Nutzungsgebührenordnung Bürgerhaus Freilingen

Als Ergänzung und aufgrund der Haus- und Benutzungsordnung wird folgende Nutzungsgebührenordnung erlassen:

Hinsichtlich der Kosten für die Benutzung des Bürgerhauses besteht grundsätzlich folgende Regelung :

(1) Erfolgt die Nutzung einmalig durch ein Mitglied eines dem Vereinskartell angeschlossen Vereins und erfolgt sie aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit im Hinblick auf einen gemeinnützigen Zweck, so wird kein Nutzungsentgelt erhoben.

(2) Handelt es sich um eine regelmäßige, wiederkehrende Veranstaltung im vorgenannten Sinne und von vorgenannten Personen, so ist lediglich ein Pauschalbetrag zu entrichten, der im Ansatz die tatsächlichen  Verbrauchskosten für Wasser, Strom und Heizung sowie die Endreinigungskosten abdecken soll. Er wird im Einzelfall entsprechend der verursachten Nutzungskosten vom Vorstand des Vereinskartells Freilingen festgelegt.

(3) Bei einer einmalige Nutzung im Rahmen einer privaten Veranstaltung ist eine Nutzungsgebühr von  50 € zu entrichten, zusätzlich die entstandenen Nebenkosten ( Strom / Wasser / Heizung nach Zählerverbrauch und Reinigungskosten von pauschal 20 €).
Die Gebühr für die Raumnutzung sowie die entstandenen Nebenkosten sind spätestens 8 Tage nach der Veranstaltung zu entrichten.
Vor der Nutzung ist beim Vereinskartell eine Kaution in Höhe von 100 € zur Absicherung von eventuellen Schäden zu hinterlegen, die nach Abnahme der Räumlichkeit durch das Vereinskartell und Zahlung der Nutzungsgebühr inklusive sämtlicher Nebenkosten zurückerstattet wird.

Wird das Bürgerhaus von Tanzgruppen im Hinblick auf den Tanzspiegel gebucht, so wird eine Gebühr von 15,00 € für eine Stunde, für jede weitere direkte Folgestunde 10,00 € berechnet.

(4) Bei einer regelmäßigen, vereinsmäßig organsierten Nutzung erfolgt die Berechnung der zu entrichtenden Nutzungsgebühr nach der tatsächlichen Nutzung der Räumlichkeiten, und zwar stundenweise, wobei eine angefangene Stunde nach einen Zeitraum von 15 Minuten als volle Stunde gerechnet wird. 
Hier wird vorbehaltich einer anderweitigen Absprache grundsätzlich eine Nutzungsgebühr von 6 € pro Stunde erhoben. Darin enthalten sind die Kosten für die Endreinigung.

Bei einer rein kommerziellen Nutzung, erfolgt eine individuelle Absprache. 

Notwendige außergewöhnlicher Reinigungsmaßnahmen, die durch die Nutzung verursacht worden sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. 

(5) Mögliche Sondervereinbarungen hinsichtlich der Nutzung und der Nutzungsgebühr, die von der vorgenannten Regelung abweichen, bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes des Vereinskartells.

Stand: 2022

Geschirrverleih

(für Geschirrservice anklicken)

Ortsvorsteher

(für Nachricht einfach anklicken)

 

Blühstreifenpate

Jetzt "Blühstreifen-Pate" werden !