschrieben, für die dann insgesamt Kosten von 1,9 Mio, 2,4 Mio und 2,8 Mio ermittelt wurden.

In der Sitzung im Juli 2013 wurde u.a. dann der Beschluss gefasst, dass das Freibad Blankenheim im jetzigen Zustand nach Ende der Saison 2013 aus Sicherheitsgründen nicht wieder geöffnet werden kann. Mehrheitlich wurde auch beschlossen, dass der Bau eines Hallenbades aus Kostengründen ausscheidet.
Der Rat beschloss weiter, dass die Verwaltung mit der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH, Essen, Kontakt aufnehme und von dieser prüfen lasse, ob eine Sanierung der bestehenden Freibadanlage möglich sei und wie hoch die zu veranschlagenden Kosten seien. Mit der Interessengemeinschaft für das Freibad (die sich wie bereits beschrieben zwischenzeitlich gegründet hatte) wurde eng zusammen gearbeitet. Zudem wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit Vertretern der Fraktionen, der Verwaltung und der Interessengruppe gebildet.

Im August 2013 wurde der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens erteilt, der die Beurteilung des Beckens, der Sprunganlage, der Wasseraufbereitungsanlage und des Beckenumgangs im Hinblick darauf, ob und unter welchen Bedingungen eine Fortführung des Betriebes der bestehenden Freibadanlage möglich sei, enthielt. Zusätzlich wurde eine Aussage zu den im Frühjahr 2013 extern erstellten Konzepten zur Umgestaltung der Freibadanlage gemacht.

Ende Februar 2014 fand eine Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses in der Aula des Schulzentrums Blankenheim statt, in der als einziger Tagesordnungspunkt dieses erstellte Gutachten stand.
(Das Gutachten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH ist öffentlich zugänglich und kann unter folgendem Link: Gutachten Freibad eingesehen werden. Auf insgesamt 61 Seiten kann man sich dort nach einer umfassenden Bestandbeschreibung detailliert über Mängelbild, Sanierungsmöglichkeiten, Konzepte und geschätzte Sanierungskosten informieren. Nach einem Fazit werden am Ende des Gutachtens auch klare Empfehlungen für die weitere Handlungsweise ausgesprochen.)

 

b) Sachlage nach dem letzten Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Badewesen GmbH, Stand Dezember 2013

Der Gutachter, Herr Dipl. –Ing. Kurt Pelzer, Sachverständiger für Bäderbau der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH, trug in der Sitzung im Februar 2014 eine Bestandsaufnahme und Analyse auf der Grundlage dieses Gutachtens vor.

Er erläuterte die Ergebnisse und beantwortet auch Fragen aus der Mitte des Ausschusses, der IG Freibad und der erschienenen Zuhörer.

Zunächst führte er allgemeine Fakten zum Freibad aus (z.B. Lage in einer engen Tallage mit eingeschränkter Besonnung durch Berghänge, vergleichsweise sehr wenig Besucher des Freibades, Bedeutung für den Tourismus und die Schulen). Das Freibad sei in einem sehr schlechten Zustand, zumal sich das Mehrzweckbecken in einer extremen Schieflage befände, da es sich an einer Seite deutlich gesenkt habe. Es sei ein extrem hoher Wasserverbrauch zu verzeichnen. Vor einer Sanierung müsse erst die Ursache für diese Schieflage (gutachterlich) geklärt werden. Befürchtet wird eine Unzulänglichkeit des Untergrundes, der u.U. ohne technische Konstruktion (z.B. Pfahlgründung) für ein neues Bad nicht tragfähig sein könnte. Solange dies nicht geklärt ist, kann eine Sanierung unter Verwendung der Altsubstanz nicht vorgenommen werden.

Der Gutachter ging im Laufe der Sitzung auch auf die drei vorgelegten Sanierungskonzepte der Firma Wasserwelten und die unterschiedlichsten Sanierungsvarianten (z.B. Edelstahlbecken oder Sanierung durch Folien, Anstriche, Kunststoffauskleidung u.ä.) ein. Hinsichtlich der Berechnung der Kosten wurde festgestellt, dass einige Kostenansätze (z.B. Baunebenkosten) in den Konzepten knapp oder zu niedrig angesetzt seien.
Auf Nachfrage aus den Reihen der Zuschauer bestätigte er, dass für eine Sanierung des Freibades inklusive der Hochbauten, also der Sanitäranlagen, mit einem Betrag von ca. 2,5 Millionen gerechnet werden müsse. Diese ebenfalls notwendigen Sanierungs-und/oder Neubaukosten sind in den Sanierungskonzepten nämlich nicht berücksichtigt und müssten zusätzlich ermittelt werden.
Er empfahl letztlich für eine Sanierung im Hinblick auf die geringen Besucherzahlen eine erhebliche Verkleinerung des Bades. Dies würde aber u.U. auch den Wegfall der 10m Sprungturmanlage bedeuten, die in einem kleinen Bad nicht mehr einbezogen werden kann. Dies führt dann andererseits auch zu einem Attraktivitätsverlust des Freibades.

Im Hinblick auf die Ergebnisse dieses Gutachtens wurde dann Anfang November 2014 nach mehreren Sitzungen des Arbeitskreises letztendlich der Fragebogen für die Bürgerbefragung erstellt. Hierzu hatte man sich aufgrund unterschiedlicher Beurteilung des tatsächlichen Kostenaufwandes durch die Arbeitskreismitglieder für den für einen Weiterbetrieb erforderlichen Neubau eines verkleinerten Freibades (Variante 1) von einem Betrag von 2,2 Mio € und jährlichen Folgekosten von 200.000 € pro Jahr für das Bad geeinigt.
Im Fall der Schließung (Variante 2) des Bades wird für den vollständigen Rückbau mit einmaligen Kosten von geschätzten 370.000 Euro gerechnet, zu denen jährliche Pflegekosten von 3.500 Euro gerechnet werden.

 

c) Mögliche Finanzierung einer Freibadsanierung

Nach Aussage der Verwaltung können für eine Sanierung des Freibades durch die Gemeinde derzeit keine öffentlichen Fördermittel geltend gemacht werden (weder Mittel aus der Sportstättenförderung, noch eine Förderung nach EFRE-Europäischer Fonds für regionale Entwicklung bzw. ELER-Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums noch aus dem europäischen LEADER-Fördertopf, falls die Eifel als LEADER-Region 2015 wieder ausgewählt wird, noch aus Städtebauförderungsmitteln). Die Gemeinde müsste also die angesetzten Sanierungsmittel durch Kreditaufnahme selbst stemmen. Die Folgekosten von mindestens 200.000 € würden die Kosten für Kapitalkosten (Tilgung und Zinsen) und Abschreibung enthalten und den Betrag, der bisher für das Freibad im Haushalt angesetzt wurde (ca. 150.000 €) noch um ca. 50.000 € übersteigen.

Diskutiert wurde zum Teil auch, die Finanzmittel für den Neubau des Freibades aus den Töpfen des Forstbetriebes zu entnehmen. Der gemeindliche Forstbetrieb als eigenständiger Betrieb der Gemeinde Blankenheim verfügt derzeit über liquide Mittel (Verrechnungskonto bei der Gemeindekasse) in Höhe von rd. 3.500.000 €. Die Entnahme von Eigenkapital des Eigenbetriebs Forst ist nach § 10 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW allerdings nur zulässig, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben und die erforderliche Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs nicht gefährdet werden. Vor der Beschlussfassung des Rates nach § 4 Buchstabe d) Eigenbetriebsverordnung NRW (Verminderung des Eigenkapitals zugunsten der Gemeinde) sind der Betriebsausschuss und die Betriebsleitung zu hören. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Eigenbetrieb mit relativer finanzieller Unabhängigkeit von der Kernverwaltung nachhaltig seine Aufgaben erfüllen kann. Das Eigenkapital von Eigenbetrieben sollte daher nur in dringenden Ausnahmefällen herangezogen werden. 

 

d) Allgemeine Finanzsituation der Gemeinde Blankenheim und Auswirkungen einer Sanierung des Freibades

Der jährliche Haushalt schließt jährlich mit einem Defizit von rund 4 Millionen ab. Nicht berücksichtigt sind dabei Maßnahmen, die das Defizit noch größer werden lassen. Die Gemeinde Blankenheim hat mit einer pro Kopf Verschuldung von 3.566,22 € schon jetzt den dritthöchsten Verschuldungswert pro Einwohner im Kreis Euskirchen (Durchschnitt für den Kreis 2.884,88 €, s. Angaben des statistischen Landesamtes Information und Technik Nordrhein-Westfalen). Weitere Kreditaufnahmen würden diesen Verschuldungswert weiter erhöhen. Bei einer unveränderten Haushaltsführung droht der Gemeinde ein sog. Haushaltssicherungskonzept.

Für jeden öffentliche Haushalt besteht nach der Gemeindeordnung die Pflicht zum Haushaltsausgleich, die öffentlichen Ausgaben müssen also grundsätzlich durch entsprechende Einnahmen gedeckt werden. Ansonsten kommt es zu  Haushaltsdefiziten, also zum Abbau von Eigenkapital und damit zum Verlust von kommunalem Vermögen. 

Eine defizitär handelnde Gemeinde gerät dann in die sogenannte Haushaltssicherung, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren ihre Rücklage um mehr als 5 % verringert. Nach den derzeitigen Planungen wird die Gemeinde spätestens im Jahr 2016 aufgrund des Verzehrs des Eigenkapitals ins HSK „abgleiten" (s. dazu die Ausführungen zur Beschlussfassung über den Haushalt 2013, Vorlage 35/2013)
Landet eine Gemeinde in der Haushaltssicherung, muss sie nach § 76 Abs. 2 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept über einen 10jahreszeitraum aufzustellen. Das Haushaltssicherungskonzept stellt eine gesetzlich erzwungene Haushaltskonsolidierung auf kommunaler Ebene dar. Dabei besteht die Pflicht, den Haushalt so schnell wie möglich auszugleichen, spätestens aber bis zum Ende des festgelegten Zeitraums (allgemein zum Thema Haushaltssicherungskonzept s.a. www.Haushaltssteuerung.de.)

Die Gemeinde muss dabei darlegen, wie sie den Haushaltsausgleich innerhalb des Finanzplanungszeitraumes wieder erreichen kann. Hierzu sind in aller Regel massive Steuererhöhungen notwendig (die Steuersätze im Haushaltjahr 2014 betrugen laut Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenheim für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 350 v.H., für die Grundsteuer B (Grundstücke) 450 v.H. und für die Gewerbesteuer 426 v.H.). Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, d.h. des Kreises.

Im Fall eines genehmigten HSK kann die Gemeinde nach den Vorgaben aus dem Haushaltsplan weiter arbeiten wie bisher. Geschieht dies nicht, wird das HSK also nicht genehmigt, dann gilt § 82 GO NRW (= vorläufige Haushaltsführung) und die Gemeinde muss dann unter strengen Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung arbeiten, sog. Nothaushalt. Nach § 82 GO sind dann nur noch Zahlungen möglich, wozu die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Alle freiwilligen Aufgaben (z.B. Museen, Bibliotheken, Jugendeinrichtungen Sportplätze und eben auch Freibäder) sind dann nicht mehr zulässig. Eine Verletzung dieser strengen Vorgaben hat sogar strafrechtliche, disziplinarrechtlich und auch haftungsrechtliche Konsequenzen zur Folge (vgl. auch die Ausführungen des Kämmerers Erwin Nelles in der Vorlage 56/2013). Die vorläufige Haushaltsführung führt nicht nur zu Einschränkungen bei konsumtiven Zahlungen, sondern hat auch Auswirkungen auf die geplanten Investitionen der Kommune.

Die Einschränkung trifft damit vor allem Investitionsprojekte. Wurden für sie im Vorjahr weder Mittel noch Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung gestellt, so können sie unter der vorläufigen Haushaltsführung nicht begonnen werden. Das kann manchmal zu Kostensteigerungen führen, so dass die vorläufige Haushaltsführung auch mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sein kann (vgl. Ausführungen zur vorläufigen Haushaltsführung auf KommunalWiKi).

Oberstes Ziel des gemeindlichen Handels und damit auch der gemeindlichen Haushaltsplanung muss es also sein, den Haushalt der Gemeinde auszugleichen und eine eingeschränkte Haushaltsführung und damit auch die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung zu vermeiden.

 

Vor diesem gesamten Hintergrund muss die Frage der Sanierung oder Schließung eines Freibades von jedem einzelnen für sich beantwortet werden.

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