Der Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim bietet den Einwohnern unserer Gemeinde auch im Forstwirtschaftsjahr 2016, das am 1.10.2015 beginnt, wieder Brennholz zum Kauf an. Die Brennholzbestellung muss bis zum 23. Oktober schriftlich bei der Gemeinde vorliegen.

Brennholz-Bild

Wer in seinem eigenen Heim mit Holz heizt und für die kommenden Heizperioden noch einen Vorrat an Brennholz benötigt bzw. anlegen möchte, der kann ab sofort beim Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim wieder Brennholz bestellen.

Wer Interesse hat, wird gebeten, seine Bestellung bis zum 23. Oktober 2015 beim Forstbetrieb abzugeben, und zwar unbedingt schriftlich. Danach können aus organisatorischen Gründen keine Erwerbswünsche mehr berücksichtigt werden.

Die Bestellformulare erhält man beim Forstbetrieb (Rathaus), im Bürgerbüro (Ahrstraße), dem jeweils zuständigen Forstbediensteten oder der Ortsvorsteherin. Zudem sind in mehreren Ausgaben des Bürgerbriefes Formulare abgedruckt.

Der Vordruck kann aber auch auf der Internetseite der Gemeinde Blankenheim heruntergeladen werden.

Für die Bestellung ist folgendes zu beachten: das Holz wird ausschließlich als Langholz (baumlang oder Abschnitte) gerückt ab Weg angeboten. Der Preis beträgt 52,00 € incl. Mehrwertsteuer pro Festmeter, was umgerechnet einem Raummeterpreis von 36,40 € entspricht.

Eine eigene Aufarbeitung von Brennholz im Gemeindewald (sog. Selbstwerbung), wird nur noch gewerblichen Abnehmern gestattet, u.a. wegen der Anforderungen des PEFC-Zertifizierers.

Einwohner, die Interesse am Erwerb von Nadel-Brennholz, Eichen-Phahlholz oder Nutzholz (z.B. Rohholz für Bauzwecke, Derbstangen) haben, werden gebeten, sich unmittelbar an die örtlich zuständigen Forstbediensteten (Herr Heller, Tel.: 0170-7570640, Herr Ritterbach, Tel.: 0170-7571209 oder Herr Peulen, Tel.: 00170-5871086) zu wenden. Diese Sortimente werden je nach Verfügbarkeit bereit gestellt. 

Weitere Informationen können unter 02449-87 209 bei den Mitarbeitern des Forstbetriebes eingeholt werden. 

Was im Übrigen zu beachten ist, kann in der Bekanntmachung des Forstbetriebes unter der Rubrik Aushang Gemeinde nachgelesen werden.

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