Das Thema Flüchtlinge beherrscht zur Zeit die Nachrichten und die öffentliche Diskussion. Auch in der Gemeinde Blankenheim stellt man sich täglich den großen Herausforderungen durch den anhaltenden Flüchtlingsstrom. Am 9.November fand eine Besprechung der Ortsvorsteher der 17 Orte der Gemeinde Blankenheim statt, um über die Thematik, Fakten und Daten umfassend zu informieren. Hier einmal ein Sachstandsbericht.

 

Weltweit sind 60 Millionen Menschen auf der Flucht - das besagen die Statistiken des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR. Es sind Menschen, die vor Bürgerkriegen fliehen, vertrieben wurden oder der Armut entkommen wollen. Seit dem Zweiten Weltkrieg waren noch nie so viele Menschen gleichzeitig auf der Flucht.

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Die meisten Menschen bleiben innerhalb ihres Heimatlandes oder fliehen ins Nachbarland. Die größte Last der Konflikte z.B. in Syrien und dem Irak tragen deshalb die angrenzenden Staaten: Millionen sind in die Türkei und den Libanon geflüchtet.

Hunderttausende machen sich aber auch auf den Weg nach Europa. Deutschland und Schweden sind dabei die vorrangingen Ziele der Flüchtlinge.

 

Allgemeines

Waren es 2013 noch 127.000 Asylanträge, so stiegen diese 2014 auf 202.000. Prognosen gehen momentan (November 2015) davon aus, dass dieses Jahr etwa 1 Million Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen werden. Weil zur Zeit sehr viele Menschen gleichzeitig in Deutschland ankommen, können viele nicht sofort einen Antrag auf Asyl stellen. Daher liegt die Zahl der ankommenden Flüchtlinge momentan wesentlich höher als die Zahl der gestellten Asylanträge. Von Januar bis Oktober wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 758.000 Zugänge von Asylsuchenden registriert.

Asylantragentwicklung

Die größte Gruppe der Flüchtlinge stammt dabei aus Syrien, einem Land, das seit mehreren Jahren von einem schweren Bürgerkrieg erschüttert und zerstört wird. Von Januar bis Oktober 2015 stellten rund 100.000 Syrer einen Antrag auf Asyl in Deutschland. Die meisten von ihnen dürfen bleiben - 86 Prozent der Anträge wurden positiv beschieden.

Daneben gibt es es viele Flüchtlinge aus den Staaten des Westbalkans: dem Kosovo, Albanien, Serbien und Mazedonien. Diese Menschen wollen in der Regel der Armut und der Diskriminierung entfliehen. Als Asylgrund gilt das allerdings nicht. Deshalb ist die Zahl der positiven Bescheide für Menschen aus diesen Ländern verschwindend gering (s. dazu die umfassende Darstellung auf der Internetseite des BAMF, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).

Die Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt in einem bundes- und landesweit geregelten Verfahren. 

Dabei wird zunächst den einzelnen Bundesländern nach dem sogenannten Königssteiner Schlüssel, welcher für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahlen berechnet wird, eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen zugewiesen. Bis Ende Oktober 2015 sind rund 235.000 Zufluchtsuchende nach NRW gekommen. Allein im Oktober 2015 kamen über 30.000 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierung Arnsberg, die für die Verteilung in NRW zuständig ist, geht von 500.000 Flüchtlingen für NRW für das Jahr 2016 aus. 

Verteilungsquote

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist in Nordrhein-Westfalen im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Unterbringung und zur Betreuung der Asylbewerber. Danach müssen die Kommunen gemäß eines an Einwohner und Fläche orientiertem Verteilschlüssels eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen.

Nachdem die Flüchtlinge den einzelnen Kommunen zugewiesen worden sind, müssen die Städte und Gemeinden in NRW die Kosten bis zur Erstattung vorerst selbst tragen. Zuständig für die Erstaufnahme, Erstunterbringung und Gewährung anderer existenzsichernder Leistungen an berechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind jedoch die Bundesländer. Die Städte und Gemeinden in NRW werden also im Rahmen der Amtshilfe tätig und bekommen die Kosten durch das Land NRW erstattet.

Die kommunale Aufnahmequote wird regelmäßig durch die Bezirksregierung geprüft und angepasst.

Wenn die Flüchtlinge in der Erstaufnahme registriert sind, erfolgt eine Meldung an die Bezirksregierung. Bis die Bezirksregierung Arnsberg die Flüchtlinge auf die Städte und Gemeinden verteilt hat, bleiben die Flüchtlinge in der Notunterkunft. Zurzeit vergehen bis zu diesem Punkt ca. acht Wochen.

Nach der Zuweisungsentscheidung ist die jeweilige Kommune verpflichtet, die Unterbringung der ihr zugewiesenen Personen in Übergangsheimen, Wohnungen, Containern etc. zu gewährleisten. Bis zur Entscheidung des Asylverfahrens bzw. Feststellung des Aufenthaltsstatus bleibt der Personenkreis in den Städten und Gemeinden (laut des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge betrug im Jahr 2014 die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer bei Asylverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung 11,1 Monate).

Werden Asylbewerber als Flüchtlinge anerkannt, bekommen sie zunächst das Bleiberecht für drei Jahre, bevor ihr Antrag erneut geprüft wird. Dieses umschließt die Freizügigkeit im Bundesgebiet und bedeutet den Wechsel vom Sozialamt zum Jobcenter.

Alle Ausländerinnen und Ausländer, die nach Abschluß des Verfahrens kein Aufenthaltsrecht (mehr) haben, werden zur Ausreise aufgefordert. Kommen sie dieser Aufforderung freiwillig nicht nach, werden sie gegebenenfalls von der Ausländerbehörde in ihr Herkunftsland oder einen anderen sicheren Drittstaat zurückgeführt.

 

Situation in der Gemeinde Blankenheim 

Der Kreis Euskirchen betreibt zur Zeit sechs Erstaufnahmeeinrichtungen, die zwischen 200 und 250 Personen ( in Kall ca. 500) aufnehmen können und von denen aus die Flüchtlinge auf die einzelnen Kommunen verteilt werden.

2032 Asylbewerber befanden sich Anfang November 2015 verteilt über das gesamte Kreisgebiet (die Zahlen ändern sich wöchentlich). Die meisten Menschen kommen dabei aus Syrien (449). Danach sind Albanien (239), Irak (156), Serbien (122) und Afghanistan (102) die häufigsten Herkunftsländer. Sie werden gemäß der Einwohnerzahlen auf die Kommunen verteilt, unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen.

In der Gemeinde Blankenheim gibt es zur Zeit 26 Standorte (eigene Unterkünfte und angemietete Häuser bzw. Wohnungen), an denen bisher 154 Flüchtlinge (Stand 17.11.15) untergebracht sind. 6 weitere Asylbewerber kommen in den nächsten Tagen hinzu. Im Moment sind 4 angemietete Wohnungen noch nicht belegt. Hier erfolgt der Bezug ab Freitag dieser Woche.

Um diese Standorte zu verwalten, wurde das Gemeindegebiet in vier Bezirke aufgeteilt:

1. Blankenheim, Blankenheimerdorf, Nonnenbach Mülheim;

2. Rohr, Lindweiler, Lommerdorf, Reetz, Freilingen;

3. Dollendorf, Ahrhütte, Uedelhoven, Ahrdorf;

4. Ripsdorf, Alendorf, Waldorf, Hüngersdorf

 

Noch keine Flüchtlinge gibt es zur Zeit in fünf Orten, wobei demnächst auch in Ahrhütte und Freilingen Wohnungen bzw. Häuser angemietet werden.

Obwohl man sich für dezentrale Unterbringung entschieden hat, gibt es dennoch vier Häuser, in denen mehr als zehn Menschen zusammen wohnen und im Falle einer Notsituation (z.B. Brand) sind für diese Unterkünfte folgende Notunterbringungen festgelegt worden: im Bereich Blankenheim die Weiherhalle, im Bereich Rohr die Turnhalle in Lommersdorf, und die Turnhalle in Dollendorf sowohl für den Bereich Ripsdorf als auch Dollendorf.

Die Prognose bezüglich zur Verfügung stehenden Wohnraums reicht im Abgleich mit den Schätzungen der ankommenden Menschen (rund 10 wöchentlich, geplant wird mit rund 30 Personen monatlich) bis etwa Mitte nächsten Jahres.

Zur Zeit wird die alte Grundschule in Ripsdorf zur Unterkunft für ca. 55 Asylbewerber umgebaut, s.a. Mitteilungsvorlage 197/2015. Dort sollen ab Mitte Dezember Flüchtlinge untergebracht werden. Gleichzeitig werden noch Gespräche mit Eigentümern hinsichtlich weiterer 14 Wohnungen geführt. Außerdem bestehen Überlegungen, das alte Grundschulgebäude in Lommersdorf zu belegen, das nach den bisherigen Planungen dann bis Mai 2016 umgebaut sein müsste.

Danach ist nicht mehr abzusehen, wo die Menschen unterkommen können, zumal bis Ende 2016 nach aktuellen Berechnungen die Gesamtzahl bei rund 550 Flüchtlingen in der Gemeinde liegen würde. Schwierig ist, dass Vermieter für ihre Wohnungen zumeist Familien bevorzugen, während es sich bei den meisten Asylbewerbern um alleinstehende Männer handelt. Deshalb hofft die Gemeinde, demnächst zusätzlich auch eigene Häuser erwerben zu können, um diese frei von den Vorgaben der Vermieter belegen zu können. 

Als letzte Alternative käme eine Belegung der Turnhallen in Betracht.

Die dezentrale Unterbringung ist die teuerste Lösung. 520.000 € wurden im Haushalt als Ausgaben veranlagt, was nochmals um weitere 135 000 € erhöht werden musste. Zusammen mit Mitteln des Landes kommt die Gemeinde zu einer Kostendeckung von etwa 90 %, allerdings ohne die Aufwendungen für das Personal oder für die Gebäude. Eine vollständige Kostendeckung ist daher nicht möglich. Dennoch bringt der von der Gemeinde eingeschlagene Weg einige Vorteile mit sich: zum einen wirkt sie dem in den letzten Jahren verstärkt aufgetretenen Häuserleerstand entgegen, zum anderen bietet sie die besten Chancen zur Integration unserer neuen Nachbarn auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung unserer Gemeinde.

Von Seiten der Verwaltung hat man auf die steigenden Zahlen reagiert, indem man das Personal aufgestockt hat. Zu den fünf Mitarbeitern der Verwaltung, die sich neben ihren anderen Arbeitsbereichen auch um das Asyl kümmern, wurden 5 Minijobber auf 450 € Basis und zwei FSJlerinnen (Freiwilliges Soziales Jahr) neu eingestellt. Des Weiteren gesucht wird ein Elektriker, eventuell nicht nur auf 450 €-Basis, sondern unter Umständen befristet auch als Vollzeitkraft, um die Arbeiten in den Unterkünften zu erledigen.

Außerdem wurde der Fuhrpark der Gemeinde durch einen Ford Transit erweitert.

 

Die Menschen in den Orten kümmern sich sehr engagiert um die Flüchtlinge und besonders von Seiten der organisierten Ehrenamtler erfahren sie große Hilfe.

Über 60 Bürger der Gemeinde Blankenheim haben sich bis jetzt bereit erklärt, sich ehrenamtlich für die Flüchtlinge einzusetzen und eine Willkommenskultur aufzubauen. Die Hilfe ist dabei sehr vielfältig: so wurde z.B. bereits eine Informationsbroschüre für die Flüchtlinge verfasst, man trifft sich regelmäßig zum Kaffeetrinken, an mehreren Nachmittagen in der Woche bieten ehrenamtliche Kräfte Sprachunterricht in kleineren Gruppen oder in einzelnen Familien an, es wird beim Ausfüllen von Formularen, bei Ämtergängen und Arztbesuchen geholfen und zweimal in der Woche werden Fahrten zur Tafel nach Kall organisiert, wo sich die Flüchtlinge mit Lebensmitteln versorgen können.

Bei einigen Flüchtlingen handelt es sich um schulpflichtige Kinder, von denen 6 im Grundschulalter sind und 26 in die Sekundarstufe I gehören. Die noch junge Gesamtschule in Blankenheim hat deshalb eine internationale Klasse für 17+ Schüler eingerichtet. Allerdings sollte bei der Integration dieser zusätzlichen Schüler bedacht werden, dass die Schule bereits jetzt vor der Herausforderung steht, dass ihre Klassen überbelegt sind und sich auch für die Inklusion stark macht.

Nach einem besonderen Aufruf gibt es in Blankenheim zwei Vormünder für minderjährige Flüchtlinge. Für vier junge Flüchtlinge wurde an einer beruflichen Zukunftsplanung gearbeitet: Sie haben sich z.B. beim Berufskolleg Kall angemeldet und werden dort an einem Tag pro Woche unterrichtet und an vier Tagen in einem Praktikumsbetrieb arbeiten bzw. werden sich an der Abendschule in Euskirchen auf einen Schulabschluss vorbereiten.

Wer Fragen zu den einzelnen Hilfsangeboten in Blankenheim hat oder sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren möchte, kann sich an das Flüchtlingsnetzwerk wenden, in dem sich auch die evangelische Kirchengemeinde engagiert; Infos bei: Pfarrer Christoph Cäsar, Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel.: 02449/ 1677 oder Veronika Neumann, 0178-4589273, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Besonders im Bereich Ripsdorf/Hüngersdorf werden übrigens noch Unterstützer gesucht !

 

Geplant war auch die Einrichtung von freiem WLAN in den Unterkünften, um Kontakte in die Heimatländer zu ermöglichen. Dies wurde aber, auch im Hinblick auf die Erfahrungen in anderen Kommunen, nicht realisiert. Stattdessen soll versucht werden, den sog. Freifunk mit Hilfe von privaten Internetzugängen und gesponserten Freifunk-Routern (z.B. von kirchlichen Institutionen) und damit privaten Initiativen auszubauen, woran sich allerdings die Gemeinde selbst aus rechtlichen Gründen nicht beteiligen wird.

Außerdem sollen verstärkt Beschäftigungsmöglichkeiten für die Asylbewerber angeboten werden, u.a. auch durch Mithilfe der Caritas. In der Gemeinde Blankenheim gibt es auch schon Flüchtlinge, die kleine Arbeiten übernehmen, allerdings können nicht ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten für alle angeboten werden.

Grundsätzlich gilt : ob ein Asylbewerber Zugang zum Arbeitsmarkt oder einer Lehrstelle bekommt, hängt von seinem Statusrecht ab. In den ersten drei Monaten, nachdem ein Flüchtling einen Asylantrag gestellt hat, gilt für ihn absolutes Arbeits- und Ausbildungsverbot. Bei Bewerbern, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die vorübergehend geduldet sind, gibt es eine Vorrangprüfung der Arbeitsagentur. Innerhalb von zwei Wochen muss sie der zuständigen Ausländerbehörde melden, ob für die gewünschte Stelle auch ein inländischer oder aus dem europäischen Ausland zugewanderter Kandidat in Frage kommt. Ist ein Arbeitsplatz schon seit vier Wochen ausgeschrieben, ist er automatisch auch für Asylbewerber freigegeben. Die endgültige Entscheidung über die Arbeitserlaubnis liegt bei der Ausländerbehörde. Nach 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung. Geduldete und Asylsuchende, über deren Antrag dann noch nicht entschieden wurde, dürfen nun ohne Zustimmung eingestellt werden. Sobald einem Flüchtling offiziell Asyl gewährt wurde, ist er anerkannt und darf sofort und ohne Einschränkung arbeiten.

Weitere Möglichkeiten zur Beschäftigung von Asylbewerbern sind 1 €-Jobs oder Praktika zur Berufsorientierung und Hospitationspraktika, die eine bestimmte Dauer nicht überschreiten dürfen.

Ein ganz wichtiger Aspekt bei der Flüchtlingshilfe ist die Überwindung der Sprachbarriere. Nachdem ein Asylbewerber anerkannt wurde, besteht für ihn die Pflicht zu einem Deutsch- und Integrationskurs. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, drohen ihm, wie jedem Deutschen, der Leistungen vom Jobcenter bezieht, auch Sanktionen. Bevor die Anerkennung stattgefunden hat, wurden Deutschkurse bisher nicht übernommen, das hat sich jedoch geändert: für Menschen aus Ländern mit der höchsten Schutzquote gibt es nun neue Integrationskurse, die bereits während des Asylantragsverfahrens besucht werden können und 320 Stunden umfassen. Dies ist eine Reaktion auf die extrem verlängerte Verfahrensdauer. Ein solcher Kurs der DEKRA soll jetzt zusätzlich noch in Blankenheim angeboten werden, damit die Flüchtlinge nicht weit fahren müssen. Dazu müssten sich allerdings 20 Personen anmelden. 

Neben den Integrationskursen für Flüchtlinge mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit sind die Integration Points zu erwähnen, von denen einer nach dem Düsseldorfer Vorbild ab Dezember im Jobcenter in Euskirchen eingerichtet wird (s.zu allem: Internetseite des BAMF, des Kreises Euskirchen und der Bundesagentur für Arbeit ).

Eine sehr verständliche und anschauliche Darstellung der Fakten zur Flüchtlingssituation gibt es auch unter folgendem Link: Spiegel-Online

Letztlich muss man sich eines vor Augen führen: eine "normale" Gemeindeverwaltung ist für eine derartige Aufgabe, wie sie zur Zeit zu stemmen ist, eigentlich nicht ausgelegt bzw. ausgebildet. Dennoch leisten alle unschätzbare Arbeit für die Asylbewerber, so fährt man z.B. mit Flüchtlingen einkaufen, baut Kinderbetten auf den Fluren des Rathauses zusammen und hat schon gefühlte 150 Waschmaschinen und Küchen aufgestellt.

An dieser Stelle daher einmal ein ganz herzliches Dankeschön an die Mitarbeiter der Verwaltung, ebenso aber auch an die vielen unverzichtbaren freiwilligen Helfer, die sich mit aller Kraft dieser Herausforderung widmen, die auch eine Chance darstellt.

Sie alle gewährleisten das Funktionieren des Gemeinwesens und ein friedliches Miteinander. 

 

 

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