Der Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim bietet auch im Forstwirtschaftsjahr 2017, das am 1.10.2016 beginnt, wieder Brennholz zum Kauf an, und das in diesem Jahr erfreulicherweise zu gesenkten Preisen. Die Brennholzbestellung muss bis zum 10. November schriftlich bei der Gemeinde vorliegen. 

Brennholz-Bild

Wer in seinem eigenen Heim mit Holz heizt und für die kommenden Heizperioden noch einen Vorrat an Brennholz benötigt bzw. anlegen möchte, der kann ab sofort beim Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim wieder Brennholz bestellen.

Wer Interesse hat, wird gebeten, seine Bestellung bis zum 10. November 2016 beim Forstbetrieb abzugeben, und zwar unbedingt schriftlich. Danach können aus organisatorischen Gründen keine Erwerbswünsche mehr berücksichtigt werden.

Die Bestellformulare erhält man beim Forstbetrieb (Rathaus), im Bürgerbüro (Ahrstraße), dem jeweils zuständigen Forstbediensteten oder der Ortsvorsteherin. Zudem sind in mehreren Ausgaben des Bürgerbriefes Formulare abgedruckt.

Der Vordruck kann aber auch auf der Internetseite der Gemeinde Blankenheim heruntergeladen werden.

Für die Bestellung ist folgendes zu beachten: das Holz wird ausschließlich als Langholz (baumlang oder Abschnitte) gerückt ab Weg angeboten. Die Preise sind in diesem Jahr erfreulicherweise gesenkt worden und betragen ab dem 1.10.2016 nun 49,00 € incl. Mehrwertsteuer pro Festmeter für das Laub-Brennholz (bisher 52,00 € ) und 35,00 € für das Nadel-Brennholz (bisher 38,00 €). 

Im Gemeindewald steht Laub-Brennholz in ausreichender Menge zur Verfügung, so dass keine Mengenobergrenze je Bestellung festgesetzt ist. Auch Auswärtige können beim gemeindlichen Forstbetrieb Brennholz beziehen. 

Nadel-Brennholz wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mengen abgegeben. 

Brennholz am Wegesrand darf nur einschneiden, wer Erfahrung beim Umgang mit der Motorsäge hat. Hierfür ist Mindestvoraussetzung, dass ein Nachweis der Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang nachgewiesen werden kann. Zwischen Brennholzbezieher und Personen, die das Brennholz am Weg einschneiden, muss keine Personenidentität bestehen. Der Brennholzbezieher ist jedoch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass:

- die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden (z.B. Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung

- geeignete Geräte und Maschinen mit funktionssicheren sicherheitstechnischen Einrichtungen verwendet werden

- biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle, Sonderkraftstoffe und Hydraulikflüssigkeiten eingesetzt werden

Sobald das Brennholz zur Vorzeigung und Abfuhr bereit steht, wird der Brennholzkäufer benachrichtigt. 

Bürger, die Interesse am Erwerb von Nadel-Brennholz, Eichen-Pfahlholz oder Nutzholz (z.B. Rohholz für Bauzwecke, Derbstangen) haben, werden gebeten, sich unmittelbar an die örtlich zuständigen Forstbediensteten (Herr Heller, Tel.: 0170-7570640, Herr Ritterbach, Tel.: 0170-7571209 oder Herr Peulen, Tel.: 00170-5871086) zu wenden. Diese Sortimente werden je nach Verfügbarkeit bereit gestellt.

Weitere Informationen können unter 02449-87 209 bei den Mitarbeitern des Forstbetriebes eingeholt werden.

Der Forstbetrieb empfiehlt: Profitieren Sie von den abgesenkten Brennholzpreisen und füllen Sie Ihr Brennholzlag jetzt auf. Der Winter kommt bestimmt!

 

 

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