Neu geregelt.. ist die Benutzungs- und Gebührenordnung für den Freilinger See, da die bisherige Fassung veraltet war und größtenteils nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprochen hat. Denn nach den zahlreichen Investitionen und der Verbesserung der Infrastruktur hat sich einiges verändert, dem auch mit dieser angepassten Regelung Rechnung getragen werden soll. Dies betrifft vor allem die Nutzung der Grillhütten, die Angel- und Tauchmöglichkeit und allgemeine Verhaltensregeln für die Nutzung des Sees zum Baden und den Aufenthalt mit Hunden. Neu ist auch das Angebot eines Saisonparkausweises

 

Die Gemeinde Blankenheim hat in der letzten Ratssitzung am 16. März eine neue Regelung für die Nutzung des Freilinger Sees beschlossen.

Die bisherigen Benutzungs- und Gebührenregelungen bezüglich des Freilinger Sees waren in die Jahre gekommen und berücksichtigten nicht hinreichend, dass sich das Angebot am See aufgrund der umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen geändert und verbessert hat.

Daher war eine Neuregelung erforderlich, die gleichzeitig auch die bisherige „Stegordnung für das Staubecken Freilinger See“ sowie die „Wassernutzungsordnung für das Rückhaltebecken Freilinger See“ aufhebt, da diese längst nicht mehr praktiziert werden und in ihren Inhalten überholt sind.

Erforderlich geworden war aber auch eine Regelung bezüglich des Abspielens lauter Musik, offener Feuerstellen und Grillaktionen auf der Liegewiese. Beschwerden darüber hatte es im letzten Sommer immer wieder gegeben, da nicht alle der zahlreichen Besucher sich an eigentlich selbstverständliche Spielregeln halten wollten. Die neue Regelung untersagt dieses Fehlverhalten nun ausdrücklich, so dass zur Not Geldbußen und Platzverweise erfolgen können.

Neu ist auch das Angebot eines Saisonparkausweises. Für 50 Euro kann dieser künftig für die gesamte Badesaison erworben werden. Damit kommt die Verwaltung einem Wunsch aus der Bevölkerung nach, der im Rahmen des Formats „Auf ein Schwätzchen mit der Bürgermeisterin“ an diese herangetragen worden war. Das einzelne Tagesticket kostet weiterhin vier Euro.

Auch die Benutzungsgebühren für die Grillhütten wurden angepasst (von 40 € auf 50 € für die kleine Grillhütte, von 55 € auf 70 € für die große Grillanlage), ebenso wie die Konditionen für das Grillholz, das auf Wunsch bereitgestellt wird. 

Zudem wurde die Gebühr je Tauchgang von 5 € auf 10 € angehoben, weil die Nutzung des Taucherhauses und die Tages-Parkgebühr enthalten sind.

Der gesonderte Bereich für den Aufenthalt am See mit Hund wurde ebenfalls erstmals geregelt. So müssen Hunde am See an der Leine geführt werden. Für den längeren Aufenthalt mit Hunden ist ein gesonderter Bereich der Liegewiese ausgewiesen. Dort existiert auch ein im Wasser abgetrennter Bereich für Hunde.

Die gesamte Benutzungs- und Gebührenordnung gibt es unter folgendem Link:  Neue Regelung Freilinger See

Was am See erlaubt oder auch untersagt ist, erfährt man vor Ort überdies auch auf den ansehnlichen Informationstafel, die von Judith Maur gestaltet wurde.

 

 

 

Freilinger Infobox

  • Do 18.04.: JHV Jagdgenossenschaft Bez. 13, 20.00 Uhr Bürgerhaus
  • Di, 23.04.: Markt 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr; das Markt-Café ist ab 15.00 Uhr geöffnet
  • Sa 4.05. - Mo 6.05.: Freilinger Kirmes 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

  

 

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