Interessenten für ehrenamtlichen Streitschlichterposten gesucht 

98207

Die Gemeinde Blankenheim besetzt ab Juni 2015 das Schiedsamt neu. Dazu werden ab sofort Interessenten für die Stelle des Schiedsmannes bzw. der Schiedsfrau gesucht. Dort was steckt hinter dem Begriff des Schiedsamtes und der außergerichtlichen Streitschlichtung?

Ein alltägliches Bespiel. Zwei Nachbarn streiten sich. Der Ast eines Baumes wächst über die gemeinsame Grundstücksgrenze. Der Streit eskaliert. Die Nachbarn beleidigen und bedrohen sich. Die Polizei wird gerufen. Eigentlich eine Bagatellstreitigkeit,die oft ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor Gericht gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen wird.

Mancher steht am Ende dieses Weges, trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils, dann aber letztlich doch vor einem Scherbenhaufen. Denn die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschlichen Beziehungen sind aber oftmals für immer zerstört.

Hier stellt sich die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für die Beteiligten sinnvoller wäre.  

Der Gang zum Schiedsamt ist in vielen dieser Fällen eine Alternative zur Strafanzeige (für bestimmte Delikte ist eine Schiedsamtsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage vorgeschrieben). Wird bei Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Nachbarschaftsstreit sofort die Polizei informiert, hat das automatisch eine Anzeige zur Folge.

Beim Schiedsamt wird es den gegnerischen Parteien dagegen ermöglicht, einen Streit ohne Polizei und Justiz zu schlichten.

streitschlichtung

Die Schiedsfrauen- und männer, von denen in Nordrhein-Westfalen über 1250 tätig sind, helfen in festgefahrenen Konfliktsituationen und brechen durch Verhandlungsgeschick verhärtete Fronten auf, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.  

Ein Papierkrieg findet dabei nicht statt. Das Verfahren beim Schiedsamt ist denkbar unbürokratisch. Es wird eingeleitet durch einen Antrag, der den Namen und die Anschrift der Parteien, sowie den Gegenstand der Verhandlung enthält. Er kann der Schiedsperson schriftlich eingereicht oder vor ihr mündlich zu Protokoll gegeben werden. Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen.

Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien haben Gelegenheit sich auszusprechen. Ist man sich einig, wird ein Vergleich geschlossen, den beide Parteien unterschreiben. Dadurch ist der Vergleich rechtswirksam und 30 Jahre vollstreckbar, wie ein Urteil vor Gericht, also ein denkbar unkompliziertes Verfahren der Streitschlichtung. 

Sollte ein Schlichtungs-/Sühneversuch bei einer Schiedsperson trotz aller Bemühungen dagegen nicht erfolgreich verlaufen, erhalten die Beteiligten darüber eine amtliche Bescheinigung, die eine Klage vor Gericht ermöglicht. Erklärt die Staatsanwaltschaft, sofern sie über den Sachverhalt informiert ist, dann ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, wird die Tat durch den Staat verfolgt.

Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch. Auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten, an Wochenenden und Feiertagen ist ein Schiedsgericht erreichbar.

Für eine Schlichtungsverhandlung kommen Straftaten wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch in Frage. Mögliche Zivilstreitigkeiten sind Konflikte unter Nachbarn, Verletzungen der persönlichen Ehre und sonstige Fälle, bei denen es um Ansprüche bis zu einem Wert von 600 Euro geht.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen; für ca. 40 Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten evtl. auch noch teilen.

Das Schiedsamt wird von der Gemeindevertretung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. 

Und welche Voraussetzung muss man als Schiedsperson mitbringen ? Man sollte älter als dreißig Jahre, aber jünger als siebzig Jahre sein und im Schiedsamtsbezirk (also in der Gemeinde Blankenheim) wohnen. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber: gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit und eine gewisse Schreibgewandtheit für die Abfassung der schriftlichen Vergleichsprotokolle.

Haben Sie Interesse an diesem interessanten und verantwortungsvollen Amt ?

Dann melden Sie sich bis zum 10.01.2015 bei der Gemeinde Blankenheim. Herr Hoss (Tel.: 02449- 87 111) gibt Ihnen gerne nähere Auskunft. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Freilinger Infobox

  • Sa 4.05. - Mo 6.05.: Freilinger Kirmes 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

  

 

Geschirrverleih

(für Geschirrservice anklicken)

Letzte Kommentare (bitte ohne Emojis)

  • Simon Hellenthal, 3 Wochen her Lesen
    Mein aufrichtiges Beileid zum Verlust...
  • Bernd Neuendorf, DFB..., 4 Wochen her Lesen
    Wir vom DFB begrüßen diese...
  • Maria, 4 Wochen her Lesen
    April, April
  • Simon Hellenthal, 4 Wochen her Lesen
    Danke für die Info
  • Monika Kropp, 4 Wochen her Lesen
    Meine Vorfreude für den Abend wurde...

Allgemeine Termine

Keine Veranstaltungen gefunden

Marktplatz

Stepper
( / Ich verschenke)

Stepper
22.04.2024

Feriendorf Freilingen
( / Ich verkaufe)

Feriendorf Freilingen
21.04.2024

Ortsvorsteher

(für Nachricht einfach anklicken)

 

Abfallkalender

 

 

 

 

 

 

 

Mängelmeldung

 

 (bei Schäden/Mängel in der Ortslage anklicken) 

(bei defekter Straßenbleuchtung anklicken) 

Blühstreifenpate

Jetzt "Blühstreifen-Pate" werden !

Werbung