Haben Sie die neuen Gebührenplaketten noch nicht angebracht? Dann sollten Sie das bald tun. Denn ab der 6. Kalenderwoche ( 6. Februar 2017 ) bleibt Ihre volle Mülltonne sonst ungeleert stehen.

Muuplakette

Hintergrund der Plakette ist, dass zu Beginn des Jahres 2017 auch an der Oberahr das Mietmodell eingeführt worden ist, das in den meisten anderen Kommunen bereits praktiziert wird.

Dies ist eine Folge der EU-weiten Ausschreibung der Abfallentsorgung, die mit anderen Kreiskommunen erfolgte. Voraussetzung für ein möglichst günstiges Ergebnis war, dass in allen Kommunen der gleiche Leistungskatalog zur Ausschreibung kam, also überall die Müllgefäße nur leihweise (kostenfrei) den Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt werden. Die Kennzeichnung der Tonnen, die zur Abfuhr bereit gestellt werden dürfen, erfolgt über die bis zum 01.01.2017 bereits ausgehändigten Plaketten. 

Zu beachten ist dabei, dass die zur Abfuhr bereit gestellten Abfallgefäße unterschiedliche Größen und verschieden farbige Gebührenplaketten haben:

80 Liter Gefäße   – grüne Gebührenplakette
120 Liter Gefäße – gelbe Gebührenplakette
240 Liter Gefäße – rote Gebührenplakette

Die Plaketten sollten auf der Rückseite im oberen Bereich der Mülltonne angebracht sein. Die Abfallgefäße sollen mit der der Rückseite bzw. den Griffen zur Straße hin zur Abfuhr bereit gestellt werden, damit die Plaketten deutlich sichtbar sind.

Aufgrund örtlicher Kontrollen ist allerdings bereits festgestellt worden, dass sowohl bei der Restmüllabfuhr als auch bei der Biomüllentsorgung Abfallbehälter ohne gültige Gebührenplaketten zur Abfuhr bereitgestellt wurden.

Das Abfuhrunternehmen ist aber angewiesen, Gefäße ohne gültige Marke nicht zu entleeren. Ab dem 6. Februar werden daher nicht gekennzeichnete Mülltonnen konsequent stehen gelassen.

Sofern Ihre Abfallbehälter nicht mit einer Gebührenplakette versehen sind, aber Entsorgungsgebühren (siehe Grundbesitzabgabenbescheid-Entsorgungsgebühr) zur Abfallentsorgung gezahlt werden, wird um Mitteilung gebeten: Telefon 02449 / 87-204 (Frau Alexa Heller).

 

 

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