„Politische Grabenkämpfe“...werden auf dieser Internetseite grundsätzlich nicht dargestellt. Hier werden politisch neutral der für die Bürger bedeutsamen Ergebnisse der Blankenheimer Ratsarbeit wiedergegeben. Aber nicht zuletzt im Hinblick auf die jüngsten, nicht unerheblichen Abgaben- und Gebührenerhöhungen in unserer Gemeinde muss einmal ein persönlicher Bericht von mir als Mitglied dieses Rates zu der Sondersitzung des Gemeindesrates am 25. Januar und dem sehr kontrovers diskutierten Thema „Ratsverkleinerung“ erlaubt sein...

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Blankenheim ist eine eher kleine nordrheinwestfälische Kommune mit ca. 8.500 Einwohnern, verteilt auf 17 verschiedene Ortschaften mit jeweils herausragenden Besonderheiten und eigenen, lange vor der kommunalen Neugliederung 1969 gewachsenen dörflichen wie kulturellen Strukturen. Letztlich bilden die einzelnen Dörfer aber nun einmal eine gemeinsame Kommune. Deren politisches Entscheidungsgremium, der Rat, ist mit Bürgern aus der Gemeinde besetzt.

Dabei sind die einzelnen Orte unterschiedlich stark vertreten. Freilingen z.B. hat zwei Vertreter im Rat, Blankenheim als größter Ort der Gemeinde gleich 5 (wobei ein gewähltes Mitglied sein Mandat aber aus Protest nicht so richtig wahrnehmen möchte, aber dies ist eine andere Geschichte), Mühlheim kann nur mit einem Ratsmitglied dienen und Uedelhoven steht sogar ohne jegliche Vertretung in dem Gremium dar.

Dennoch werden die Interessen aller Orte im politischen Alltag wahr- und ernst genommen.

Dafür sorgen schon die 17 Ortsvorsteher, die zwar nicht alle Mitglieder im Rat sind, sehr wohl aber in das gemeindliche Geschehen und die gemeindlichen Entscheidungen eingebunden sind und eigene Ideen einbringen können, z.B. über die Möglichkeit der Haushaltsanmeldungen, der Ortsvorstehertreffen oder die Verwendung der Mittel aus der Ortsvorsteherpauschale als örtlich zur Verfügung stehendem Finanztopf. Dies sichert eine bürgernahe Verwaltung aber auch eine ortsbezogene Politik.
Soweit so gut.

Zu den 17 Ortsvorstehern kommen zurzeit 28 Ratsmitglieder "unterschiedlichster Couleur", die zwar allein aufgrund ihrer wohnortsbedingten örtliche Ambitionen mit in den Rat tragen, vom Grundsatz her aber vorrangig gemeindliche und damit überörtliche Interessen vertreten sollten.

Die Größe des Rates bestimmt sich dabei gemäß dem Kommunalwahlgesetz letztlich nach der Größe der Kommune bzw. der Einwohnerzahl. Bei einer Größe zwischen 8.000 und 15.000 Einwohnern soll die Zahl der Vertreter grundsätzlich 32 betragen, davon 16 als Direktkandidaten aus entsprechenden Wahlkreisen. Die Hälfte der Vertreter wird in Wahlbezirken nach einer personalisierten Verhältniswahl im Einstimmenwahlsystem nach relativer Mehrheitswahl gewählt. Die restlichen Mitglieder gelangen über die Listen (Reservelisten) der Parteien in den Rat, entsprechend dem Verhältnis der insgesamt erreichten Stimmenzahl.

Blankenheim fällt aufgrund der Einwohnerzahl von 8.500 so gerade noch in diese Spanne und hatte auch ursprünglich (bis 2008) die dadurch vorgegebene Größe von 32 Ratsvertretern.

Im Juni 2008 war dem Rat der Gemeinde Blankenheim aber dann zum ersten Mal das Thema Ratsverkleinerung vorgelegt worden, nachdem der Gesetzgeber 2007 die Möglichkeit im Kommunalwahlgesetz eröffnet hatte, das Gremium um bis zu 6 Sitze zu verkleinern. Als Begründung im Beschlussvorschlag wurde damals auch auf die Gemeindeprüfungsanstalt verwiesen. Diese hatte im Hinblick auf die bereits damals angespannte Haushaltssituation in ihrem Bericht dargelegt, dass die Gemeinde insgesamt massive Einsparungen vornehmen müsse, um die Zukunft zu meistern. Zum Thema Ratsverkleinerung führte sie aus, dass die sich bietenden Potenziale auch genutzt werden könnten, um ein Signal an die Verwaltung zu geben, dass diese bei ihren Konsolidierungsbemühungen unterstützt würde.

Aber auch vor zehn Jahren gab es im Rat selbst ein sehr unterschiedliches Meinungsbild und eine kontroverse Diskussion zu diesem Thema. Während einige den Rat in seiner bisherigen Größe belassen wollten, schlugen andere eine Reduzierung auf die kleinstmögliche Größe von 26 Mitgliedern vor, andere bevorzugten eine moderate Verkleinerung auf 30 Mitglieder. Letztlich einigte man sich dann im Hinblick auf die Kommunalwahl 2009 auf eine Verkleinerung des Rates auf 30 Vertreter.

Im Dezember 2012 wurde dem Rat erneut ein Beschlussvorschlag zu Verkleinerung des Rates vorgelegt, und zwar wiederum hinsichtlich einer Reduzierung der Ratsgröße auf 26 Mitglieder. Die zunächst durchgeführte Abstimmung über eine Ratsgröße von 26 Mitgliedern verursachte dadurch einige Aufregung, dass nur eine Stimme für die Annahme des Beschlussvorschlages fehlte, und zwar die eines zu spät zur Sitzung erscheinenden Ratsmitgliedes. Die Begründung für die Verspätung war eine kalbende Kuh. Ein kleines Kalb verhinderte damit letztlich die Ratsverkleinerung auf 26, was auch in der Presse (Titel: Teures Kälbchen für die Gemeinde) und der darauffolgenden Karnevalssession noch für entsprechende Belustigung sorgte. Auch in dieser Sitzung konnte man sich am Ende dann nur auf eine moderate Reduzierung der Mandatssitze um 2 auf 28 einigen.

2016 nahm der Gesetzgeber wiederum eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes vor. Die gesetzliche Möglichkeit zur Reduzierung des Rates wurde erneut erweitert. Seitdem können die Kommunen durch Satzung die Zahl der Ratsvertreter um bis zu 10 reduzieren. Für die Gemeinde Blankenheim ermöglicht dies grundsätzlich eine satzungsrechtliche Regelung, mit der der Rat auf 22 Mitglieder verkleinert werden könnte, verbunden mit einer Reduzierung der Wahlbezirke auf 11.

Eine solche Verringerung der Ratssitze wurde dem Rat mit der Vorlage 246/2017 in einer Sondersitzung am 25. Januar 2018 dann auch vorgeschlagen. Eine wesentliche Begründung in der Beschlussvorlage war, dass Einsparungen von rund 95.000 € erzielt werden könnten, verteilt auf 5 Jahre. Vor dem Hintergrund von Steuererhöhungen und Streichungen bei den Aufwendungen sei es dem Bürger nur schwer vermittelbar, dass der Gemeinderat Einsparungen in fast 6stelliger Höhe nicht vornähme.

Im Hinblick auf den Wegfall von Wahlkreisen sei auch nicht von einem Demokratie-Defizit auszugehen. Letztlich habe man auch noch die Ortsvorsteher, die die Orte repräsentieren und für die Beachtung der individuellen Interessen des jeweiligen Ortes sorgen würden.

Aufgabe des Rates sei die strategische Ausrichtung der Gemeinde. Insoweit seien die Ratsmitglieder nicht Interessenvertreter ihres Wohnortes, sondern Impulsgeber der Gesamtgemeinde. Auch erschwere das Zusammenlegen von Ortschaften zu Wahlbezirken grundsätzlich nicht die Aufstellung von Kandidaten, zumal schon jetzt etliche Ortschaften nicht alleine einen Wahlbezirk bilden könnten, weil sie zu klein sind. Hierzu zählten z. B. Ahrhütte, Ahrdorf, Nonnenbach und auch Lindweiler. Insofern sei in der Vergangenheit schon das Prinzip „für jede Ortschaft ein Ratsvertreter“ durchbrochen worden.

Gerade das Argument der Veränderung bzw. Zusammenlegung der Wahlbezirke wurde aber von den Gegnern einer Ratsverkleinerung als wesentliches Argument gegen die Reduzierung der Ratsgröße angeführt. Bei einer Verkleinerung des Rates würde es zu, für die Bürger wohl nicht mehr nachvollziehbaren Zuschnitte der Wahlkreise kommen. Damit würde eine gute demokratische Struktur in der Gemeinde zerstört. Auch sei es wichtig, dass möglichst viele der 17 Orte auch in Zukunft im Gemeinderat vertreten seien.

Letztlich würde dieser Ansatz bedeuten, dass nur ein möglichst großer Rat bürgernahe, meinungsvielfältige Politik zuließe. Trifft dies wirklich zu?

Ansatz bzw. Ausgangspunkt für diese Frage ist die Änderung des § 3 Abs. 2 Satz 2 des KWahlG, wonach die Gemeinden durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4, 6, 8 oder 10, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern. Die Begründung des Gesetzgebers war damals folgende: „Bereits jetzt erweist es sich in einigen Kommunen als schwierig, bei einer hinreichenden Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern die Bereitschaft zur Übernahme eines kommunalpolitischen Mandats zu wecken“...„Mit der Änderung des § 3 erhalten die Kommunen die Möglichkeit, die Zahl der zu wählenden Vertreter künftig um bis zu zehn statt bisher sechs zu verringern. Hierdurch kann unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Arbeit der Gemeindevertretung effektiver strukturiert werden.“

Der Gesetzgeber selber sieht in dieser erweiterten Verkleinerungsmöglichkeit des Rates offenbar kein Widerspruch zu den Demokratiegrundsätzen. Vielmehr sollen durch die Gesetzesänderung örtliche Belange noch größere Berücksichtigung finden dürfen. Man geht letztlich davon aus, dass in einem verkleinerten Gremium effektivere Ratsarbeit möglich ist. Dies widerspricht eindeutig der These, dass eine Ratsverkleinerung die Qualität der Gremiumsarbeit verschlechtern würde.

Aber auch die Veränderung der Wahlkreiszuschnitte kann kein Argument gegen eine Ratsverkleinerung sein. Bereits jetzt werden die 14 Wahlkreise zum Teil aus verschiedenen Orten gebildet, wie z.B. der Wahlkreis 14, bestehend aus den Orten Alendorf, Waldorf und Nonnenbach. Bei der letzten Kommunalwahl 2014 trat für diesen Wahlkreis kein Kandidat aus Alendorf an. Der letztlich gewählte Direktkandidat kommt aus Waldorf, was aber der Wahlbeteiligung in Alendorf selbst nicht geschadet hat, die bei rund 72 % lag (zum Vergleich Hüngersdorf als eigenständiger Wahlbezirk mit einem ortseigenen Kandidaten auf dem Stimmzettel, der letztlich auch das Direktmandat gewann, brachte es auf eine Wahlbeteiligung von 53 %).

Damit ist Alendorf nicht mit einem Vertreter im Rat repräsentiert. Schaut man sich die Entwicklung und Investitionen in Alendorf in den letzten Jahren an, so kann dennoch nicht festgestellt werden, dass die örtlichen Belange vernachlässigt worden sind bzw. werden, nicht zuletzt dank der Aktivitäten des dortigen Ortsvorstehers. So wurde zuletzt im September 2017 vom Ausschuss für Gemeindeentwicklung beschlossen, dass Alendorf für die energetische Sanierung des Bürgerhauses einen Zuwendungsbescheid mit einer Zuwendung in Höhe von rund 4.800 € erhält.

Da die Wahlberechtigten der Ortschaft Alendorf zudem im Ort selbst zur Wahlurne gehen können, wäre hier nicht nachzuvollziehen, warum die Bürger von Alendorf mit dem Zuschnitt des Wahlkreises unzufrieden sein müssten, zumal diese Situation ja auch nur alle 5 Jahre bei den Kommunalwahlen den Bürger betrifft bzw. relevant wird.

Würden aufgrund einer Verkleinerung des Rates nun auch andere Wahlkreise in der Gemeinde neu zugeschnitten und damit weitere Orte wahltechnisch zusammengefasst, würde dies daher nicht zwangsläufig zu einer Schlechterstellung der Orte und damit letztlich der Bürger führen, da die Belange der einzelnen Orte weiterhin über ihre Ortsvorsteher Eingang in die politischen Entscheidungen finden würden. Orts- bzw. bürgernahe Politik wäre daher auch weiterhin gewährleistet.

Das einzelne Ratsmitglied ist dagegen letztlich in erster Linie dem Gemeinwohl verpflichtet. Hinzu kommt, dass die politische Arbeit auf kommunaler Ebene letztlich durch die ortsbezogenen Themen im Rat bestimmt wird und nicht nur durch die überregionale Landes- oder Bundesparteipolitik.

Dazu kommt, dass auf unterster kommunaler Ebene vorrangig eine personen- und nicht unbedingt parteienorientierte Wahl stattfindet. Hier liegt es am Wahlkreiskandidat selbst, sein politisches Profil und Engagement dem Wähler seines Wahlkreises (u.U. dann auch denen aus anderen Orten als seinem Wohnort) näher zu bringen, was letztlich doch sogar noch die Qualität der Ratsbesetzung steigern würde.

Bestes Beispiel für eine personenbezogene, parteiunabhängige Wahl ist der Wahlbezirk Dollendorf, in dem sich das Stimmenverhältnis bei der letzten Kommunalwahl völlig verschoben hat und die bisherige, klare und langjährige Mehrheitspartei von 58 % auf 12 % abstürzte. Hier wurde eindeutig die "Person" in ein Direktmandat gewählt (vielleicht sogar trotz ihrer parteipolitischen Ausrichtung) und nicht die Partei.

Für jeden gewählten Vertreter sollten die Belange der gesamten Kommune im Vordergrund stehen. In Zeiten finanzieller, struktureller und nicht zuletzt auch demografischer Herausforderungen muss die politische Zielsetzung auf die Zukunft und Weiterentwicklung der Gesamtgemeinde ausgerichtet sein. Dabei darf weder eine Überlagerung durch Parteiinteressen erfolgen, noch darf die Meinungsbildung an der eigenen Ortsgrenze enden. Denn letztlich gilt in erster Linie eines: wir sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Blankenheim!

Im Rahmen der Diskussion um die Ratsverkleinerung ist letztlich vielmehr der Punkt der Gemeindefinanzen von wesentlicher Bedeutung. In Zeiten äußerst angespannter Haushaltskassen müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Einsparungen zu erreichen. Wer auf der einen Seite höhere Steuern abverlangt, muss auf der anderen Seite konsequenter Weise auch bereit sein, bei sich selbst den Rotstift anzusetzen.

Auch wenn die Einsparungen durch eine Ratsverkleinerung nur kleinere Beträge ausmachten, wäre dies ein Zeichen an den Bürger, dass der Gemeinderat es in Zeiten einer drohenden Haushaltssicherung mit dem Sparauftrag ernst nimmt.

Das hätte keinen Demokratie- und Qualitätsverlust bedeutet, da andere Kommunen es bereits vormachen, dass effektive und erfolgreiche Ratsarbeit auch mit 20 oder 22 Ratsmitgliedern möglich ist. Die Stadt Schleiden z.B. hat gerade erst die Verkleinerung des Stadtrates von 28 auf 22 Sitze einstimmig beschlossen

In der Sondersitzung des Blankenheimer Rates am 25. Januar 2018 wurde in drei Abstimmungsrunden über Anträge auf eine Verkleinerung des Gremiums entschieden. Sowohl eine Reduzierung der Ratsgröße um 6, als auch um 4 oder auch nur 2 Sitze wurde mit 14 zu 12 Stimmen abgelehnt. Ein Kompromiss in der Sache konnte trotz intensiver Diskussion nicht gefunden werden, so dass es bei einer Größe des Rates von 28 Mitgliedern bleibt. 

Dass man damit in Blankenheim von den aus gutem Grund geschaffenen gesetzlichen Reduzierungsmöglichkeiten keinen Gebrauch gemacht hat, ist für mich letztlich nicht nachvollziehbar, da ein fast stures Beharren auf alten Strukturen nicht unbedingt der allgemeinen Politikverdrossenheit und dem Glaubwürdigkeitsverlust der Politiker entgegenwirkt.

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