Erfreulich: Abfallgebühren werden ab dem 1.1.2015 gesenkt
In diesen Tagen flattert er wieder ins Haus: der Abfallkalender 2015 der Gemeinde Blankenheim. Daraus kann man dann die Entsorgungstermine für das kommende Jahr entnehmen.
Und diesmal ist damit sogar ein kleines "Geschenk" der Verwaltung verbunden, denn ab dem neuen Jahr werden die Abfallentsorgungsgebühren gesenkt. Der Gemeinderat hat dem in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 11.12.2014 zugestimmt.
Jetzt sollte aber niemand glauben, dass die Gemeinde auf einmal Geld zu verschenken hätte und daher großzügig die Gebühren senken würde. Weit gefehlt. Denn auch im nächsten Jahr drückt die Schuldenlast schwer auf den gemeindlichen Haushalt.
Nach § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW gelten Gebühren zwar als vorrangige Einnahmequelle. Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen aber die voraussichtlichen Kosten decken (Deckungsgebot). Das Prinzip der Kostendeckung umfasst auch das Kostenüberschreitungsverbot, wonach das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht überschreiten soll, so dass die Gebühren u.U. eben auch gesenkt werden müssen, auch wenn die Einnahmen eigentlich allgemein in der Gemeindekasse dringend benötigt würden.
Um dem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind daher jährlich wiederkehrenden Gebührenbedarfsberechnungen vorzunehmen.
Zum Ende eines Kalkulationszeitraumes wird geprüft, ob und inwieweit ein in der Satzung festgelegter Gebührensatz die ansatzfähigen Kosten deckt.
Durch Gebührenbedarfsberechnungen, auch Gebührenkalkulation genannt, sind die Abfallentsorgungsgebühren zu kalkulieren.
Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2015 erfolgte auf der Basis der derzeitigen Anzahl der Abfallgefäße und der durchschnittlichen Abfallmengen der Jahre 2011 – 2013.
Die Berechnung für das Jahr 2015 hat ergeben, dass die Abfallentsorgungsgebühren zum 01.01.2015 gesenkt werden können. Ursächlich hierfür ist die durch den Kreis Euskirchen geplante Absenkung der Deponiegebühren für Haus- und Sperrmüll. Die Absenkung der Gebühren beträgt durchschnittlich 5,16 %.
Nachstehend ergeben sich daher folgende neue Gebührensätze:
Benutzungseinheit |
Neu |
bisher |
Grundpreis je Haushalt |
36,50 € |
40,10 € |
Grundpreis je andere Nutzung |
36,50 € |
40,10 € |
Abschläge |
||
Eigenkompostierungsabschlag |
30,00 € |
31,87 € |
Entsorgungsgebühren |
1,30 €/l |
1,35 €/l |
Entsorgungsgebühr 80 Ltr.-Gefäße –graue Tonne-1-Person-HH |
78,00 € |
81,00 € |
Entsorgungsgebühr 80 Ltr.-Gefäße –graue Tonne- |
104,00 € |
108,00 € |
Entsorgungsgebühr 120 Ltr.-Gefäße –graue Tonne |
156,00 € |
162,00 € |
Entsorgungsgebühr 240 Ltr.-Gefäße –graue Tonne |
312,00 € |
324,00 € |
Entsorgungsgebühr 1.100 Ltr.-Gefäße –Restmüll |
1.430,00 € |
1.485,00 € |
Gebühren für zusätzliche Biomüllbehälter |
||
keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr |
||
|
23,00 € |
23,00 € |
Entsorgungsgebühr 120 Ltr.-Gefäße – braune Tonne |
35,00 € |
35,00 € |
Entsorgungsgebühr 240 Ltr.-Gefäße – braune Tonne |
70,00 € |
70,00 € |
Entsorgungsgebühr 1.100 Ltr.-Gefäße – Biomüll |
320,00 € |
320,00 € |
Eine genaue Gegenüberstellung der alten und neuen Gebühren findet man unter folgendem Link: Gegenüberstellung
Und wer sich näher über die Gebührenkalkulation informieren möchte, kann sich die genaue Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung unter folgendem Link näher zu Gemüte führen: Berechnung der Abfallgebühren.
Hier auch schon einmal eine Übersicht über die Sondermülltermine:
Wer keinen Abfallkalender erhalten hat oder ein weiteres Exemplar haben möchte, kann den Kalender auch bei der Ortsvorsteherin abholen oder unter folgendem Link herunter laden: Abfallkalender 2015.